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Familienzusammenführung (Gelesen: 9.277 mal)
Kathleen
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14.10.2004 um 20:52:21
 
Hallo Leute,

ich bin seit 10 Monaten mit einem Dominikaner verheiratet, habe selbst mit Ihm 5 Monate in der Dominikanischen Republik gelebt und bin jetzt seit ca. 4 Monaten wiedr in Deutschland.Aus beruflichen Gründen muß ich auch in Deutschland bleiben, da ich meienn Beruf dort nicht ausüben kann.Nun möchte ich Ihn gern nächstes Jahr mit nach Deutschland holen.Meine Frage ist nun, wie lang gilt eine Aufenthaltsgenehmigung und ab welcher Zeit kann er eine Arbeitserlaubnis beantragen?Wie sieht es mit den Sozialleistungen aus und wie ist er im Krankheitsfall abgesichert, bzw. wie ist er überhaupt in Deutschland versichert?
Ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen?!
Kat
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Mick
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Antwort #1 - 14.10.2004 um 21:11:17
 
Zitat:
Hallo Leute,

ich bin seit 10 Monaten mit einem Dominikaner verheiratet, habe selbst mit Ihm 5 Monate in der Dominikanischen Republik gelebt und bin jetzt seit ca. 4 Monaten wiedr in Deutschland.Aus beruflichen Gründen muß ich auch in Deutschland bleiben, da ich meienn Beruf dort nicht ausüben kann.Nun möchte ich Ihn gern nächstes Jahr mit nach Deutschland holen.Meine Frage ist nun, wie lang gilt eine Aufenthaltsgenehmigung und ab welcher Zeit kann er eine Arbeitserlaubnis beantragen?Wie sieht es mit den Sozialleistungen aus und wie ist er im Krankheitsfall abgesichert, bzw. wie ist er überhaupt in Deutschland versichert?
Ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen?!
Kat



Hi Kat,
ich gehe mal davon aus, dass Du Deutsche bist. Dein Mann wird ein Visum für 90 Tage erhalten (i.d.R.) und sofern sein Lebensunterhalt durch Dich sichergestellt ist, nach der Anmeldung in D. eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahr. Krankenversicherung sollte über Deine gehen. Er wird auch unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt haben.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Muyiwa
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Antwort #2 - 14.10.2004 um 21:23:33
 
Zitat:
Nun möchte ich Ihn gern nächstes Jahr mit nach Deutschland holen.


Ich würde Dir empfehlen, dann aber jetzt schon bald den Visumantrag zu stellen.

Vielleicht erkundigst Du Dich mal bei der deutschen Botschaft vor Ort nach den Papieren, die benötigt werden und nach der ungefähren Bearbeitungsdauer. Manche Botschaften können aus Erfahrungswerten Auskunft darüber geben.
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Reiner
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Antwort #3 - 14.10.2004 um 21:51:49
 
Hallo,

habe Frage an Mick:
Wie kommst Du darauf, dass die Aufenthaltserlaubnis bei Ehegatten einer Deutschen nur dann erteilt wird, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist? Der muss in solchen Fällen nämlich nicht gesichert sein; es besteht ein Anspruch nach § 23 Abs. I Nr. 1 AuslG. Von § 17 ist nur der erste Absatz anwendbar, nicht aber Abs. II. Für die Anwendung von $ 17 Abs. V (über § 23 Abs. III) liegen doch hier keinerlei Anhaltspunkte vor.
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Antwort #4 - 14.10.2004 um 22:19:18
 
Zitat:
Hallo,

habe Frage an Mick:
Wie kommst Du darauf, dass die Aufenthaltserlaubnis bei Ehegatten einer Deutschen nur dann erteilt wird, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist? Der muss in solchen Fällen nämlich nicht gesichert sein; es besteht ein Anspruch nach § 23 Abs. I Nr. 1 AuslG. Von § 17 ist nur der erste Absatz anwendbar, nicht aber Abs. II. Für die Anwendung von $ 17 Abs. V (über § 23 Abs. III) liegen doch hier keinerlei Anhaltspunkte vor.



Keine Frage, bin völlig Deiner Meinung. Smiley
Es geht um die Befristung der AE. Wenn die Sicherstellung des LU nicht nachgewiesen ist, gibt es bei den meisten ABH's nur 1 Jahr AE (entsprechend AuslG-VwV). Oki, habe mich nicht richtig ausgedrückt, bezog das ausschließlich auf die Frist.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #5 - 15.10.2004 um 10:18:07
 
Zitat:
und wie ist er im Krankheitsfall abgesichert, bzw. wie ist er überhaupt in Deutschland versichert?

