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Aufenthaltserlaubnis ohne Einkommen (Gelesen: 1.274 mal)
Egon
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltserlaubnis ohne Einkommen
16.08.2005 um 14:27:44
 
Ich bin seit Oktober 2003 mit einer Ausländering verheiratet. Seit April 2004 leben wir in Deutschland. Habe Job gekündigt um ein Sabbat-Jahr einzulegen. Im Oktober 2004 ist unsere Tochter in Deutschland zur Welt gekommen. Sie besitzt lediglich die deutsche Staatsbürgerschaft.

Im April 2004 ist meiner Frau eines Aufenthaltserlaubnis erteilt worder, die bis zum November diesen Jahres gültig ist. Ihr Reisepass ist bis Februar nächsten Jahres gültig.

Ebenfalls im April 2004 haben wir ein Familienbuch anlegen lassen und meine Frau hat meinen Familiennamen angenommen.

Problem:
- Meine Frau muß einen neuen Pass beantragen und infolgessen eine neue Aufenthlatserlaubnis.

Frage:
- Könnte es Probleme bei der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis geben, da ich zur Zeit keine Einkünfte habe (leben vom Ersparten, außer Kindergeld keine Transferzahlungen von Vater Staat)?
- Hätte ich der Ausländerbehörde mitteilen müssen, daß ich meinen Job gekündigt habe?
- Der Paß meiner Frau lautet noch auf ihren Mädchennamen, hätte sie diesen innerhalb einer vorgegebenen Frist umschreiben müssen.

Bin für jeden Tip, auch den Verweis auf Quellen im Internet, die mir weiterhelfen könnten, dankbar.
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Leuchte
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Beiträge: 89

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis ohne Einkommen
Antwort #1 - 16.08.2005 um 14:59:48
 
Hallo Egon,

ich gehe mal davon aus, dass Du Deutscher bist, das Kind daher auch deutsch ist. Fraglich ist, ob das Kind wirklich NUR die Deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, es ist auch denkbar, dass es daneben auch die Staatsangehörigkeit Deiner Frau hat.

zu Deinen Fragen:
da Du die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (und ihr noch zusammenlebt - nehme ich an) ist es unproblematisch, dass Du nicht arbeitest. Bei Deutschverheirateten kommt es auf die Lebensunterhaltssicherung nicht an.

zu dem Pass ist allerdings zu sagen, dass ihr euch so schnell wie möglich um den neuen Pass kümmern müsst. Da Deine Frau Deinen Namen angenommen hat ist der "alte" Pass unrichtig geworden. Die zuständige Ausländerbehörde wird darauf bestehen, dass vor Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis der Pass geändert/neu ausgestellt wird.
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Egon
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis ohne Einkommen
Antwort #2 - 16.08.2005 um 15:14:26
 
Hallo Leuchte,

Vielen Dank für die Infos!

Ok, die Aussage, daß unser Kind lediglich die deutsche Staatsbürgerschaft besizt war etwas voreilig... Wollte nur ausdrücken, daß wir den Behörden im Heimatland meiner Frau nichts über die Existenz des Kindes mitgeteilt haben.

Da bin ich zumindest schon etwas beruhigt, hatten einen ziemlichen Schock bekommen, als mir die Dame vom Ausländeramt mitgeteilt hat, daß ich einen Gehaltsnachweis für die letzten drei Monate benötige.

Es wäre schön, wenn Du mir noch die Rechtsgrundlage nennen könntest. Im Bedarfsfall diskutiert es sich dann besser mit den Kollegen vom Ausländeramt.



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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis ohne Einkommen
Antwort #3 - 16.08.2005 um 15:33:41
 
Zitat:
Es wäre schön, wenn Du mir noch die Rechtsgrundlage nennen könntest.


Rechtsgrundlage wäre der § 28 Abs. 1 AufenthG. Demnach ist die Aufenthaltserlaubnis unabhängig von § 5 Abs.1 Nr. 1 AufenthG (gesicherter Lebensunterhalt) zu erteilen bzw. zu verlängern.

Einzig bei der Niederlassungserlaubnis wäre der Lebensunterhalt relevant, aber dafür sind die zeitlichen Voraussetzungen noch nicht erfüllt.

Grüße
sunny Zwinkernd
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