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Einbürgerung! Gilt der 1 Euro Job als Arbeit? (Gelesen: 2.032 mal)
Ricardo
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung! Gilt der 1 Euro Job als Arbeit?
20.10.2004 um 21:18:42
 
Hallo  grin ,

ab den 01.01.04 muß man einen 1 Euro Job (Harz 4) antreten.
Wenn man nicht schon vorher ein Praktikum bei einer Vermitlungsagentur anfängt.

Tja, nachdem ich eine Alergie bei einer Firma bekommen hab, wurde ich Arbeitslos, und wegen meiner Körperlichen behinderrung, (Ich habe senk spreiz Füße und ne Hüftüberdachung. Hab 3 Ateste und zum Militär brauchte ich auch nicht.) ist es für mich nicht leicht eine Arbeit zu finden, ich hab auch nix gelernt, bin also Hilfskraft.
Ich beziehe zurzeit Arbeitslosenhilfe.

Ich bin 32 Jahre alt und lebe schon seit 20 Jahren in Deutschland.  Ich möchte die Deutsche Statsbürgerschaft beantragen.

Meine Frage ist ob ich ne Chance zur Einbürgerung habe.

Gruß
Ricardo
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Ricardo
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Antwort #1 - 20.10.2004 um 21:44:16
 
Ich meinte 01.01.05. Und nicht ein Praktikum in eine Vermitlungsagentur, sondern ein Praktikum von einer Vermitlungsagentur aus.

Sorry bin wohl etwas Nachdenklich/Müde   :snooz:
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Ralf
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Antwort #2 - 21.10.2004 um 09:11:02
 
Hallo Ricardo!

Da es sich bei dir um eine Anpruchseinbürgerung handeln dürfte (20 Jahre Aufenthalt), könnte eine Einbürgerung bereits jetzt möglich sein.

Grundsätzlich wäre zwar der Bezug von Arbeitslosenhilfe für die Einbürgerung hinderlich, dies ist jedoch nicht der Fall, wenn der Grund dafür vom Einbürgerungsbewerber nicht selbst zu vertreten ist.

Sollte die Behinderung der ausschlaggebende Grund für die Arbeitslosigkeit sein, bestehen durchaus gute Chancen. Wenn es aber eher an der unzureichenden Ausbildung liegt, hast du allerdings schlechte Karten. Es ist Aufgabe der Einbürgerungbehörde, hier die richtige Lösung zu finden, es kommt also darauf an, welcher Grund überwiegt. Dies kann unmöglich hier im Forum entschieden werden.

Daran wird sich auch 2005 grundsätzlich nichts ändern. Wie sich im Einzelnen die sog. 1-Euro-Jobs dabei auswirken werden, ist noch nicht geklärt, da die Verwaltungsvorschriften noch nicht der neuen Rechtslage angepasst sind. Dies bleibt abzuwarten.
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Ricardo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 21.10.2004 um 12:07:13
 
Hallo Ralfi,

danke für deine Antwort.

Eine abgeschlossene Ausbildung hab ich nicht.
Ich könnte höchstens mit meinen 32 Jahren,
mich irgentwie weiterbilden, damit ich mehr aussichten für ein Job bekomme.

Durch die draufolgenten Bewerbungen,  könnte ich dann ja beweisen das ich mich um einen Job bemühe.

Als Hilfskraft ne Bewerbung zu schreiben ist ja Blödsinn, am besten ist es eh, wenn man persönlich sich bei einer Fima vorstellt.

Hoffendlich hab ich mit den 1 Euro Job mehr Chancen zur Einbürgerung.

Mal sehen was wird.

Gruß
Ricardo
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Ralf
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Antwort #4 - 21.10.2004 um 13:06:01
 
Zitat:
....
Mal sehen was wird.
...


Dem ist im Moment nicht viel hinzuzufügen außer dem allgemeinen Tipp, dass (Weiter)Bildung nie schadet.
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