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Einbürgerung (Gelesen: 5.763 mal)
Antoine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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Antwort #15 - 14.10.2004 um 12:47:37
 
Zitat:
Da aber ja in BaWü ohnehin die Bewilligungszeiten nicht angerechnet werden, lohnt es sich wohl kaum, sich über die anderen Einbürgerungsvoraussetzungen den Kopf zu zerbrechen, es sei denn, du hast vor, in ein anderes Bundesland zu ziehen, wo diese Zeiten angerechnet werden.


Ralfi,

ich kann mich daran erinnern, dass irgendwann einmal die Frage aufkam, was ab nächstem Jahr mit den Aufenthaltsbewilligungen geschieht.

Konsens bestand, dass es ab Januar 2005 keine Aufenthaltsbewilligungen mehr gibt und daher ab Januar 2005 alle Zeiten als AE-Zeiten gelten müssen, auch wenn im Pass noch eine Aufenthaltsbewilligung eingetragen ist.

Unklar war bei der Diskussion, wie die Zeiten der Aufenthaltsbewilligung vor Januar 2005 zu werten sind und ob diese generell mit dem neuen Gesetz in AE-Zeiten umzudeuten sind. Gibt es da inzwischen Klarheit?
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Ralf
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Antwort #16 - 14.10.2004 um 13:04:50
 
Zitat:
Konsens bestand, dass es ab Januar 2005 keine Aufenthaltsbewilligungen mehr gibt und daher ab Januar 2005 alle Zeiten als AE-Zeiten gelten müssen, auch wenn im Pass noch eine Aufenthaltsbewilligung eingetragen ist.

Hi Antoine!

Klar ist das so, aber ja nicht rückwirkend. Ich denke mal, dass sich an der Haltung einiger Länder bezüglich Anrechenbarkeit von früheren Bewilligungszeiten so schnell nichts ändert. Auch beim Thema Gegenseitigkeit bedurfte es bekanntlich erst eines Urteils des BVerwG, welches natürlich auch nur deshalb zustande kam, weil mal jemand den Mut hatte, durch alle Instanzen zu klagen. Beim Thema Bewilligungszeiten ist mir leider keine Gerichtsentscheidung bekannt.

Zitat:
Unklar war bei der Diskussion, wie die Zeiten der Aufenthaltsbewilligung vor Januar 2005 zu werten sind und ob diese generell mit dem neuen Gesetz in AE-Zeiten umzudeuten sind. Gibt es da inzwischen Klarheit?

Nein, da müssen wir wohl mal abwarten, ob und wie sich dies in den neuen Verwaltungsvorschriften niederschlägt.
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Mick
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Antwort #17 - 14.10.2004 um 13:08:51
 
Zitat:
Unklar war bei der Diskussion, wie die Zeiten der Aufenthaltsbewilligung vor Januar 2005 zu werten sind und ob diese generell mit dem neuen Gesetz in AE-Zeiten umzudeuten sind. Gibt es da inzwischen Klarheit?


Hi Antoine,
unklar ist für mich auch, ob jede AE als Grundlage für eine Einbürgerung akzeptiert werden wird. Es wird AE's für von vornherein vorübergehende Aufenthalte geben (bisher Bewilligung), oder z.B. aus humanitären Gründen, oder wegen bestehender Abschiebungshindernisse (bisher Befugnis). Ich hänge mich mal aus dem Fenster und prognostiziere, dass diese per StAG-VwV als nicht ausreichender (bestehender) Aufenthaltstitel für die Einbürgerung akzeptiert werden.
Falls doch, kommt der hier:  Schockiert/Erstauntm
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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