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Indisch-deutsches Paar: wo heiraten? (Gelesen: 7.095 mal)
Gora
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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15.10.2004 um 23:29:16
 
Hallo, vielleicht kann uns jemand hier weiterhelfen weil er/sie vor den gleichen Fragen stand oder täglich mit der Materie zu tun hat...

Zunächst mal zu unserer Situation:

Meine Verlobte (Inderin) und ich (Deutscher) haben uns entschlossen, nächstes Jahr nach Abschluß ihres Studiums zu heiraten. Wir waren beide noch nicht verheiratet. Nach der Hochzeit wollen wir in Deutschland leben.

Ich selbst lebe in Deutschland, sie in Indien (New Delhi). Der ursprüngliche Plan war: erst rituelle Trauung in Indien, dann Einreise nach Deutschland und anschliessende standesamtliche Hochzeit hier.

Daß es sooo einfach nicht geht, ist mir spätestens nach Lektüre der diversen Threads hier klar geworden. An dieser Stelle auch an dickes Lob an die Website und das dazugehörige Forum!!!

Besonders bereitet mir die Einstufung Indiens als Problemstaat und die damit ausgesetzte Legalisation von Dokumenten Kopfzerbrechen. Andererseits haben wir nicht vor, uns deswegen von unserem Vorhaben abbringen zu lassen.

Deshalb die grosse Frage: Wie stellen wir es am geschicktesten an? So, wie ich die Sache sehe, gibt es drei Möglichkeiten:

1. Heirat in Indien, anschließend Antrag auf Visum zur Familienzusammenführung.

2. Antrag auf Visum zur Eheschließung in Deutschland, Trauung hier.

3. Trauung in Dänemark.

Uns ist klar, daß die Heirat in Dänemark in unserem Fall einen Mißbrauch des Besuchervisums darstellen würde. Die Frage ist, ob uns daraus beim späteren Beantragen des Visums zur Familienzusammenführung Probleme entstehen können. Die Dänen scheinen sich daran jedenfalls nicht zu stören.

Nebenbei: Die indischen Behörden könnten mir das gleiche unterstellen, wenn ich als Besucher einreise.

Gibt es eigentlich rechtliche Probleme, wenn man "zweimal" heiratet (wohlgemerkt die gleiche Braut): einmal in Indien rituell, und dann in Deutschland auf dem Standesamt? Hierzulande ist das ja gängige Praxis bzw. es geht nicht anders, wenn man in der Kirche heiraten will, aber vielleicht ist es in Indien anders?

Die Hinweise auf die Seiten der deutschen Botschaft in Neu Delhi habe ich gelesen. Besonders die Anerkennung einer in Indien geschlossenen Ehe scheint mir aber sehr aufwendig zu sein. Die Frage ist ja auch, welche Dokumente die indischen Stellen von uns verlangen, bevor sie die geforderten Unterlagen ausstellen!

Kurzum: Je mehr man sich in die Materie einliest, desto mehr Fragen tauchen auf. Wir möchten halt möglichst gut vorbereitet sein damit alles glatt läuft. Eine Distanzbeziehung hatten wir lange genug und möchten auf jeden Fall vermeiden, daß wir monatelang warten müssen, weil wir einen Stempel vergessen oder einen Formfehler gemacht haben.
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ronny
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Antwort #1 - 15.10.2004 um 23:51:16
 
Zitat:
2. Antrag auf Visum zur Eheschließung in Deutschland, Trauung hier.


Hallo Gora,

ich halte das für die schnellste Lösung, auch wenn das im Vorfeld länger dauern könnte. Zu DK findest Du in diesem
Thread
negative Erfahrungen.

Oben bei den FAQ´s und in dem Forum Ehe und Familie sind zahlreiche Hinweise auf die Eheschließung in D.

Wenn Du noch mehr Fragen geklärt haben willst, gebe ich Dir gerne mehr Auskunüfte.

Alles Gute

Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Muyiwa
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Antwort #2 - 16.10.2004 um 10:52:04
 
Aber wenn ich das bislang hier richtig verfolgt habe, haben nur die Paare anschließend Probleme, die mit Touristen-Visum in DK geheiratet haben.