Zitat:
Krankenversicherung sollte über Deine gehen.


Wenn Du gesetzlich krankenversichert bist, kannst Du Deinen Mann kostenfrei über Dich mitversichern (=Familienversicherung), solange er nicht oder nur geringfügig arbeitet. Wenn Du privat versichert bist, mußt ihn separat privat versichern.

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Kathleen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 16.10.2004 um 17:27:25
 
Hallo Ihr Lieben,
vielen Dank für die ersten Auskünfte, hat mir sehr weiter geholfen.
Ihr habe in einigen Beiträgen gelesen, daß einem für eine Aufenthaltsgenehmigung eines Ausländers, sprich hier meinem Mann und mir, verschiedene Fragen gestellt werden?!Welche Art von Fragen werden da gestellt?
Kat
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Pfirsichring
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Antwort #7 - 16.10.2004 um 19:33:55
 
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Wer Fragen stellt, muss auch akzeptieren, dass er Antworten bekommt.
Das Schicksal der Welt hängt heute in erster Linie von den Staatsmännern ab, in zweiter Linie von den Dolmetschern. (Trygve Lie)
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Kathleen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 24.12.2004 um 11:03:32
 
Hallo,

vor ca. einem Monat konnten wir endlich das Visum für Familienzusammenführung in der Dominikanischen Republik beantragen.In der deutschen Botschaft sagte man uns, daß es ca. 6-8 Wochen dauern wird, bis der Antrag bearbeitet ist.Eine Legalisierung der Heiratsurkunde wollte niemand.Als ich dann 2 Wochen später in Deutschland auf der Ausländerbehörde von Chemnitz anrief, sagte man mir es wird bis 3 Monate dauern.Gut, damit kann ich immer noch leben, aber wieso verlangt niemand eine Legalisierung der Urkunde.Ich hatte im letzte Jahr nach der Hochzeit mich gleich im Ordnungsamt in Chemnitz gemeldet und die Übersetzung mit Siegel vorgelegt.Liegt es daran, daß die keine Legalisierung wollen?Macht mich alles ein wenig stutzig??!
In welchen Ländern gilt das Visum überhaupt?Ich hab jetzt ein Angebot bekommen, in Österreich einen Job zu bekommen.Klingt ja alles ganz gut.Aber was wird mit meinem Mann werden?Kann ich ihn mitnehmen??Was muß ich dort noch alles beachten??
Wäre schön, wenn mir jemand schnell helfen könnt, meine Fragen zu beantworten.
Kathleen
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Antoine
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Antwort #9 - 24.12.2004 um 12:59:04
 
Bezüglich der Arbeitsstelle in Österreich kann ich Dich beruhigen. Der Zuzug eines Familienangehörigen zu einem Unionsbürger, der sein Recht auf Freizügigkeit wahrnimmt (das würde bei Dir in Österreich zutreffen) ist umkomplizierter als das Verfahren der Familienzusammenführung in Deutschland. Dabei ist es im Prinzip gleich, ob Dein Ehemann bereits vor Deinem Umzug nach Österreich bei Dir wohnt oder er zuzieht, sobald Du schon Arbeitsstelle und Wohnung ist Österreich hast.

Sollte Dein Ehemann erst nach Deutschland kommen, dann zieht Ihr gemeinsam nach Österreich und meldet Euch bei der Meldebehörde an. Dein Ehemann erhält dann die Aufenthaltserlaubnis-EG. Die österreichische Botschaft muss nicht eingeschaltet werden.

Sollte er erst nach Deinem Umzug nach Österreich zu Dir kommen wollen, dann müsste er sich an die österreichische Botschaft wenden. Du müsstest ausreichenden Wohnraum und Krankenversicherung in Österreich nachweisen. Ausserdem ist ein Nachweis über die Eheschliessung beizubringen. Deinem Ehemann müsste dann die Einreise ohne weitere Verzögerung nach Österreich gestattet werden.

Ein gewisses Problem scheint mir darin zu bestehen, dass Du noch gar nicht zu wissen scheinst, in welchem Land Du leben wirst. Sollte sich nämlich im Rahmen des Verfahrens der Familienzusammenführung herausstellen, dass die Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft in Deutschland gar nicht mehr beabsichtigt ist, könnte der Antrag ohne weiteres abgelehnt werden. Möglicherweise hast Du aber zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht die Bedingungen erfüllt, dass Dein Ehemann nach Österreich kommen kann (Stelle, Wohnung und Krankenversicherung in Österreich). Es wäre sinnvoll, sich hier klar zu entscheiden: Entweder die Familienzusammenführung in Deutschland abwarten, d.h. jetzt keine Stelle in Österreich anzutreten, oder die Umsiedlung nach Österreich zu forcieren und dann den Ehemann direkt nach Österreich holen.
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Antoine
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Antwort #10 - 24.12.2004 um 13:31:21
 
Es könnte auch sinnvoll sein, unter den gegebenen Umständen das Netwerk SOLVIT einzuschalten.

