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Beitrag begonnen von alex am 19.10.2004 um 11:10:47

Titel: Aufenthaltserlaubnis-EG
Beitrag von alex am 19.10.2004 um 11:10:47
Hallo!

Hat ein Student (im Vorbereitungsstudium) aus Lettland, der TestDAF noch nicht bestanden hat, den Anspruch auf die Aufenthaltserlaubnis-EG?

Vielen Dank fuer die Antwort - im Voraus!

Alex

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis-EG
Beitrag von Antoine am 19.10.2004 um 11:19:38
Sofern er der lettische Staatsangehörigkeit (oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Landes) hat, sein Lebensunterhalt gesichert ist und eine Krankenversicherung vorhanden ist, hat er Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis-EG. Allerdings wird diese möglicherweise zunächst auf einen Zeitraum deutlich unter fünf Jahre befristet.

Die Aufenthaltserlaubnis-EG für lettische Staatsangehörige ist allerdings nicht mit einer Arbeitserlaubnis verbunden. In dieser Beziehung sind Studenten aus Lettland nicht besser gestellt als aus Drittländern.

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis-EG
Beitrag von alex am 19.10.2004 um 11:25:04
Hallo Antoine!

Danke fuer Deine Antwort, aber das Problem liegt darin, dass er noch kein ordentlicher Student ist. Er ist im Vorbereitungsstudium und muss TestDaf ablegen, um sich immatrikulieren zu koennen.
Hat er trotzdem den Anspruch?

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis-EG
Beitrag von Mick am 19.10.2004 um 11:39:04

schrieb am 19.10.2004 um 11:25:04:
Hallo Antoine!

Danke fuer Deine Antwort, aber das Problem liegt darin, dass er noch kein ordentlicher Student ist. Er ist im Vorbereitungsstudium und muss TestDaf ablegen, um sich immatrikulieren zu koennen.
Hat er trotzdem den Anspruch?


Hi Alex,
das, was Antoine gesagt hat, gilt unabhängig vom Status als Student.
Siehe Freizügigkeitsverordnung.

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis-EG
Beitrag von alex am 19.10.2004 um 11:46:23
Hi Mick!

Er war vor kurzem in der Auslaenderbehoerde, wollte den Antrag auf die Aufenthaltserlaubnis-EG stellen, aber der Sachbearbeiter hat den Antrag nicht angenommen, sagte, dass solange er die Sprachpruefung nicht bestanden hat, kann er nur ein Visum fuer 6 Monate bekommen.
Koennte man was dagegen tun?

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis-EG
Beitrag von Antoine am 19.10.2004 um 11:59:13
Grundsätzlich ja.

War denn das (Noch-)Nicht-Bestehen der Sprachprüfung der einzige Grund? Oder hingen andere Faktoren noch damit zusammen (z.B. mangelnder Nachweis, dass Lebensunterhalt in DE unabhängig vom Studium gesichert ist)?

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis-EG
Beitrag von alex am 19.10.2004 um 12:03:35
Nur dieser Grund. Der Sachbearbeiter sagte, dass er keine Aufenthaltserlaubnis-EG bekommt, nur weil er die Pruefung noch nicht bestanden hat.

Vielleicht gibt es fuer die neuen EU-Mitgliedstaaten andere Regelungen, was Aufenthaltserlaubnis-EG angeht?

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis-EG
Beitrag von Antoine am 19.10.2004 um 12:18:05
Dann würde ich den Sachbearbeiter darauf hinweisen, dass mit der Freizügigkeitsverordnung nicht nur Richtlinie 93/96/EG sondern auch auf die Richtlinie 90/364/EG (siehe unter Gesetze) umgesetzt worden ist.

Demnach ist auch ein Unionsbürger ohne besonderen Grund in einem andern Mitgliedsland der Europäischen Union aufenthaltsberechtigt, sofern der Lebensunterhalt gesichert ist. Letztlich stellt sich damit nur die Frage, ob Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel nachgewiesen werden können (d.h. es darf kein Anspruch auf Sozialhilfe bestehen oder zu erwarten sein).

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