Wie wäre es denn, wenn er mit Visum zur Eheschließung in DK heiratet? Gibt es dann auch solche Probleme?
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norah
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Antwort #3 - 16.10.2004 um 11:12:34
 
Hallo!


Ich habe gerade im September meinen indischen Mann in Hyderabad, A.P. geheiratet.    :bussi Wir hatten eine ganz normale kirchliche Hochzeit (er ist katholisch) und jetzt stellt er gerade den Antrag zur Familiezusammenführung. Alles in allem ist nicht so schwierig. Das Konsulat in Madras (ist zuständig für die südl. Bundesstaaten) spricht von 8-12 Wochen bis das Visum zur Familienzusammenführung  ausgestellt werden kann.
Wir hatten uns damals auch überlegt, wo wir heiraten wollten, aber da ich noch in den letzten Zügen meines Studiums bin, hätte es vielleicht Probleme bei der Erteiling des Heiratsvisums gegeben.
Auf jeden Fall bereue ich unsere Entscheidung überhaupt nicht, dort geheiratat zu haben, war superschön mit toller Feier und mal was anderes. Schön war auch, dass ich seine ganze Familie kennenlernen könnte und auch meine Eltern die Möglichkeit hatten die Familie zu treffen.
Naja, falls du Fragen hast, ich antworte gerne.....eine Hochzeit in Indien ist schon was Besonderes...aber es kommt natürlich auch auf die Umstände an, und ob es bei Euch sehr eilig sein muss.....

Ich wünsch Euch viel Glück.....LG norah..... Zwinkernd
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Gora
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Antwort #4 - 16.10.2004 um 12:01:06
 
Vielen Dank für Eure Hilfe!

Zitat:
ich halte das für die schnellste Lösung, auch wenn das im Vorfeld länger dauern könnte.

Erscheint mir mittlerweile auch so. Für diese Lösung spricht auch, daß wir noch mehr als ein halbes Jahr Zeit haben, die geforderten Unterlagen einzuholen und den Antrag auf das Visum zu stellen.

Wenn ich es richtig verstanden habe, wäre dies auch die einzige Möglichkeit für meine Verlobte, ohne weitere Wartezeit direkt nach Deutschland einzureisen?

Zitat:
Wie wäre es denn, wenn er mit Visum zur Eheschließung in DK heiratet? Gibt es dann auch solche Probleme?

Wenn wir vom deutschen Konsulat das Visum zur Eheschließung erhalten, brauchen wir auch nicht mehr den Umweg über Dänemark zu machen. Und warum sollten uns die Dänen ein vergleichbares Visum erteilen, wenn keiner von uns beiden Däne ist oder dort seinen Wohnsitz hat?

Zitat:
Wir hatten uns damals auch überlegt, wo wir heiraten wollten, aber da ich noch in den letzten Zügen meines Studiums bin, hätte es vielleicht Probleme bei der Erteiling des Heiratsvisums gegeben.

Inwiefern sollte es da Probleme geben? Solange die erforderlichen Unterlagen vorhanden sind und eine Verpflichtungserklärung meinerseits sowie der Nachweis der Unterbringung vorliegen, sehe ich keine Gründe, warum die ABH ihre Zustimmung verweigern könnte.

Eine Hochzeit nach Hindu Ritus in Indien wollen wir auf jeden Fall, das können und wollen wir der Familie meiner Verlobten nicht vorenthalten. Nur scheint es mir unterm Strich vorteilhafter, anschließend in Deutschland auf dem Standesamt zu heiraten, da eine Anerkennung der indischen Heirat wohl noch Monate dauern könnte und wir vorerst weiterhin getrennt leben müßten.

In diesem Zusammenhand nochmals meine Frage, ob wir uns hier unwissend auf juristisches Glatteis begeben würden, wenn wir sozusagen "doppelt" heiraten.