SOLVIT könnte möglicherweise zwischen den zuständigen deutschen und österreichischen Behörden vermitteln und Dir somit eine rasche Arbeitsaufnahme in Österreich ermöglichen, ohne dass sich hierdurch Verzögerungen in Hinblick auf die Einreise Deines Ehemannes ergeben.

http://europa.eu.int/solvit/site/index_de.htm
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Kathleen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 10.02.2005 um 11:45:14
 
Hallo,

nach langem hin und her sind die Papiere für meinem Mann endlich nach Berlin geschickt worden.Jetzt kann es sich ja nur noch um Wochen handeln.Meine Frage ist, wenn er das Visum zur Familienzusammenführung erhalten hat, wird man dann auch in Deutschland darüber benachrichtet und was für ein Flugticket benötigt er.Reicht es nur den Hinflug zu haben oder muß er Hin- und Rückflug besitzen?Das sind alles Fragen, die mir leider keiner beantworten kann.

Danke schonmal.
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Antwort #12 - 10.02.2005 um 12:18:12
 
Zitat:
Hallo,

nach langem hin und her sind die Papiere für meinem Mann endlich nach Berlin geschickt worden.Jetzt kann es sich ja nur noch um Wochen handeln.Meine Frage ist, wenn er das Visum zur Familienzusammenführung erhalten hat, wird man dann auch in Deutschland darüber benachrichtet und was für ein Flugticket benötigt er.Reicht es nur den Hinflug zu haben oder muß er Hin- und Rückflug besitzen?Das sind alles Fragen, die mir leider keiner beantworten kann.

Danke schonmal.


Hi,
der Ehepartner in D. wird nicht über die Erteilung des Visums informiert. In der Regel auch nicht darüber, dass die Zustimmung der ABH zur Botschaft gegangen ist. Da sollte man entsprechendes vereinbaren oder nachhaken.
Natürlich reicht ein One-Way-Ticket.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #13 - 10.02.2005 um 13:29:47
 
Hallo

In diesem ganzen Zusammenhang noch mal eine organisatorisch Rückfrage:
Hab ich das richtig verstanden, dass so ein Visum zur Familienzusammenführung meist für 90 Tage ab Ausstellungsdatum gilt?
Wenn der ausländische Parnter das Visum beantragt, weiß er vermutlich noch nicht, wie lange das Verfahren ungefähr dauern wird. (Monate oder Wochen). Wenn das "ok" dann kommt, (per Anruf oder Brief?), dann sollte er also auf jeden Fall allerspätestens 90 Tage später in Deutschland eingereist und in der ABH gemeldet sein, vermute ich?
Ist es möglich, danach noch mal ins Herkunftsland zu reisen (Dauer < 6 Monate), um z.B. noch Sachen zu erledigen (Hausstand, Formalitäten) etc., d.h. reicht ein Einreisen und Melden in Deutschland, um der Visumsfrist zu genügen, wenn man so schnell vorher noch nicht alles organisiert kriegt?
Gibt es vielleicht sogar eine Möglichkeit, bei der Antragstellung einen Zeitkorridor festzulegen (so nach dem Motto: Visum erst gültig frühestens ab Monat XXX), wenn man z.B. ein Arbeitsverhältnis noch bis zu einem bestimmten Zeitpunkt weiterführen möchte/soll/muss?

Danke im voraus!
Liebe Grüße
Angie   :blum
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Abu
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Antwort #14 - 10.02.2005 um 13:45:07
 
Zitat:
Reicht es nur den Hinflug zu haben oder muß er Hin- und Rückflug besitzen?

Zitat:
Natürlich reicht ein One-Way-Ticket.

Wobei ein One-Way-Ticket komischerweise häufig teurer ist als ein Return-Ticket... Also evtl. einfach Rückflug verfallen lassen...

Zitat:
Hab ich das richtig verstanden, dass so ein Visum zur Familienzusammenführung meist für 90 Tage ab Ausstellungsdatum gilt?

Gültigkeit 90 Tage ist korrekt, aber nicht unbedingt ab Ausstellungsdatum (siehe unten).

