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Arbeitserlaubnis Original (Gelesen: 3.038 mal)
DvD
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeitserlaubnis Original
11.10.2004 um 09:30:57
 
Frage ist ganz einfach.
Soll Arbeitserlaubnis Original Arbeitgeber oder Arbeitnehmer behalten?
Ich meine natürlich auf beschränkte AE die nur für eine Firma gilt.
Es ist klar dass unbeschränkte hat Arbeitnehmer.
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DvD
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitserlaubnis Original
Antwort #1 - 11.10.2004 um 12:07:36
 
Zitat:
Frage ist ganz einfach.
Soll Arbeitserlaubnis Original Arbeitgeber oder Arbeitnehmer behalten?
Ich meine natürlich auf beschränkte AE die nur für eine Firma gilt.
Es ist klar dass unbeschränkte hat Arbeitnehmer.


Ich weiß nicht ob Frage klar war.
Ich meine diese grüne Antrag auf Arbeitsgenehmigung.
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Mick
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Antwort #2 - 11.10.2004 um 12:15:19
 
Hi,
die Ausfertigungen, die wir als ABH bekommen, sind GELB. Ganz unten in der letzten Zeile steht "Ausfertigung für die Ausländerbehörde". Steht auf den anderen Ausfertigungen vielleicht auch was drauf?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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DvD
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 11.10.2004 um 12:22:24
 
Zitat:
Hi,
die Ausfertigungen, die wir als ABH bekommen, sind GELB. Ganz unten in der letzten Zeile steht "Ausfertigung für die Ausländerbehörde". Steht auf den anderen Ausfertigungen vielleicht auch was drauf?


Da steht :
Ausfertigung für den Arbeitnehmer

Soll also klar sein. Nur mein Arbeitgeber meint nicht so.
Aber wenn ich ihm das zeige, er wird bestimmt glauben.

Danke sehr für schnelle Hilfe und gutes Hint!
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Der_Jimi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 11.10.2004 um 15:59:41
 

Hallo DvD,

die Arbeitserlaubnis bekommt im Original der Arbeitnehmer.

Wenn die Arbeitserlaubnis an den Arbeitgeber zugeschickt wird, steht im Brief auch drin daß er diese nach Kenntnisnahme an den Arbeitnehmer aushändigen soll.

Gruss,
Jimi

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 12.10.2004 um 14:07:12
 
Zitat:
Hi,
die Ausfertigungen, die wir als ABH bekommen, sind GELB. Ganz unten in der letzten Zeile steht "Ausfertigung für die Ausländerbehörde". Steht auf den anderen Ausfertigungen vielleicht auch was drauf?


Hallo Mick,

wenn einem Auslaender die Arbeitsberechtigung erteilt wird, bekommt die Auslaenderbehoerde auch eine Ausfertigung? Smiley
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Best regards&&--------------&&chap
 
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Mick
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Antwort #6 - 12.10.2004 um 15:36:23
 
Zitat:
Hallo Mick,

wenn einem Auslaender die Arbeitsberechtigung erteilt wird, bekommt die Auslaenderbehoerde auch eine Ausfertigung? Smiley


Jepp, Chap.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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DvD
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 13.10.2004 um 15:45:57
 
Zitat:
Hallo DvD,

die Arbeitserlaubnis bekommt im Original der Arbeitnehmer.

Wenn die Arbeitserlaubnis an den Arbeitgeber zugeschickt wird, steht im Brief auch drin daß er diese nach Kenntnisnahme an den Arbeitnehmer aushändigen soll.

Gruss,
Jimi



Komisch, Chefin möchte sie (AE) doch nicht geben.
Nur Kopie. Ist das Problem?
Ah. Was soll's. Nach dem 1.1. gibt es sowieso keine AE oder AB.
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