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, ist Eure Familienzusammenführung noch nicht abgeschlossen. Ich wünsche Dir viel Glück, daß das Visum für Deinen Mann bald erteilt wird. Laß es uns wissen, wie es gelaufen ist!
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ronny
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Antwort #5 - 16.10.2004 um 12:15:42
 
Zitat:
In diesem Zusammenhand nochmals meine Frage, ob wir uns hier unwissend auf juristisches Glatteis begeben würden, wenn wir sozusagen "doppelt" heiraten


Mmmh,

bin mir jetzt nicht sicher, ob eine Eheschließung nach dem Hindu-Marriage-Act für Dich überhaupt in Frage kommt, bzw. so ohne Weiteres hier anerkannt ist. Wenn sie nicht anerkannt würde, also als reine kirchliche Zeremonie gewertet wird, steht einer standesamtlichen in Deutschland ja nichts entgegen.

Anderenfalls macht es so, dass Ihr erst in D heiratet und dann die Zeremonie in Indien nachholt.

Norah hatte ja offensichtlich nach dem Christean Marriage Act geheiratet.

Das kann ich aber abschließend erst am Montag klären, weil ich die Materialien nicht hier habe.

Grüße
Ronny
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Antwort #6 - 16.10.2004 um 12:16:25
 
Hallo!

"Inwiefern sollte es da Probleme geben? Solange die erforderlichen Unterlagen vorhanden sind und eine Verpflichtungserklärung meinerseits sowie der Nachweis der Unterbringung vorliegen, sehe ich keine Gründe, warum die ABH ihre Zustimmung verweigern könnte. "

Naja, bei Dir sollten keine Probleme auftauchen, da du ja finanziell abgesichert bist, was ich als Studentin natürlich nicht bin.....

Ob Ihr "doppelt" heiraten könnt, weiss ich nicht genau. Ich weiss nur, dass wir mit unserer kirchlichen Heirat auch automatisch standesamtlich verheiratet sind (das wird sofort weitergeleitet). Ich habe mal  bei mir in der Gemeinde nachgefragt, was für Möglichekeiten bestehen, und unser Priester sprach dann davon, dass er uns wohl in der Kirche segnen könnte in Form einer "Trauung"....
Also, kommt für uns eine weitere Trauung nicht mehr in Frage....

Noch ein Tipp: Mein Mann war gerade letzte Woche in Dehli, da man uns geasgt hatte, dass wir den Antrag dort stellen müssen. Und wir hatten laut Info-Blatt der Botschaft alles komplett und ordnungsgemäß zusammen und doch war einiges falsch. Die Seiten der Botschaft sind fehlerhaft...aber deine Freundin wird sicherlich zur Botschaft gehen, um die Infos einzuholen...

Viel glück. LG norah
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Gora
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Antwort #7 - 16.10.2004 um 12:32:20
 
Zitat:
Und wir hatten laut Info-Blatt der Botschaft alles komplett und ordnungsgemäß zusammen und doch war einiges falsch. Die Seiten der Botschaft sind fehlerhaft...

Die Aussage dort kam mir auch sehr merkürdig vor:

"Nach der Eheschließung kann der indische Ehepartner bei der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in New Delhi unter Vorlage seines gültigen Reisepasses und 4 Passfotos einen Antrag auf Erteilung eines Visums zum Zwecke der Familienzusammenführung (zweifach) stellen."

Verstehe ich hier was falsch??? Wir wollen doch erst in Deutschland heiraten, d.h. erst der Visumantrag, dann die Einreise, und zu guter letzt Heirat (und Aufenthalt) in Deutschland.

Ist Dir bekannt, ob ich als Deutscher selbst beim Konsulat in Delhi vorgelassen werde, um mich über die Erfordernisse zu erkundigen? Es scheint wohl so, daß manche Auslandsvertretungen in dieser Hinsicht sehr "zugeknöpft" sind.

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Muyiwa
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Antwort #8 - 16.10.2004 um 23:03:52
 
Zitat:
Wenn wir vom deutschen Konsulat das Visum zur Eheschließung erhalten, brauchen wir auch nicht mehr den Umweg über Dänemark zu machen. Und warum sollten uns die Dänen ein vergleichbares Visum erteilen, wenn keiner von uns beiden Däne ist oder dort seinen Wohnsitz hat?