Zitat:
Ist es möglich, danach noch mal ins Herkunftsland zu reisen (Dauer < 6 Monate), um z.B. noch Sachen zu erledigen (Hausstand, Formalitäten) etc., d.h. reicht ein Einreisen und Melden in Deutschland, um der Visumsfrist zu genügen, wenn man so schnell vorher noch nicht alles organisiert kriegt?

Nein, erst sollte noch die AE betragt und erteilt werden, weil erst die das Visum ersetzt. Außerdem berechtigt das Visum evtl. nur zur einmaligen Einreise.

Zitat:
Gibt es vielleicht sogar eine Möglichkeit, bei der Antragstellung einen Zeitkorridor festzulegen (so nach dem Motto: Visum erst gültig frühestens ab Monat XXX), wenn man z.B. ein Arbeitsverhältnis noch bis zu einem bestimmten Zeitpunkt weiterführen möchte/soll/muss?

Das dürfte kein Problem sein, solange man das begründen kann und der zeitliche Vorlauf nicht zu groß ist. Muß man aber mit der Botschaft diskutieren.

Abu
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angiesaar
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Antwort #15 - 10.02.2005 um 16:29:12
 
Hallo Abu,

vielen Dank schon mal!!!
Wie lange dauert denn in der Regel die Erteilung einer AE? Kann man da innerhalb von ca. 1-2 Wochen Glück haben? Oder sogar am selben Tag?

Lieber Gruß  [beifall=beifall.gif]  :blum
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Antwort #16 - 10.02.2005 um 16:50:51
 
Zitat:
Wie lange dauert denn in der Regel die Erteilung einer AE? Kann man da innerhalb von ca. 1-2 Wochen Glück haben? Oder sogar am selben Tag?

Ich denke, daß kommt sehr auf die ABH an.

In Berlin hat meine Frau einen Termin erst für Wochen später bekommen. Wir hätten auch sofort hingehen können, aber dann hätten wir stundenlang warten müssen. Mit Termin ging es dafür dann aber recht schnell, die AE konnte wir sofort mitnehmen.

Andererseits habe ich hier im Forum schon Schilderungen gelesen, daß Leute kurz nach der Einreise ohne Termin zur ABH gegangen sind und dann ohne wesentliche Wartezeit sofort die AE erhalten haben. 

Ich würde einfach mal telefonisch bei der zuständigen ABH nachfragen.

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Hedi
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Antwort #17 - 18.02.2005 um 10:56:22
 
Bitte bei mir melden, ich mache eine Soziologie Studie  über Paare die sich lange nicht  sehen konnten und deine Geschichte klingt sehr interessant.
Hedi [beifall=beifall.gif]
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 18.02.2005 um 15:30:02
 
Liebe Kathleen,
Wir planen eine Fernsehsendung!
Vieleicht können wir Dir weiter helfen!
Bitte melde dich so schnell wie möglich unter 030-88729811
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Antwort #19 - 18.02.2005 um 15:42:07
 
Also Hedi,

bei allem Verständnis für den Konkurrenzkampf der Medien untereinander habe ich und ich denke auch das Team kein Verständnis für den

...

den Du heute hier rein donnerst. explo

Die Leidtragenden sind nicht die Betreiber des Forums, sondern sind die vielen, denen hier geholfen werden soll, die Lösung für ihre Probleme erwarten.  explo

Deren Thread u.U. wegen deiner Spammerei geschlossen wird.

Ihr Fernsehleute wollt nicht helfen, ihr wollt die Menschen vorführen. Und dafür habe ich keinerlei Verständnis  explo

Wenn ihr Lust habt, macht für den Mist ein eigenes Forum auf.
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #20 - 18.02.2005 um 18:03:20
 
@ Ronny

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Antwort #21 - 02.03.2005 um 12:54:28
 
Hallo Ihr,

langsam ist Man(n) und auch Frau ganz schön gefrustet.Ich habe heute zum wiederholten Male in der Ausländerbehörde angerufen, um zu erfahren ob sich schon irgendetwas getan hat.Natürlich konnte mir mein Bearbeiter nur die gleichen Auskünfte geben, wie die letzten Male zuvor auch.Leider sind die Unterlagen noch nicht wieder eingetroffen. Aber wo werden die denn überhaupt hingeschickt.Eine Urkundenüberprüfung über einen Vertrauensanwalt kann doch nicht so lange dauern?!Oder. Werden diese Urkunden erst wieder in die Dominikanische Republik geschickt und was passiert dann? Mit welchen Komplikationen müssen wir denn noch rechnen? Lohnt es sich auf dem Auswärtigen Amt nachzufragen?Mein Bearbeiter sagte mir, die hätten damit nichts zu tun.Aber langsam weiß ich nicht mehr was ich glauben soll, denn jedesmal wird was anderes erzählt.
Man sollte wohl doch gleich nach der Heirat dieses Visum beantragen und nicht versuchen sich ein Leben in dem gewünschten Land aufzubauen.Dann scheint es mit dem Visum irgendwie schneller zu gehen. Naja, hilft wohl nichts, dann warten wir mal weiter oder kann mir jemand nen Tipp geben, wo ich mich noch hinwenden kann, daß die ganze Sache vielleicht doch noch etwas beschleunigt?

