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Komplizertes Thema: Heirat Russland und Norwegen- aber wie ? (Gelesen: 7.122 mal)
croco
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"smack"


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Antwort #15 - 15.10.2004 um 16:53:09
 
Ich bin absolut deiner Meinung das die Voraussetzungen für eine Eheschliessung "ausreichend" überprüft werden sollten und das die Gleichgültigkeit Dänemarks nicht ok ist.
Aber dann sollten sich die Verantwortlichen der jeweiligen Staaten endlich mal an einen Tisch setzen und eindeutige und einheitliche Regelungen treffen.
Stattdessen wird das ganze lieber auf dem Rücken der Bürger ausgetragen, die damit klarkommen müssen das der eine hü und der andere hot sagt.

Zitat:
dass das Meldeamt nicht prüft, was im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Eheschließung zu prüfen wäre.

Was wäre denn da noch zu prüfen. Ledig zu sein sollte doch eigentlich Voraussetzung genug sein um zu heiraten???

8)croco


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Mick
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Antwort #16 - 15.10.2004 um 19:35:48
 
Zitat:
Was wäre denn da noch zu prüfen. Ledig zu sein sollte doch eigentlich Voraussetzung genug sein um zu heiraten???


Hi Croco,
das Problem ist, dass Meldebehörden den Status oftmals auf Zuruf ins Melderegister eintragen. Sofern es sich um Deutsche handelt, die durchgehend in D. gelebt haben, ist das nicht so problematisch, da dürfte der Status stimmen. Im Falle eine Umzuges werden die neuen Meldedaten ja mit den vorherigen verglichen (Rückmeldung).

Das Problem sind Zuzüge aus dem Ausland. Man hole seine Freundin/seinen Freund aus dem Ausland, sie/er melde sich an, schon steht da - ungeprüft - "ledig" im Register.

Unser Register sieht in diesen Fällen den Eintrag "ld fu", im Klartext: nach eigenen Angaben ledig, Familienstand unbekannt, vor.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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ronny
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Antwort #17 - 15.10.2004 um 22:58:40
 
Zitat:
Was wäre denn da noch zu prüfen. Ledig zu sein sollte doch eigentlich Voraussetzung genug sein um zu heiraten


Hi croco,

und damit will ich es zunächst bewenden lassen, (muß ein Thema für FAQ´s werden), es gibt außer den Voraussetzungen die ein deutscher StAng erfüllen muß
(Ledigkeit, Geschäftsfähigkeit, Nichtblutsverwandtschaft, , Heiratsalter, etc.),  in fast jedem Heimatrecht unterschiedliche Eheschließungsvoraussetzungen, die der ausl. Partner nach dem Recht seines Staates erfüllen muß (Heiratsalter abweichend vom deutschen Recht). Davon kann in manchen Fällen aufgrund des Art. 6 EGBGB (Ordre Piublic) abgewichen werden(z.B. Eheverbot der Religionsverschiedenheit, oderder Milchverwandtschaft im Islam usw.)  gibt es tatsächlich grin

Manche wirken nur einseitig, d.h. sie wirken nicht eheverhindernd. Andere wirken zweiseitig, d.h. liegt ein solches Ehehindernis vor, ist nach deutschem Recht eine Ehe nicht möglich, bzw. wäre aufhebbar (z.B. Doppelehe). Das alles prüft ein (vernünftiger )Standesbeamte bevor er ein EFZ ausstellt (er sollte es zumindest). Zwinkernd Für die Meldeämter ist das "ein Buch mit ieben Siegeln", fairerweise sage ich das auch für manche Standesbeamte, und schließe mich dabei nicht aus Zwinkernd.

Für Rußland sind mir solche "exotischen" Hindernisse nicht bekannt, deswegen mach Dir keine Sorgen wegen Deiner Ehe  Daumen hoch

Also alles wieder auf Null stellen, Ruhe bewahren  Zwinkernd

In einem gebe ich Dir 150%ig Recht:

Zitat:
Aber dann sollten sich die Verantwortlichen der jeweiligen Staaten endlich mal an einen Tisch setzen und eindeutige und einheitliche Regelungen treffen. 
Stattdessen wird das ganze lieber auf dem Rücken der Bürger ausgetragen, die damit klarkommen müssen das der eine hü und der andere hot sagt.
Smiley

Nur werden wir das wohl nicht mehr erleben, wir schaffen ja noch nicht mal in unserer Republik ein einheitliches Recht. Smiley

Alles Gute
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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