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Studiumvisum -> Arbeitsvisum (Gelesen: 1.578 mal)
alien7
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Studiumvisum -> Arbeitsvisum
13.10.2004 um 12:09:15
 
Hallo,

ich bin nicht EU-Staatsbürger und habe das Studiumvisum. Ich möchte aber das Studium abbrechen und selbständig werden. Kann man als Ausländer den Gewerbeschein bekommen und hier in D bleiben? Oder muss ich unbedingt zurück, wenn ich das Studium abbreche?

Danke erstmal für jede hilfreiche Antwort!
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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 13.10.2004 um 12:46:04
 
Zitat:
Hallo,

ich bin nicht EU-Staatsbürger und habe das Studiumvisum. Ich möchte aber das Studium abbrechen und selbständig werden. Kann man als Ausländer den Gewerbeschein bekommen und hier in D bleiben? Oder muss ich unbedingt zurück, wenn ich das Studium abbreche?

Danke erstmal für jede hilfreiche Antwort!


Hi,

grundsätzlich wäre die Ausreise nach Abruch des Studiums erforderlich. Ein Wechsel des Aufenthaltszweckes käme nur im Rahmen der Regelungen des § 28 Abs. 3 AuslG in Betracht. Hier wäre ein öffentliches Interesse an der Tätigkeit erforderlich.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 13.10.2004 um 12:46:59
 
Zitat:
Studiumvisum


Damit dürfte die Aufenthaltsbewilligung für ein Studium gemeint sein. Eine Bewilligung gilt im allgemeinen nur für den Aufenthaltszweck, für den sie erteilt wurde.

look here
and here .

Da  die Erlaubnis für eine selbständige Tätigkeit nicht mehr vom Aufenthaltszweck erfaßt sein dürfte, sieht es düster aus.
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Andreas78
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Beiträge: 219
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 13.10.2004 um 19:19:11
 
Zitat:
sieht es düster aus.


öhm
Für 1 Mio € und 10 Arbeitsplätze kann man ja nächstes Jahr die NE bekommen...  grin

Andreas
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