So hatte ich das nicht gemeint. Ich dachte, dass Ihr auf jeden Fall ein Visum zu Heiratszwecken für Deutschland beantragen wollt. Bei manchen Paaren ist es aber schon vorgekommen, dass dieses Visum abgelaufen war, bevor die Papiere hier vom OLG geprüft waren. Die haben sich dann teilweise kurzfristig für eine Eheschließung in Dänemark entschieden (wenn ich die Geschichten noch richtig im Kopf habe).

Meine Frage an die Experten war, ob es dann anschließend auch noch Probleme mit der Aufenhaltsgenehmigung in Deutschland geben kann.

Ich bin ehrlich gesagt, bei Euch gar nicht auf die Idee gekommen, dass Ihr mit einem Touristen-Visum in DK heiraten wollt. Auf solche Fälle bezogen sich aber die Links zu anderen Postings, in denen es um die damit verbundenen Probleme geht.

Natürlich sollte man, wenn man dann schon ein entsprechendes Visum für Deutschland hat, auch versuchen hier zu heiraten. Das steht für mich völlig außer Frage.
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ronny
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Antwort #9 - 16.10.2004 um 23:22:27
 
Zitat:
Meine Frage an die Experten war, ob es dann anschließend auch noch Probleme mit der Aufenhaltsgenehmigung in Deutschland geben kann.


Hi Muyiwa,

das Visum zur Eheschließung ist ja im Gegensatz zum Touri-Visum gerade eine Einreiseerlaubnis mit dem Ziel eines dauerhaften Aufenthaltes. Da dürfte es keine Probleme mit einer notwendig werdenden Verlängerung und einer AE nach der Eheschließung.

Zitat:
"Nach der Eheschließung kann der indische Ehepartner bei der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in New Delhi unter Vorlage seines gültigen Reisepasses und 4 Passfotos einen Antrag auf Erteilung eines Visums zum Zwecke der Familienzusammenführung (zweifach) stellen


@ Gora

Die Botschaft geht wohl davon aus, dass eine Eheschließung in Indien bei verschiedener Konfession hier nicht anerkannt wird.


Viele Grüße
Ronny

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Antwort #10 - 17.10.2004 um 23:49:01
 
Hallo,
mein Verlobter (Inder) und ich (Deutsche) standen vor der gleichen Frage, ob wir in Deutschland oder in Indien heiraten sollen.
Eigentlich hatten wir vor in Indien zu heiraten. Mein Verlobter hatte auch schon mit einer Anwältin gesprochen. Soweit ich weiß gibt es zwei Möglichkeiten, wenn Ihr dort heiraten wollt.
1. Du konvertierst zum Hinduismus und unterschreibst dafür ein Zertifikat. Bei einer Hochzeit nach Hindu Ritus werden dann Photos gemacht, die Ihr der Botschaft als „Beweis“ vorlegen müsst.
2. Oder ihr heiratet rein standesamtlich, dafür solltest Du Dich aber mind. 4 Wochen in Indien aufhalten, da die dies die Dauer der Aufgebotszeit ist.
(Falls etwas davon nicht stimmt, bitte ich die Profis mich zu korrigieren.)

Da ich aber nicht konvertieren wollte und keine 4 Wochen in Indien bleiben konnte, haben wir uns dann entschieden noch zu warten und in Deutschland zu heiraten. Dänemark kam bei uns nie in Frage, weil ich finde, dass das irgendwie einen „negativen Touch“ hat.
Zur Zeit werden unsere Dokumente grade legalisiert und das zieht sich ziemlich in die Länge. Mein Verlobter, hat im Februar angefangen, die benötigten Dokumente zu „sammeln“. Das hat sich allerdings auch schon hingezogen, weil mein Freund in Südindien geboren ist und die Geburtsurkunde dort erstellt werden und vom Landesgericht dort beglaubigt werden musste. Da du geschrieben hast, dass Deine Verlobte in Neu-Delhi wohnt wird sie kein Ehefähigkeitszeugnis erhalten, sonder Ihre Eltern müssen ein eidesstattliches Zeugnis (Affidavit) unterschreiben, in dem sie bestätigen, dass Deine Verlobte ehefähig ist. Dies muss auch unbedingt vorbeglaubigt werden (von wem, steht auf der Webseite der Deutschen Botschaft). Allerdings würde ich mir unbedingt auch eine „Negativ-Bestätigung“ besorgen, dass Einwohner Delhis kein Ehefähigkeitszeugnis erhalten. Mein Verlobter hat sie von einem Anwalt am Landesgericht in Delhi erhalten. Soweit ich weiß brauchte mein Verlobter außer seinem Reisepass den 4 Passphotos sonst nur die Unterlagen bei der Botschaft auszufüllen. Bevor deine Verlobte den Antrag stellt, solltest Du aber unbedingt mit dem zuständigen Standesamt sprechen, was für Unterlagen es genau haben will bzw. das Oberlandesgericht sehen will. Hier ist ein guter Link vom OLG Stuttgart, in dem steht, was verlangt wird:

