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philippenisches Annulment (Gelesen: 5.390 mal)
Hans
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11.09.2004 um 17:11:29
 
Sachlage: Habe eine philippinische Stattsangehörige geheiratet. Meine Frau hatte eine (nach philip. Recht ungültige) Vorehe. Sie bekam die Ledikeitsbescheinigung, wir haben geheiratet in Manila. Im VISA Verfahren wurde die Heiratspapiere überprüft. Vorehe entdeckt, unsere Ehe für ungültig erklärt. Danach haben wir das Annulment angeschoben, welches nun in ein paar Wochen rechtskräftig sein wird. So wie ich das nun verstanden habe müssen wir nun meine "Ehe" per Gerichsbeschluss als ungültig erklären lassen (hat jetzt nichts mit einem Annulment zu tun) um dann, nach Legalisatin aller Papiere, nochmals, diesmal rechtskräftig, heiraten zu können.
Frage, kann mir jemand mitteilen wie wir "unsere Ehe" per Gerichtsbeschluss ungültig bestätigen lassen können bzw. hat jemand einen verläßlichen RA auf den Philippinen?
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ronny
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Antwort #1 - 12.09.2004 um 17:44:53
 
Hallo Hans,

ich habe das ganze noch nicht so richtig verstanden.

Deine Ehe wurde auf den Philippinen geschlossen.

Wer hat sie für ungültig erklärt?

Wo willst Du die Ehe aufheben lassen, in Deutschland?
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Hans
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Antwort #2 - 12.09.2004 um 18:01:12
 
@Ronny
Wir haben in Manila geheiratet.
Standesamt in Deutschland lässt Heiratspapiere mit Globalprüfung (Vertrauensanwälte…) checken
Die 1. Ehe wird nun (Verfahren fast abgeschlossen) auf den Philippinen annulliert.
Die 2.“Ehe“ stellt nun ein weiteres Wiederverheiratungshindernis dar, muss nun auf den Philippinen zwar nicht annulliert (null and void Ehe) werden, aber die Nichtigkeit muss auf den Philippinen gerichtlich festgestellt werden.
Mit der Annullierungsurkunde + der gerichtlichen Feststellung das meine „Ehe null and void“ ist kann ich meine Frau wieder heiraten, diesmal rechtskräftig.
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Antwort #3 - 12.09.2004 um 18:06:27
 
Zitat:
Die 2.“Ehe“ stellt nun ein weiteres Wiederverheiratungshindernis dar, muss nun auf den Philippinen zwar nicht annulliert (null and void Ehe) werden, aber die Nichtigkeit muss auf den Philippinen gerichtlich festgestellt werden.
Mit der Annullierungsurkunde + der gerichtlichen Feststellung das meine „Ehe null and void“ ist kann ich meine Frau wieder heiraten, diesmal rechtskräftig.


Danke, das kann schon zutreffen.
Bin mir aber noch nicht ganz sicher, ob Du "nochmal" deine Frau heiraten mußt, denn das hängt von den Rechtsfolgen der (null and void)-Ehe nach dem philippinischen Recht ab.

Will mich aber gerne nochmal (morgen) schlau machen im Büro.

Wenn es so wäre, solltest Du die phil. Entscheidung aber auf alle Fälle in Deutschland anerkennen lassen.

Grüße
ronny
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Antwort #4 - 12.09.2004 um 18:20:41
 
@Ronny
Hi Ronny, vielen Dank für Deine Antwort. Exakt. Der Lawyer (welcher die Annulierung durchzieht) sagte dies auch zu meiner Frau, wir brauchen nicht noch einmal heiraten. Die Botschaft sagte: Wir brauchen ein Annulment für die 1. Ehe und die 2. Ehe mit mir sei nicht gültig (null and void). Das Standesamt sagt: Nochmal heiraten. Warte jetzt schon gespannt auf weitere Nachricht von Dir.
PS: Für uns ist die Sache in soweit heikel, wir haben vor einer Woche Nachwuchs bekommen. Sehe unser Kind jetzt zum 1. mal in einer Woche und muss dann Frau
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Antwort #5 - 12.09.2004 um 18:26:17
 
Zitat:
Das Standesamt sagt: Nochmal heiraten.


Naja, vielleicht meint der Koll. doppelt genäht hält besser. Kann ich Dir aber wirklich erst morgen definitiv beantworten.

