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Italienisches Staatsbürgerschaft in Deutschland abwarten? (Gelesen: 1.339 mal)
nordic
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Beiträge: 1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Italienisches Staatsbürgerschaft in Deutschland abwarten?
11.10.2004 um 11:55:34
 
Hallo zusammen!

Meine verlobte hat in Italien italienisches Staatsbürgerschaft
beantragt (aufgrund 5-jährige Ehe mit einem Italiener). Sie ist
brasilianerin und lebt seit 6 Jahren in Italien und
hat dort Aufenthaltserlaubnis und "Residenzia". Laut
italienisches Gesetz, muß sie nicht ihre Antrag auf
Staatsbürgerschaft in Italien abwarten, sondern könnte es z.B.
auch in Brasilien abwarten. Sie lebt z.Zt. getrennt von ihrem
italienischem Mann. Wir wollen jedoch
daß sie nach Deutschland kommt so daß wir zusammen leben können.

Meine Frage ist:
Kann sie ihren Antrag auf italienischem Staatsbürgerschaft in
Deutschland abwarten und könnte sie denn auch ihre
Kinder aus Brasilien mitnehmen? Ihre Kinder sind aus einer früheren
Ehe in Brasilien. Wurde sie ein Aufenthaltserlaubnis hier in Deutschland bekommen bis ihren Antrag auf italienischem Staasbürgerschaft durch ist?

Ich bin für jede Antwort oder Hinweis sehr dankbar.

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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 11.10.2004 um 12:19:04
 
Hallo,
nein, das wird nichts. Der Einbürgerungsantrag in Italien wird nicht zu einem Aufenthaltsrecht in Deutschland führen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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