Hallo Ralfi und Guten Tag an alle Moderatoren,
ich war heute bei einer Einbürgerungsberatungsstelle in Köln, um eine deutliche Antwort auf die Frage zu haben, die ich bereits in diesem Forum gestellt hatte (Darf ich trotz des gegen meinen ehemaligen Arbeitsgeber und mich laufendem Ermittlungsverfahrens meinen Einbürgerungsantrag einreichen?). Die Antwort, die ich bekam war knapp und zugleich äußerst deutlich: JA!
Die Begründung, die ich vom Berater bekam, war allerdings etwas weiterführender als die vom Ralfi – dies darf aber nicht als Vorwurf an dich, Ralfi, verstanden werden, denn ohne deine besonders wertvollen Informationen hätte ich nicht einmal gewußt, daß ich meinen Einbürgerungsantrag nach §§ 85
AuslG stellen darf!
Aber noch mal zur Begründung des Beraters an der Kölner Beratungsstelle.
Der Mann, mit dem ich sprach, schaute sich erst mal meine Unterlagen an. Dann sagte er, daß aufgrund der von mir vorgelegten Dokumente (Arbeitsvertrag, Einladung der Kripo, Anwaltschreiben, Gerichtsbeschluß zur Auszahlung meiner noch ausstehenden 3 Monatgehälter, etc...) man mich höchstens als Zeuge in dem gegen meinen früheren Arbeitsgeber und mich laufenden Ermittlungsverfahren hätte einladen müssen. Denn aus meinen Unterlagen geht deutlich hervor, daß die firmeninternen Dokumente, für die die Staatsanwaltschaft sich interessiert, NUR von den Vorstandmitgliedern gelesen und geändert werden dürften. Außerdem, so der Berater weiter, ich wurde noch nicht einmal für meine Tätigkeit bezahlt und hatte weder direkt noch indirekt mit den fragwürdigen Verkaufsmethoden der Firma zu tun. Ich war ja in einer anderen Abteilung, deren Aufgabenbereiche als „völlig irrelevant für die Fortführung der Ermittlungen“ vom Staatsanwalt selbst eingestuft wurden. Der Berater vermutet jedenfalls, daß der ermittelnde Beamte einer von diesen übereifrigen Staatsdiener ist. Wie auch immer: Er hat mir empfohlen, all diese Unterlagen meinem Einbürgerungsantrag beizulegen.
Des weiteren erfuhr ich an der Kölner Beratungsstelle, daß ich meinen Einbürgerungsantrag nach §§85
AuslG einreichen sollte. Denn immerhin bin ich seit über 10 Jahren in Deutschland und habe noch nicht einmal ein Straffzettel fürs falsch Parken.
Zum Einkommensnachweis teilte mir der Berater, daß ich bestimmt keine Probleme haben werde. Denn ich kann nicht nur beweisen, daß ich noch nie das Arbeitslosengeld bezogen habe, sondern ich habe ebenfalls eine eigene Firma mit meinen eigenen Ersparnissen gegründet. Hinzu kommt auch noch, daß die Verdienstbescheinigung meiner Lebensgefährtin und unsere besonders niedrigen „Lebenskosten“ (Strom, Miete, etc...) deutlich zeigen, daß wir zu jenen Bürgern zählen, die nicht über ihre Verhältnisse leben.
In Anbetracht dieser neuen Informationen und aufgrund der eindeutigen Antwort Ralfis auf meine Eingangsfrage habe ich entschieden, daß ich zu Beginn der übernächsten Woche meinen Einbürgerungsantrag einreichen werde. Sollte jemand jedoch einer anders lautenden Meinung sein, wäre ich ihm sehr verbunden, wenn er seine Ansichte (n) begründen würde.....
Und noch was: Solltest du Ralfi weitere Informationen/Tipps/Tricks haben, die mir weiterhelfen könnten, wäre ich dir sehr verbunden für deren Übermittlung. Diese Bitte richtet sich natürlich auch an die anderen Forum-Moderatoren und –Teilnehmer.
Aber noch mal danke Ralfi für deine Unterstützung. Ich werde dich und alle anderen Forum-Moderatoren und –Teilnehmer auf dem Laufenden halten. VERSPROCHEN! Und bitte nicht vergessen: Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr, liebe Forum-Moderatoren und –Teilnehmer, auf die oben angegeben Informationen der Kölner Einbürgerungsberatungsstelle reagieren würdet. Das wäre echt suuuuuuuuuper lieb von euch.
Jean-Michel