Kat
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Antwort #22 - 15.05.2005 um 20:28:20
 
Hallo!!
Das lange warten hat endlich ein Ende.Mein Mann darf im Juni nach Deutschland kommen.Hat zwar lange gedauert, aber was lange wärt, wird gut.

Nun hab ich aber noch ein paar fragen.Wenn er dann endlich bei mir ist, welche Schritte müssen wir gehen, um die Aufenthaltserlaubnis zu erhalten?Ich habe einen Job, der zwar nicht so gut bezahlt ist, aber ich muß nicht vom Staat leben.Ba wann kann man die Aufenthaltserlaubnis beantragen?
Und wie sieht es dann mit der Arbeitserlaubnis aus?Er hat Aussicht auf einen Job, darf aber ja solange das Visum läuft, keiner Tätigkeit nachgehen.Bekommt er diese dann, wenn die AE genehmigt ist?
Ich weiß, viele Fragen, aber ich hoffe auf baldige Antwort.
Vielen Dank und LG Kat
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Antwort #23 - 15.05.2005 um 22:01:49
 
Zitat:
Wenn er dann endlich bei mir ist, welche Schritte müssen wir gehen, um die Aufenthaltserlaubnis zu erhalten?


Hi,
beim Einwohnermeldeamt anmelden und dann bei der ABH
eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Zitat:
Und wie sieht es dann mit der Arbeitserlaubnis aus?Er hat Aussicht auf einen Job, darf aber ja solange das Visum läuft, keiner Tätigkeit nachgehen.Bekommt er diese dann, wenn die AE genehmigt ist?


Die ABH wird ihm die Arbeitsaufnahme mit Erteilung der AE
"erlauben" (siehe § 28 Abs. 5 AufenthG).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Antwort #24 - 16.05.2005 um 23:37:14
 
Zitat:
beim Einwohnermeldeamt anmelden

... und dabei direkt die Steuerklasse in der Lohnsteuerkarte ändern lassen.

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Antwort #25 - 16.06.2005 um 21:36:01
 
Hallo!!

Nun hat es endlich geklappt, mein Mann ist in Deutschland.
Den Termin zur Aufenthaltserlaubnis hatten wir auch schon, aber nun ist etwas schlimmes mit seiner Familie in seinem Land passiert, sodaß er eben noch einmal in die Dominikanische Republik wollte, um zu helfen.Wir mußten den Termin absagen, aber die Ausländerbehörde sagte, es wäre kein Problem einen späteren Termin zu bekommen.Meine Frage ist nun, kann es Probleme bei der erneuten Einreise nach Deutschland geben?Sein Visum zur Familienzusammenführung gilt bis zum 20.08. und er kommt aber Mitte Juli wieder zurück.Das Flugticket haben wir auch schon.
Oder soll ich mich nochmals an die Deutsche Botschaft wenden?
Wäre schön,wenn ihr mir mit ner positiven Antwort helfen könntet.
Viele Grüße Kat
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Antwort #26 - 16.06.2005 um 21:42:07
 
Hi Kat,
was steht im Visum bei "Anzahl der Einreisen"? Wenn da
"multi" steht, gibt es keine Probs.
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Antwort #27 - 16.06.2005 um 21:47:23
 
Hallo!!
Weiß ich nicht.Ws passiert denn, wenn das nicht da steht?Und wo soll das stehen?

Kat
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ronny
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Antwort #28 - 16.06.2005 um 22:11:41
 
Zitat:
Und wo soll das stehen


Hi Kat,

im Visum selbst müßte "Multi" stehen bei Anzahl der Einreisen.

Ansonsten gilt das V. halt nur für die eine Einreise.

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Mick
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Antwort #29 - 16.06.2005 um 22:26:55
 
Zitat:
Hallo!!
Weiß ich nicht.Ws passiert denn, wenn das nicht da steht?Und wo soll das stehen?

Kat


So viel steht ja ned auf einem Visum, wirste schon finden.
Entweder eine Zahl oder "Multi".
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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