Hi Julia,
hier kommt zunächst mal der versprochene
link
zur Gesellschaft für deutsche Sprache.
Dann muß ich Abu zum Teil Recht geben
Zitat:Mach keinen Scheiß
.
Ich bin jetzt lange Zeit in der Standesamtsaufsicht tätig, und habe die Erfahrung gemacht, dass Eltern häufig nicht darüber nachdenken, was sie mit ihrer Namenswahl für das Kindchen anrichten.
Am 28.01.2004 mußte sogar das Bundesverfassungsgericht über folgende Namen entscheiden
Chenekwahow, Tecumseh, Migiskau, Kioma, Ernesto, Inti, Prithibi, Pathar, Chajara, Majim, Henriko und Alessandro die sollten nach Wunsch der Mutter
einem Kind gegeben werden.
BVerfG 1 BvR 994/98
Ich habe selbst die Öffentlichkeit bis zum OLG vertreten müssen, weil ein Vater seine Tochter
Borussia nennen wollte, dem war gar nicht bewußt, wie seine Tochter später darunter leiden könnte.
Man sollte mit dem Befremden der Öffentlichkeit rechnen und das nicht unterschätzen. Natürlich sind Namen als Modeerscheinungen dem Zeitgeist unterworfen, wenn ich an den Kampf meiner Eltern bei meinem Vornamen denke oder an den für den Vornamen meines Sohnes.
Aufgrund des nicht eindeutig zuzuordnenden Geschlechts dürften die von Dir angesprochenen Namen, zumindest kann ich das für meinen Bereich so sagen, nur mit einem eindeutigen männlichen bzw. weiblichen Vornamen verwandt werden. Dann hätte das Kindchen später auch noch die Chance, auf einen normalen Namen auszuweichen.
Man sollte sich auch vorher über die Bedeutung des Namens Gedanken machen, insbesondere was der Name in der Ursprungssprache bedeutet.
Cheyenne zum Beispiel bedeutet frei übersetzt "Fremde, Leute die unsere Sprache nicht sprechen (in etwa synonym für Barbaren)" und klingt doch so "schön", oder?
Viele Grüße
Ronny