Grüße
ronny
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Antwort #6 - 12.09.2004 um 18:39:20
 
@Ronny
mit google.de mit dem Suchstring "Nichtehe nach philippinischem Recht" findest Du im Archiv OLG Frankfurt "...Abs. 1 MaBV erlischt. OLG Frankfurt aM, Urt. v. 13.11.2002 - 23 U 248/01. EGBGB Art. 13 Nichtehe nach philippinischem Recht. Eine ... "
Dieses Dokument hat das Aktenzeichen 20 W 70/2000

Nochmals meinen besten Dank und ich freue mich von Dir zu hören
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Antwort #7 - 13.09.2004 um 07:57:04
 
Hallo Hans,

um das mal abzuchecken, brauche ich noch ein paar Angaben:

Zitat:
Wir haben in Manila geheiratet


1. Wann?
2. Lag ein deutsches EFZ für Dich bei der deutschen Botschaft vor?
3. Hat diese eine Bescheinigung für den philippinischen Standesbeamten (sog. impediment paper)ausgestellt?
4. Hattet ihr die notwendige Heiratslizenz (certificate of legal capacity to contract marriage) ?

Falls Du es schaffst, antworte bitte  tagsüber
Grüße
Ronny
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Antwort #8 - 13.09.2004 um 09:01:46
 
@Ronny

1.) 10.12.2003 in Manila
2.) EFZ vorhanden
3.)  übergeblaubigt durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, übersetzt/beglaubigt durch die Deutsche Botschaft in Manila, (certificate of legal capacity to contract marriage)
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Antwort #9 - 13.09.2004 um 10:01:39
 
Hallo Hans,

ich habe mal die mir zugänglichen Quellen gecheckt.

Ausgehend davon, dass Du oben gesagt hattest Zitat:
Danach haben wir das Annulment angeschoben

halte ich die Angabe die (erste) Ehe sei nach philippinischem Recht ungültig für nicht ganz zutreffend.

Das "Anulment" Art. 45 ff FamGesetzbuch der Philippinen ist in etwa unserem Rechtsinstitut der Anfechtung einer Ehe vergleichbar (voidable = aufhebbar).

Im Gegensatz dazu gibt es die Feststellung der Nichtigkeit von Anfang an "declaration of nullity"
Art 35 ff.  (Nichtehe).

Ich unterstelle mal, dass die Begriffe so verwendet wurden und gehe  deshalb davon aus, dass die erste Ehe Deiner Frau lediglich mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben werden würde.

Das würde bedeuten Eure Ehe wäre nach philippinischem Recht ein Verstoß gegen das Eheverbot der Doppelehe gewesen (nach deutschem ebenso). Sie wäre deshalb nach heutigem  deutschem Recht aufhebbar §§ 1306 und 1314 BGB, aber formell gültig solange kein entsprechendes Urteil vorläge.
Das Verfahren wäre aber bei Kenntnis des Sachverhaltes schon aus Rechtssicherheitsgründen von der zuständigen Behörde (je nach Bundesland unterschíedlich) von Amts wegen einzuleiten.

Nach philippinischem Recht ist eine materielle Eheschließungsvoraussetzung nicht gegeben gewesen,
weil Eure Eheschließung gegen das Verbot der Doppelehe verstieß. Sie wäre nach Art. 35 von Anfang an nichtig (null and void), ohne dass es für diese Rechtsfolge einer besonderen Bestätigung bedarf.

Ein Feststellungsurteil  "declaration of nullity" wäre gem. Art. 40 nur zum Zwecke der Wiederverheiratung erforderlich.

Wenn wie in Eurem Fall unterschiedliche Rechtsfolgen aus unterschiedlichen Rechtsordnung miteinander kollidieren gilt im Internationalen Privatrecht (IPR) die Regel, dass die "ärgeren " Rechtsfolgen greifen, d.h. ihr seid derzeit nicht miteinander verheiratet,weil das philippinische Recht die Ehe als "null and void" ansieht.

Zusammenfassend denke ich daher, dass die Botschaft die zutreffende Auskunft gegeben hat. Ihr solltet nach der Anullierung der ersten Ehe gleich die Feststellung der Nichtigkeit Eurer Ehe auf den Philippinen erledigen und beide Entscheidung in Deutschland anerkennen lassen damit einer erneuten Eheschließung (ich empfehle in Deutschland) nichts im Weg steht.

Für Euer Kind empfehle ich gleich eine Anmeldung der Geburt über die Deutsche Botschaft beim Standesamt I Berlin sowie eine entsprechende Vaterschaftsanerkennung.