http://www.olg-stuttgart.de/html/leitfaden/laender/Indien.pdf

Wenn Deine Verlobte den Antrag zur Eheschließung bei der Botschaft abgegeben hat, schickt diese nach Deutschland. Bei uns haben sie es an das Landratsamt geschickt, dass für den Ort, in dem ich wohne zuständig ist und der Ort kein eigenes Ausländeramt hat. Nach 10 Tagen war der Antrag dann auch dort und ich habe eine Verpflichtungserklärung, für den Zeitraum von der Einreise bis zur Eheschließung, ausgefüllt. Das war eigentlich ganz einfach. Dann würde es bei uns allerdings kompliziert oder besser gesagt, seitdem hatten wir einfach nur Pech. (Keine Angst, muß euch nicht passieren). Während wir auf die Zustimmung für das Visum warteten, wollte ich schon mal das Affidavit und die Geburtsurkunde ins Deutsche übersetzen lassen, weil mir das Lansratsamt gesagt hat, dass sie die Originalurkunden da hätten und auch nicht mehr benötigten. nach einigem hin und her hat sich dann erhausgestellt, dass die Originalurkunden doch noch bei der Botschaft befinden. Da ich kurz darauf eh nach Indien fliegen wollte, dachte ich mir, es ist am besten sie persönlich mitzunehmen, da ich meinem Verlobten auch die Verpflichtungserklärung mitbringen wollte. Wir sind dann Ende August zusammen zur Botschaft gegangen. Es ist kein Problem da zusammen hinzugehen, nur geh gleich um 8Uhr hin (der Schalter für Eheschließungsangelegenheiten macht um 9 Uhr auf). Stell dich trotzdem auf eine lange Wartezeit ein. Wir saßen da 8 Stunden. Als wir drankamen, hat man uns gesagt, dass die Zustimmung zum Visa schon lange da war (hat so 3 Wochen gedauert, wesentlich kürzer als ich dachte), aber der Brief wieder zurückkam, weil mein Freund umgezogen ist und er an die alte Adresse geschickt wurde. Ok ok das ist keine Beschwerde, war wirklich eine Dummheit meines Freundes.  Traurig Jedenfalls hat sich zu dem Zeitpunk der Chef der Konsularabteilung geändert und die neue Chefin wollte die Genehmigung für das Visum nicht akzeptieren. Sie war wohl misstrauisch, weil der Brief zurückkam, was ich auch verstehen kann. Aber ihr Hauptproblem war wohl, dass mein Freund „nur“ ein Affidavit abgegeben hat und kein Ehefähigkeitszeugnis. Was ich allerdings nicht verstehen kann, weil selbst auf der Website der Botschaft steht, dass die Botschaft weiß, dass Einwohner des Großraums Delhi kein Ehefähigkeitszeugnis erhalten können. Ich habe dann auch persönlich mit der Chefin gesprochen und wegen der Originalurkunden gefragt. Jedenfalls meinte sie dass, sie erst das Visum ausstellen wird, wenn das Oberlandesgericht die Zustimmung zur Eheschließung gegeben hat und nicht schon 3 Monate vorher, weil erst vor kurzer wieder ein Fall eingetreten ist, bei dem die Prozedur zu lange gedauert hat und der Inder kurz vor der Abschiebung stand. Zu den Urkunden meinte sie, dass sie sie auch gleich Legalisieren lassen können und ich sie nicht erst beim Standesamt abgeben muss. Wir haben also dort die Gebühr bezahlt und auch noch die Negativ-Bestätigung fürs Affidavit abgegeben. Ich habe vorher noch nie gelesen, dass dieser Weg möglich ist,  ???  deswegen kann ich nur hoffen, dass dieser Weg fürs Standesamt in Ordnung ist, da dieses eigentlich der Botschaft ein offizielles Schreiben zur amtlichen Zusammenarbeit schicken muss, in dem um die Legalisierung der Dokumente gebeten wird. Soweit habe ich das jedenfalls verstanden. Mein Freund war zwischenzeitlich noch mal in bei Botschaft und hat erfahren, dass die Legalisierung 8-15 Wochen dauern kann, weil sie seine Geburtsurkunde nach Südindien zur Legalisierung schicken mussten. Jetzt warten wir also auf eine Nachricht der Botschaft. Ob es eine gute Idee, war hier zu Heiraten oder besser in Indien kann ich also noch nicht sagen.  Smiley. Jetzt hoffen wir nur, dass er um Weihnachten hier sein kann und wir dann im Januar heiraten können, aber das hängt dann noch vom Oberlandesgericht ab, ob und wie viel Zeit sie brauchen, um der Eheschließung zuzustimmen.

