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Frage an Ralfi! (Gelesen: 2.462 mal)
jamba23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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19.10.2004 um 11:48:17
 
Hallo ralfi,

habe folgendes Problem:-(!!

Bin mitte September eingebürgert worden, habe allerdings Anfang September schon meinen Job verloren, aber bis dann war alles geregelt für die Einbürgerung, mir war aber schon in August bewusst, dass ich den Job verliere!!!

Jetzt habe ich schon ein wenig angst dass, die Einbürgerungsbehörde davon erfährt und die Einbürgerung zurücknimmt?!?

Ausserdem habe ich dann sofort nach meiner Einbürgerung meinen Wohnsitz nach München wechseln müssen, weil ich ab Mitte Oktober jetzt in München tätig bin, kriegt die Behörde das mit dass ich meinen Wohnsitz gewechselt habe und eigentlich schon zum Zeitpunkt der Einbürgerung arbeitslos war und fordert deshalb die Einbürgerung zurück?!?

lg
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Ralf
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Antwort #1 - 19.10.2004 um 12:50:38
 
Hallo jamba!

Wenn ich mal davon ausgehe, dass du nach dem Verlust des Jobs erst mal Anspruch auf Arbeitslosengeld hattest, sehe ich da überhaupt kein Problem, da dies nicht schädlich für die Einbürgerung ist.
Schädlich wäre allenfalls der Bezug von Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe bzw. ein Anspruch darauf gewesen.
Sofern § 85 AuslG die Rechtsgrundlage für deine Einbürgerung war, wäre selbst dies nur dann schädlich, wenn du den Grund für die Inanspruchnahme dieser öffentlichen Mittel selbst zu vertreten gehabt hättest und 23 Jahre oder älter bist.

Eine Rücknahme einer Einbürgerung ist zwar prinzipiell möglich, jedoch nur, wenn die Einbürgerung rechtswidrig erfolgt ist, weil der Bewerber sie sich z.B. durch falsche Angaben erschlichen hat, die Gründe dafür müssten allerdings schon erheblich sein und auch nicht so schnell zu beseitigen sein.

Da du schreibst, jetzt in München tätig zu sein, hat sich das Problem mit der Arbeitslosigkeit offensichtlich ja bereits erledigt. Daher wäre eine Rücknahme der Einbürgerung auf jeden Fall unverhältnismäßig, schon deshalb, weil sie ja jetzt erfolgen könnte, es wäre allenfalls vielleicht noch die Probezeit abzuwarten..

Selbst wenn die Behörde also davon erfahren würde, brauchst du nichts zu befürchten.
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jamba23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 19.10.2004 um 12:54:55
 
danke ralfi,

wollte nur mal sicher gehen, weil ich dachte vielleicht wird die behörde nun merken sagen, warum ich plötzlich nun mein Wochsitz gewechselt habe. Ich hatte damals nur mein Wohnsitz weiter behalten damit das verfahren erfolgreich zu Ende gehen konnte!

Also gibt es keine sogenannte "Probezeit" bei der Einbürgerung Smiley, in der die Behörde abwartet oder weiterhin mit der Ausländerakte- oder behöre koordiniert???

danke und gruss
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Ralf
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Antwort #3 - 19.10.2004 um 13:06:11
 
Zitat:
....Also gibt es keine sogenannte "Probezeit" bei der Einbürgerung...


Nein, die gibt es ausdrücklich nicht. Außerdem haben die Behörden normalerweise besseres zu tun, als sich weiterhin mit bereits abgeschlossenen Verfahren zu beschäftigen.  grin
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jamba23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 19.10.2004 um 13:21:02
 
Danke ralfi,

aber meinst Du vielleicht ich soll doch einfach mal bei der Behörde vorscheischauen und Ihnen die Sachlage sagen und einfach die Sache abschliessen oder einfach weiterleben als wäre nichts passiert:-)))

Will nur resultierende zukünftige probleme vermeiden, mehr ist nicht meiine absicht!?!
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Antwort #5 - 19.10.2004 um 14:04:44
 
Zitat:
Danke ralfi,

aber meinst Du vielleicht ich soll doch einfach mal bei der Behörde vorscheischauen und Ihnen die Sachlage sagen und einfach die Sache abschliessen oder einfach weiterleben als wäre nichts passiert:-)))

Will nur resultierende zukünftige probleme vermeiden, mehr ist nicht meiine absicht!?!


Na ja, durch deinen Umzug ist die Behörde ja sowieso nicht mehr zuständig. Aber wenn du willst, kannst du ihr natürlich trotzdem einen Brief schreiben und deine neue Adresse mitteilen. Dann fügst du noch die neueste Gehaltsbescheinigung von der neuen Firma bei und fertig.
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Schummeln
Antwort #6 - 19.10.2004 um 14:06:08
 
Noch ein Hinweis für alle: Dies hier ist natürlich kein Freibrief, um die Behörden zu beschummeln. Natürlich ist und bleibt jeder Einbürgerungsbewerber dazu verpflichtet, jede relevante Änderung seiner persönlichen Verhältnisse unverzüglich und unaufgefordert der Einbürgerungsbehörde mitzuteilen.

Schummeln kann grundsätzlich immer zur Folge haben, dass eine Einbürgerung widerrufen wird, und früher oder später kommt es sicherlich heraus.
Lediglich in diesem Fall wird es ohne Folgen bleiben, weil Jamba sofort im Anschluss eine neue Anstellung gefunden hat.
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« Zuletzt geändert: 19.10.2004 um 14:16:33 von Ralf »  

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