Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Aufenthaltserlaubnis-EG (Gelesen: 2.491 mal)
alex
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltserlaubnis-EG
19.10.2004 um 11:10:47
 
Hallo!

Hat ein Student (im Vorbereitungsstudium) aus Lettland, der TestDAF noch nicht bestanden hat, den Anspruch auf die Aufenthaltserlaubnis-EG?

Vielen Dank fuer die Antwort - im Voraus!

Alex
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Antoine
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 238
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis-EG
Antwort #1 - 19.10.2004 um 11:19:38
 
Sofern er der lettische Staatsangehörigkeit (oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Landes) hat, sein Lebensunterhalt gesichert ist und eine Krankenversicherung vorhanden ist, hat er Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis-EG. Allerdings wird diese möglicherweise zunächst auf einen Zeitraum deutlich unter fünf Jahre befristet.

Die Aufenthaltserlaubnis-EG für lettische Staatsangehörige ist allerdings nicht mit einer Arbeitserlaubnis verbunden. In dieser Beziehung sind Studenten aus Lettland nicht besser gestellt als aus Drittländern.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
alex
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis-EG
Antwort #2 - 19.10.2004 um 11:25:04
 
Hallo Antoine!

Danke fuer Deine Antwort, aber das Problem liegt darin, dass er noch kein ordentlicher Student ist. Er ist im Vorbereitungsstudium und muss TestDaf ablegen, um sich immatrikulieren zu koennen.
Hat er trotzdem den Anspruch?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis-EG
Antwort #3 - 19.10.2004 um 11:39:04
 
Zitat:
Hallo Antoine!

Danke fuer Deine Antwort, aber das Problem liegt darin, dass er noch kein ordentlicher Student ist. Er ist im Vorbereitungsstudium und muss TestDaf ablegen, um sich immatrikulieren zu koennen.
Hat er trotzdem den Anspruch?


Hi Alex,
das, was Antoine gesagt hat, gilt unabhängig vom Status als Student.
Siehe
Freizügigkeitsverordnung
.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
alex
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis-EG
Antwort #4 - 19.10.2004 um 11:46:23
 
Hi Mick!

Er war vor kurzem in der Auslaenderbehoerde, wollte den Antrag auf die Aufenthaltserlaubnis-EG stellen, aber der Sachbearbeiter hat den Antrag nicht angenommen, sagte, dass solange er die Sprachpruefung nicht bestanden hat, kann er nur ein Visum fuer 6 Monate bekommen.
Koennte man was dagegen tun?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Antoine
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 238
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis-EG
Antwort #5 - 19.10.2004 um 11:59:13
 
Grundsätzlich ja.

War denn das (Noch-)Nicht-Bestehen der Sprachprüfung der einzige Grund? Oder hingen andere Faktoren noch damit zusammen (z.B. mangelnder Nachweis, dass Lebensunterhalt in DE unabhängig vom Studium gesichert ist)?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
alex
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis-EG
Antwort #6 - 19.10.2004 um 12:03:35
 
Nur dieser Grund. Der Sachbearbeiter sagte, dass er keine Aufenthaltserlaubnis-EG bekommt, nur weil er die Pruefung noch nicht bestanden hat.

Vielleicht gibt es fuer die neuen EU-Mitgliedstaaten andere Regelungen, was Aufenthaltserlaubnis-EG angeht?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Antoine
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 238
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis-EG
Antwort #7 - 19.10.2004 um 12:18:05
 
Dann würde ich den Sachbearbeiter darauf hinweisen, dass mit der Freizügigkeitsverordnung nicht nur Richtlinie 93/96/EG sondern auch auf die Richtlinie 90/364/EG (siehe unter Gesetze) umgesetzt worden ist.

Demnach ist auch ein Unionsbürger ohne besonderen Grund in einem andern Mitgliedsland der Europäischen Union aufenthaltsberechtigt, sofern der Lebensunterhalt gesichert ist. Letztlich stellt sich damit nur die Frage, ob Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel nachgewiesen werden können (d.h. es darf kein Anspruch auf Sozialhilfe bestehen oder zu erwarten sein).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema