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Familienzusammenführung (Gelesen: 9.278 mal)
angiesaar
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Abwarten und Tee trinken!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 10.02.2005 um 16:29:12
 
Hallo Abu,

vielen Dank schon mal!!!
Wie lange dauert denn in der Regel die Erteilung einer AE? Kann man da innerhalb von ca. 1-2 Wochen Glück haben? Oder sogar am selben Tag?

Lieber Gruß  [beifall=beifall.gif]  :blum
Angie
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #16 - 10.02.2005 um 16:50:51
 
Zitat:
Wie lange dauert denn in der Regel die Erteilung einer AE? Kann man da innerhalb von ca. 1-2 Wochen Glück haben? Oder sogar am selben Tag?

Ich denke, daß kommt sehr auf die ABH an.

In Berlin hat meine Frau einen Termin erst für Wochen später bekommen. Wir hätten auch sofort hingehen können, aber dann hätten wir stundenlang warten müssen. Mit Termin ging es dafür dann aber recht schnell, die AE konnte wir sofort mitnehmen.

Andererseits habe ich hier im Forum schon Schilderungen gelesen, daß Leute kurz nach der Einreise ohne Termin zur ABH gegangen sind und dann ohne wesentliche Wartezeit sofort die AE erhalten haben. 

Ich würde einfach mal telefonisch bei der zuständigen ABH nachfragen.

Abu
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Hedi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 18.02.2005 um 10:56:22
 
Bitte bei mir melden, ich mache eine Soziologie Studie  über Paare die sich lange nicht  sehen konnten und deine Geschichte klingt sehr interessant.
Hedi [beifall=beifall.gif]
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Hedi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 18.02.2005 um 15:30:02
 
Liebe Kathleen,
Wir planen eine Fernsehsendung!
Vieleicht können wir Dir weiter helfen!
Bitte melde dich so schnell wie möglich unter 030-88729811
Redakteur H.B. Westhausen
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #19 - 18.02.2005 um 15:42:07
 
Also Hedi,

bei allem Verständnis für den Konkurrenzkampf der Medien untereinander habe ich und ich denke auch das Team kein Verständnis für den

...

den Du heute hier rein donnerst. explo

Die Leidtragenden sind nicht die Betreiber des Forums, sondern sind die vielen, denen hier geholfen werden soll, die Lösung für ihre Probleme erwarten.  explo

Deren Thread u.U. wegen deiner Spammerei geschlossen wird.

Ihr Fernsehleute wollt nicht helfen, ihr wollt die Menschen vorführen. Und dafür habe ich keinerlei Verständnis  explo

Wenn ihr Lust habt, macht für den Mist ein eigenes Forum auf.
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #20 - 18.02.2005 um 18:03:20
 
@ Ronny

[beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif]

Abu
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Kathleen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #21 - 02.03.2005 um 12:54:28
 
Hallo Ihr,

langsam ist Man(n) und auch Frau ganz schön gefrustet.Ich habe heute zum wiederholten Male in der Ausländerbehörde angerufen, um zu erfahren ob sich schon irgendetwas getan hat.Natürlich konnte mir mein Bearbeiter nur die gleichen Auskünfte geben, wie die letzten Male zuvor auch.Leider sind die Unterlagen noch nicht wieder eingetroffen. Aber wo werden die denn überhaupt hingeschickt.Eine Urkundenüberprüfung über einen Vertrauensanwalt kann doch nicht so lange dauern?!Oder. Werden diese Urkunden erst wieder in die Dominikanische Republik geschickt und was passiert dann? Mit welchen Komplikationen müssen wir denn noch rechnen? Lohnt es sich auf dem Auswärtigen Amt nachzufragen?Mein Bearbeiter sagte mir, die hätten damit nichts zu tun.Aber langsam weiß ich nicht mehr was ich glauben soll, denn jedesmal wird was anderes erzählt.
Man sollte wohl doch gleich nach der Heirat dieses Visum beantragen und nicht versuchen sich ein Leben in dem gewünschten Land aufzubauen.Dann scheint es mit dem Visum irgendwie schneller zu gehen. Naja, hilft wohl nichts, dann warten wir mal weiter oder kann mir jemand nen Tipp geben, wo ich mich noch hinwenden kann, daß die ganze Sache vielleicht doch noch etwas beschleunigt?