Viele Grüße
Ronny
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Antwort #10 - 13.09.2004 um 12:35:22
 
@Ronny
Zunächst meinen hrerzlichsten Dank für die umfassende und schnelle Stellungnahme. Deine Darstellung ist überzeugend und in allen Punkten nachvollziehbar.
Was nun die 1. Ehe meiner Frau angeht stellt sich die Sache wie folgt dar. Sie hat mit 19 Jahren geheiratet. Zwischen 18 ... 21 Jahren müssen alle Elternteile unterschreiben damit der contact gültig wird, schreibt das phil. Gesetz zwingend vor. Die Eltern meiner Frau haben nicht unterschrieben, weil Sie die Ehe nicht wollten.
Ich werde jetzt über Vertrauensanwälte - DIES IST EINE DRINGENDE EMPFEHLUNG AN ALLE DIE JEMALS MIT PHIL. ANWÄLTEN ZU TUN BEKOMMEN - der Deutschen Botschaft die Sache zu Ende bringen.
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Antwort #11 - 13.09.2004 um 13:06:26
 
Zitat:
Sie hat mit 19 Jahren geheiratet. Zwischen 18 ... 21 Jahren müssen alle Elternteile unterschreiben damit der contact gültig wird, schreibt das phil. Gesetz zwingend vor.


Hallo Hans,

das ist ein Fall vom oben erwähnten Art. 45 FamGesetzbuch, nämlich Abs. 1 .

Zitat:
Ich werde jetzt über Vertrauensanwälte - DIES IST EINE DRINGENDE EMPFEHLUNG AN ALLE DIE JEMALS MIT PHIL. ANWÄLTEN ZU TUN BEKOMMEN - der Deutschen Botschaft die Sache zu Ende bringen.
[beifall=beifall.gif]

Wenn mich jemand fragen würde, wäre meine Empfehlung auch immer der Vertrauensanwalt der Botschaft,
schon um Abzockerei der "vermeintlich" reichen Deutschen auszuschließen. Zwinkernd.

Hans es wäre schön, wenn Du uns über das Ergebnis auf dem Laufenden halten würdest.

Alles Gute

Ronny Daumen hoch
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Antwort #12 - 15.10.2004 um 13:53:06
 
@Ronny
so gehts:

1.)Status Annulment abfragen bei Gericht
2.) Ergebnis Annulment muss von 1. CityHall bestätigt
     werden wo 1. Eheschliessung stattfand
2.)und von 1. CityHall wird NSO benachrichtigt
3.)dann die declaring of nullity by the final judgment
    abholen
4.)die declaring of nullity zu 2. CityHall
    wo 2. Eheschliessung stattfand
5.)The 2. CityHall generiert das Certificate of no marriage
    (this is the new singleness)
6.)die 2. CityHall muss die NSO informieren
7.)Passport - mein Nachnahme bereits bei der DFA
    registriert - neuer Pass muss angefertigt werden


Das wars in etwa. Das ist der legale Weg. Um es gleich vorweg zu schreiben, das kostet alles richtig Geld. Und da (unser Kind ist nun 5 Wochen alt) wir nicht die Zeit haben bis in alle Ewig.... zu warten muss man an gewissen Stellen Geld investieren um die Sache zu beschleunigen.
Unser Kind können wir erst registieren lassen wenn das Annulment rechtskräftig ist, was kommende Woche Mittwoch der Fall sein dürfte.

Schlussendlich bleibt nur festzustellen, dass die Angelegenheit nur mit einem Agenten, der ein besonderes Vertrauensverhältnis zu der Botschaft und zu den staatlichen Stellen hat gelingen kann. Es muss gewährleistet sein dass alles 100%ig legal abgewickelt wird.


An dieser Stelle möchte ich mich noch einmal ganz herzlich bei Ronny bedanken. Seine Gedanken gingen in die richtige Richtung.

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Antwort #13 - 15.10.2004 um 14:05:11
 

Hallo Hans,

danke für das feedback, war auch für mich neu , das "Anulement" Zwinkernd.

Zitat:
An dieser Stelle möchte ich mich noch einmal ganz herzlich bei Ronny bedanken. Seine Gedanken gingen in die richtige Richtung.


Wird ebenso dankend angenommen  Zwinkernd, ich hoffe dass alles auf die Reihe kommt bei Euch beiden, oder besser dreien Zitat:
(unser Kind ist nun 5 Wochen alt)
.

Denk bitte innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt an die Nachbeurkundung beim Standesamt I in Berlin.

Alles Gute
Ronny


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