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Arbeit-Promotion- Ehe-Alles... (Gelesen: 1.191 mal)
sirma
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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18.10.2004 um 17:54:43
 
Hallo,

Erstmal muß ich sagen, dass der Forum wirklich spitze ist... hat meine Augen geöffnet... Smiley

Doch, habe ich noch Fragen...

Erstmal meine Situazion:
Wiss. Mitarbeiterin, Promovierende, ABW mit Zweck Promotion... das alles seit fast 4 Jahre...

Seit 2 1/2 Jahr geheiratet (aus menem Land). Mein Mann hat ein Diplomstudium abgeschlossen und darf nich arbeiten. (BIsher hat Deutschkursen gemacht und 2 unbezahlte Praktikums)...

Seit Oktober (2004) ist er zum Aufbaustudium zugelassen. Gibt es eine Möglichkeit, dass er sein Zweck ohne Ausreise ändert, oder überhaupt dieses 90 Tage Arbeitserlaubnis zu bekommen (vielleicht beim Arbeitsamt?!).

In seinem Pass steht ungefähr "Erwerbstättigkeit.... gemäß gültiger Arbeitserlaubnis..."...

Gibt es Hoffnung für uns? Er muss wegen sein Studium reisen und das ist jetz wirklich teuer... es wäre gut wenn er arbeiten dürfte...

Vielen Dank im Voraus!

Gruß,
Sirma
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Mick
i4a-team
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 18.10.2004 um 18:57:54
 
Hallo,
als Student sollte er zur Ausländerbehörde gehen und beantragen, dass der Eintrag im Pass dahingehend geändert wird, dass er 90 ganze oder 180 halbe Tage arbeiten darf. Diese Erwerbstätigkeit ist ohne Arbeitserlaubnis zulässig.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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