Hi Chap, Hi Ralfi,
ich hab auch mal in meinen schlauen kleinen Blauen Hemberger geschaut.
Der § 27
StAG hat die Fassung seit dem 01.01.1977. Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit tritt ein wenn ein Kind nach deutschen Gesetzen wirksam durch einen Ausländer adoptiert wird und hierdurch dessen Staatsangehörigkeit erwirbt.
Ich habe aber leider keinen Kommentar mehr zur Verfügung und kann deswegen nicht beantworten, was passiert, wenn das Kind bereits vorher die Staatsangehörigkeit des Ausländers besessen hatte. Ich denke, dass dann die deutsche wohl eher nicht verloren ging.
Entscheidend ist m.E. auch vorher zu prüfen, ob die Einbürgerung im Reichskommissariat Ukraine wirksam erfolgte. Die Sammeleinbürgerungen waren im Normalfall dann nicht wirksam, wenn die Betroffenen umgesiedelt wurden (z.B. ins heutige Polen) Dort erfolgten in der Regel Einzeleinbürgerungen.
Danach wäre zu prüfen, ob nach dem Erwerb ein Verlust eingetreten wäre, z.B. durch Eheschließung.
Zitat:Soweit ich weiss, sie hatte nie geheiratet.
Das müßte irgendwie nachgewiesen werden. Ich habe in den Fällen häufig die Erfahrug gemacht, dass dann irgendwo doch noch eine Ehe "übersehen" wurde. Und gerade das war oft der Knackpunkt: Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Frauen die zwischen dem 01.01.1914 und dem 31.03.1953 einen Ausländer geheiratet hatten und bereits eine andere Staatsangehörigkeit besaßen (z.B. UdSSR).
Vor dem 23.05.1949 war das letzte noch nicht einmal erforderlich.
Wenn es Unterlagen vom Bundesarchiv über die Einbürgerung in der Ukraine/ oder in Poen gibt, kann oft auch damit die Tatsache des Nichtverheiratetseins glaubhaft gemacht werden.
Um das aber alles abschließend klären zu können , sollte Deine Bekannte den Staatsangehörigkeitsausweis beantragen und eine rechtsmittelfähige Entscheidung abwarten, wie ralfi schon empfohlen hatte:
Zitat:Die Bekannte sollte bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf den Staatsangehörigkeitsausweis stellen.
Zuständig ist das Bundesverwaltungsamt, wenn sie im Ausland lebt, ansonsten kann man das erfragen bei den Standesämtern oder Meldeämtern.
Viel Grüße
Ronny