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Regionale Ausnahmen: Was Ist Das? (Gelesen: 1.015 mal)
Pixie
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Regionale Ausnahmen: Was Ist Das?
14.10.2004 um 01:50:15
 
Mit Bezug auf:

http://www.info4alien.de/tim/asav.htm

Was bedeutet folgender Abshnitt?

§ 9 Regionale Ausnahmen
Staatsangehörigen der folgenden Staaten kann abweichend von den §§ 2 bis 8 die Arbeitserlaubnis erteilt werden:

Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Malta, Monaco, Neuseeland, San Marino, Schweiz, Vereinigte Staaten von Amerika sowie Zypern.

Muss ich zugeben, ich bin von all diesen Gesetzen ganz verwirrt! Vielleicht soll ich zunächst fragen, ob das neue Gesetz (ab 1.1.2005) das oben erwähnte ersetzt?

Was bedeuted denn diese vage Ausnahme? Unter welchen Bedingungen können Bürger dieser Staaten AE bekommen?
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Der_Jimi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Regionale Ausnahmen: Was Ist Das?
Antwort #1 - 14.10.2004 um 08:58:20
 

Hallo Pixie,

normalerweise können Arbeitserlaubnisse für neu einreisende Ausländer nur erteilt werden, wenn eine der Ausnahmen der §§ 2 bis 8 ASAV vorliegen. Das heißt, nur bestimmte Tätigkeiten können genehmigt werden.

Die in § 9 ASAV genannten Staatsangehörigen können allerdings für jede Beschäftigung eine Arbeitserlaubnis erhalten, sofern für die Tätigkeit keine deutschen oder diesen gleichgestellte Arbeitnehmer zur Verfügung stehen. Für sie gilt also nicht die Beschränkung auf bestimmte Tätigkeiten.

Auch in Zukunft wird es diese Ausnahmeregelung geben, durch die Ausländerbeschäftigungsverordnung wird ab 01.01.05 die ASAV ersetzt, ist aber bei dieser Regelung aller Voraussicht nach wortgleich.


Gruss,
Jimi


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