Entschuldigung, dass mein Beicht jetzt doch so lang wurde. Falls ich irgendwelche „Fehler“ erzählt habe, bitte ich, die Profis mich zu korrigieren. Dies ist nur meine persönliche Erfahrung.
Viele Grüße und viel GLück für die Eheschließung!

Daniela

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #11 - 12.08.2005 um 19:47:14
 
Nachtrag:

Es ist nun schon zehn Monate her, seitdem ich die obige Frage im Forum gestellt hatte. In der Zwischenzeit ist viel geschehen und wir haben im Mai heiraten können. Meine Frau konnte direkt im Anschluß an die Hochzeit in Indien mit mir nach Deutschland fliegen und lebt seitdem hier.

Bis es soweit war, hatten wir sehr viel Lauferei. Ich bin sogar selbst zur deutschen Botschaft in Neu Delhi gegangen (was sich aber als Zeitverschwendung herausgestellt hat, da man lediglich die Formulare in die Hand gedrückt bekommt, die man auch aus dem Netz herunterladen kann).

Ursprünglich wollten wir in Deutschland standesamtlich heiraten und das dafür notwendige Visum beantragen. Das erschien uns der einzige praktikable Weg, damit wir nach der rituellen Hochzeit in Indien direkt nach Deutschland reisen können. Auch hier im Forum hatte man uns dazu geraten.

Bald tauchte aber das erste Problem auf: deutsche Behörden wollen Geburtsurkunden sehen. Die gibt es zwar auch in Indien, sind aber nicht besonders gebräuchlich. Als entsprechendes Dokument benutzt man dort das "school leaving certificate", mit dem aber die Deutschen nichts anfangen können (wollen?).

Die Geburtsurkunde meiner Frau war aber nicht mehr auffindbar und ein Ersatzdokument nicht so leicht zu beschaffen. Die Mutter meiner Frau hatte nämlich bei Verwandten in einem anderen Bundesstaat entbunden. In Neu Delhi, wo meine Frau lebte, fühlte man sich deshalb nicht zuständig, schließlich war sie ja dort nicht zur Welt gekommen. Am tatsächlichen Geburtsort wollten die Behörden aber Nachweise sehen, daß die Mutter dort zur Zeit der Geburt gelebt hatte. Die konnten wir natürlich nicht beibringen, da die Mutter ja nur für ein paar Tage bei den Verwandten war.

Irgendwo im indischen Paragraphendschungel gibt es wohl auch für so einen Fall eine Lösung. Das würde aber guten Willen seitens der involvierten Beamten bedeuten, und auf den kann man in Indien leider nicht zählen...  :snooz:

Aber auch die deutschen Behörden wollten ohne Geburtsurkunde nichts machen. Zu dieser Zeit waren wir ziemlich frustriert und sahen unsere Hochzeit in weite Ferne rücken.  :nix

Nachdem wir alle unsere Möglichkeiten ausgeschöpft hatten, die nötigen Dokumente zusammenzutragen, bin ich nochmal in unser Rathaus, um dem Standesamt die Probleme zu schildern. Die Mitarbeiterin dort fragte mich dann, ob wir denn in Dänemark heiraten könnten.