Kat
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Kathleen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #22 - 15.05.2005 um 20:28:20
 
Hallo!!
Das lange warten hat endlich ein Ende.Mein Mann darf im Juni nach Deutschland kommen.Hat zwar lange gedauert, aber was lange wärt, wird gut.

Nun hab ich aber noch ein paar fragen.Wenn er dann endlich bei mir ist, welche Schritte müssen wir gehen, um die Aufenthaltserlaubnis zu erhalten?Ich habe einen Job, der zwar nicht so gut bezahlt ist, aber ich muß nicht vom Staat leben.Ba wann kann man die Aufenthaltserlaubnis beantragen?
Und wie sieht es dann mit der Arbeitserlaubnis aus?Er hat Aussicht auf einen Job, darf aber ja solange das Visum läuft, keiner Tätigkeit nachgehen.Bekommt er diese dann, wenn die AE genehmigt ist?
Ich weiß, viele Fragen, aber ich hoffe auf baldige Antwort.
Vielen Dank und LG Kat
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Mick
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Antwort #23 - 15.05.2005 um 22:01:49
 
Zitat:
Wenn er dann endlich bei mir ist, welche Schritte müssen wir gehen, um die Aufenthaltserlaubnis zu erhalten?


Hi,
beim Einwohnermeldeamt anmelden und dann bei der ABH
eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Zitat:
Und wie sieht es dann mit der Arbeitserlaubnis aus?Er hat Aussicht auf einen Job, darf aber ja solange das Visum läuft, keiner Tätigkeit nachgehen.Bekommt er diese dann, wenn die AE genehmigt ist?


Die ABH wird ihm die Arbeitsaufnahme mit Erteilung der AE
"erlauben" (siehe § 28 Abs. 5 AufenthG).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Abu
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Antwort #24 - 16.05.2005 um 23:37:14
 
Zitat:
beim Einwohnermeldeamt anmelden

... und dabei direkt die Steuerklasse in der Lohnsteuerkarte ändern lassen.

Abu
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Antwort #25 - 16.06.2005 um 21:36:01
 
Hallo!!

Nun hat es endlich geklappt, mein Mann ist in Deutschland.
Den Termin zur Aufenthaltserlaubnis hatten wir auch schon, aber nun ist etwas schlimmes mit seiner Familie in seinem Land passiert, sodaß er eben noch einmal in die Dominikanische Republik wollte, um zu helfen.Wir mußten den Termin absagen, aber die Ausländerbehörde sagte, es wäre kein Problem einen späteren Termin zu bekommen.Meine Frage ist nun, kann es Probleme bei der erneuten Einreise nach Deutschland geben?Sein Visum zur Familienzusammenführung gilt bis zum 20.08. und er kommt aber Mitte Juli wieder zurück.Das Flugticket haben wir auch schon.
Oder soll ich mich nochmals an die Deutsche Botschaft wenden?
Wäre schön,wenn ihr mir mit ner positiven Antwort helfen könntet.
Viele Grüße Kat
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Mick
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Antwort #26 - 16.06.2005 um 21:42:07
 
Hi Kat,
was steht im Visum bei "Anzahl der Einreisen"? Wenn da
"multi" steht, gibt es keine Probs.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #27 - 16.06.2005 um 21:47:23
 
Hallo!!
Weiß ich nicht.Ws passiert denn, wenn das nicht da steht?Und wo soll das stehen?

Kat
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Antwort #28 - 16.06.2005 um 22:11:41
 
Zitat:
Und wo soll das stehen


Hi Kat,

im Visum selbst müßte "Multi" stehen bei Anzahl der Einreisen.

Ansonsten gilt das V. halt nur für die eine Einreise.

Grüße
Ronny
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Antwort #29 - 16.06.2005 um 22:26:55
 
Zitat:
Hallo!!
Weiß ich nicht.Ws passiert denn, wenn das nicht da steht?Und wo soll das stehen?

Kat


So viel steht ja ned auf einem Visum, wirste schon finden.
Entweder eine Zahl oder "Multi".
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