Das bejahte ich, gab aber zu bedenken, daß es uns nicht wirklich weiterhelfen würde, da meine Frau erst wieder zurück nach Indien müßte, um dort die Familienzusammenführung zu beantragen. Die Beamtin riet mir daraufhin, doch mal mit der Ausländerbehörde zu sprechen, ob man mir dort nicht weiterhelfen könnte.

Kurze Zeit später stand ich bei der Ausländerbehörde und schilderte unser Problem. Und siehe da, auch dort fragte man mich, ob es uns denn möglich wäre, in Dänemark zu heiraten.

Wohlgemerkt, in beiden Fällen ging der Vorschlag nicht von mir aus! Ich brachte meine Bedenken vor: erneute Ausreise nötig, Antrag auf Familienzusammenführung einschließlich der nicht vorhandenen Geburtsurkunde, Verstoß gegen Visabestimmung bei der Heirat in DK usw.

Zu meinem Erstaunen versicherte man mir aber, daß es wohl nicht der "richtige" Weg sei, aber mit einer Heirat in DK hätte ich Fakten geschaffen und meine Frau sogar ein ANRECHT darauf, gemeinsam mit mir in Deutschland zu leben, und zwar ohne erneute Ausreise. Allerdings bin ich Deutscher. Bei Ausländern, die in Deutschland leben, kann dieser Punkt anders bewertet werden, aber das werden die Experten hier besser wissen.

Das war natürlich Musik in meinen Ohren, war es doch die Lösung all unserer Probleme!  [beifall=beifall.gif]

Letztendlich haben wir es dann so gemacht:

Nach der Hochzeit in Indien ist meine Frau mit einem Schengenvisum nach Deutschland eingereist. Von hier haben wir dann die standesamtliche Heirat in Dänemark in die Wege geleitet. Im Internet gibt es diverse Quellen dazu. Am besten erkundigt man sich direkt bei einer dänischen Gemeinde. Viele sind auf die Bedürfnisse ihre ausländischen "Kundschaft" eingestellt und bieten detailierte Informationen in deutsch und englisch, einschließlich der benötigten Formulare zum Download. Es gibt wohl auch Agenturen, die Pauschalangebote für Heiratswillige anbieten und sich um den (sehr überschaubaren) Papierkram kümmern, aber m.E. ist das wirklich nicht nötig.

Wir haben dann die Formulare ausgefüllt und zusammen mit Fotokopien unserer Dokumente nach Dänemark geschickt, damit sie vorab inhaltlich geprüft werden können. Nach ein paar Tagen habe ich telefonisch nachgefragt, ob die Prüfung abgeschlossen ist. Das wurde mir bestätigt und ich habe auch gleich einen Termin für die Trauung in der darauffolgenden Woche erhalten.

Kurze Zeit später sind wir nach Dänemark gefahren. Wir mußten einige Tage in der Gemeinde wohnen, um getraut zu werden. Das wird auch anhand eines Mietvertrages überprüft. Mal eben kurz über die Grenze fahren und heiraten geht also nicht... Aber wir hatten ein schönes Ferienhaus und gutes Wetter, da ließ es sich gut aushalten. Am Tag unserer Ankunft (Montag) hatten wir morgens noch einen Termin auf dem Standesamt, bei dem unsere Unterlagen nochmals geprüft wurden. Die eigentliche Trauung fand dann am Freitag statt, im geschmückten großen Ratsaal und sogar auf deutsch. Wir erhielten zwei mehrsprachige Heiratsurkunden. Eine davon habe ich gleich vor Ort mit Rückumschlag ans dänische Innenministerium geschickt, um sie legalisieren zu lassen, was auch problemlos geklappt hat.

Zurück in Deutschland hat sich meine Frau dann nur noch auf dem Einwohnermeldeamt anmelden und bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis stellen müssen. Eine Woche später war der Paß mit dem begehrten Aufkleber zurück.

Wie gesagt, das offizielle Verfahren sieht den Umweg über Dänemark nicht vor, aber in unserem Fall war es anders nicht zu machen. Unser Dank gilt besonders den verständnisvollen Mitarbeitern von Standesamt und Ausländerbehörde, die unser Problem verstanden hatten und sich sehr kooperativ zeigten. Auch den dänischen Behörden gegenüber fühlen wir uns sehr dankbar.

Es soll nicht als Aufruf zur Nachahmung mißverstanden werden, aber wenn man wie in unserem Fall anders nicht zum Ziel kommt, ist es auf jeden Fall eine Überlegung wert. Die Ämter am Wohnort sollte man aber schon informieren und diesen Schritt begründen können, sonst darf man sich nicht wundern, wenn sie mißtrauisch reagieren.
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Antwort #12 - 15.08.2005 um 12:36:30
 
Hallo Gora,

Zu erst einmal vielen Dank für Deinen Bericht und alles, alles Gute für Eure Zukunft.

Zitat:
Ich brachte meine Bedenken vor: erneute Ausreise nötig, Antrag auf Familienzusammenführung einschließlich der nicht vorhandenen Geburtsurkunde, Verstoß gegen Visabestimmung bei der Heirat in DK usw.

Zu meinem Erstaunen versicherte man mir aber, daß es wohl nicht der "richtige" Weg sei, aber mit einer Heirat in DK hätte ich Fakten geschaffen und meine Frau sogar ein ANRECHT darauf, gemeinsam mit mir in Deutschland zu leben, und zwar ohne erneute Ausreise.
Das Gespräch bei der ABH hat nach dem 01.01.2005 stattgefunden, oder? Zu diesem Zeitpunkt hat sich die diesbezügliche Rechtslage geändert. Vgl. § 39 AufenthV
Zitat:
§ 39 Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke
Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn
...
3. er ... ein gültiges Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes) besitzt, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt sind,
...


Zitat:
Allerdings bin ich Deutscher. Bei Ausländern, die in Deutschland leben, kann dieser Punkt anders bewertet werden, aber das werden die Experten hier besser wissen.
Das kommt auf den Fall an.

Zitat:
Es soll nicht als Aufruf zur Nachahmung mißverstanden werden, aber wenn man wie in unserem Fall anders nicht zum Ziel kommt, ist es auf jeden Fall eine Überlegung wert. Die Ämter am Wohnort sollte man aber schon informieren und diesen Schritt begründen können, sonst darf man sich nicht wundern, wenn sie mißtrauisch reagieren.
Genau.

Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 16.08.2005 um 15:49:33
 
Wir haben 2003 in Dänemark geheiratet (meine Frau kommt aus Azerbaijan) war alles vollkommen unkompliziert. Hier mein Erfahrungsbericht:

1. Schengen-Visum beantragt, war uproblematisch, da ich mit meiner Frau bereits vorher mehrfach in D war. Von der geplanten Hochzeit haben wir nichts gesagt.

2. In Dänemark geheiratet. Wurde von einer Agentur organisiert mit Hotelreservierung, Bahnticket und Termin beim Standesamt.

3. Zurück in Azerbaijan Visum zwecks Familienzusammenführung beantragt.

4. Nach ca. 8 Wochen hatte ich einen Termin zum Vorsprechen bei der Ausländerbehörde in D. Dauerte ca. 10 Minuten und war unproblematisch.

5. Als ich nach einer Woche bei der Botschaft in Azebaijan angerufen habe, lag der Paß mit Visum zur Abholung bereit.

6. Aufenthaltserlaubnis beantragt. Unterlagen vor dem Frühstück abgegeben, nach dem Frühstück war der Paß mit der Aufenthaltserlaubnis abholbereit.

7. In Deutschland Anlegung eines Familienbuches beantragt, dadurch wird die Ehe offiziell in Deutschland. Dauerte ca. 1 Stunde.

Sicherlich ist unser Fall nicht typisch und es treten machmal Komplikationen auf. Insgesamt war die Heirat in Dänemark eine unkomplizierte und schnelle Angelegenheit. Zu keinem Zeitpunkt gab es von Seiten der deutschen Behörden irgendwelche Schwierigkeiten.

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