Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Antrag auf Arbeitsberechtigung (Gelesen: 5.158 mal)
alb
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 63

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Antrag auf Arbeitsberechtigung
04.10.2004 um 14:22:37
 
Guten Tag,

meine Frau möchtet den Antrag auf die Erteilung einer Arbeitsberechtigung stellen. Aber ihr wurde im Arbeitsamt keinen Antragsformular gegeben, weil sie noch keine Arbeitsstelle gefunden hat. Ihre Wörter, dass für die Beantragung der Arbeitsberechtigung keine Arbeitsstelle erforderlich ist, blieben ohne Achtung. Hat Arbeitsamt das Recht? Was kann man tun? Wie kann man den Mitarbeitern des Arbeitsamt auffordern, das Antragsformular doch zu geben?

Das änliche Problem betrifft meinen Sohn. Auserdem wurde ihm mitgeteilt, dass er bis Vollendung des 16. Lebensjharen keine Arbeitsgenehmigung beantragen darf (er ist 15. Jahre alt). Stimmt es? Wenn ja, dürfen die Eltern den Antrag stellen?

Ich halte mich in Deutschland als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Uni auf.

Danke im Voraus
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag auf Arbeitsberechtigung
Antwort #1 - 06.10.2004 um 15:30:57
 
Hat Deine Frau überhaupt Anspruch auf eine Arbeitsberechtigung (=> unbeschränkt, unbefristet) oder kommt evtl. nur eine Arbeitserlaubnis (=> i. d. R. für eine bestimmte Tätigkeit in einem bestimmten Betrieb, befristet) in Frage?

Deine Frau dürfte Anrecht auf eine Arbeitsberechtigung haben, wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis hat und bereits 2 Jahre in ehelicher Lebensgemeinschaft mit dir in Deutschland lebt...

Du solltest auch mal hier reinschauen:
http://www.info4alien.de/tim/grundlagen1.htm

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
crimea
Full Member
***
Offline




Beiträge: 57
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag auf Arbeitsberechtigung
Antwort #2 - 06.10.2004 um 18:22:19
 
Zitat:
Auserdem wurde ihm mitgeteilt, dass er bis Vollendung des 16. Lebensjharen keine Arbeitsgenehmigung beantragen darf (er ist 15. Jahre alt). Stimmt es? Wenn ja, dürfen die Eltern den Antrag stellen?


Das stimmt nicht. Ich habe meine Arbeitsberechtigung auch mit 15 bekommen. Allerdings muss dein Sohn unter § 2 Abs. 3 oder 4 ArGV passen, ansonsten bekommt er keine ArB. Eine ArE kann er auch so bekommen, wenn er einen Arbeitgeber findet. Arbeiten ist in Deutschland offiziell ab 13 erlaubt (mit Einschränkungen je nach Alter).

Hast du eigentlich eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltsbewilligung?

Gruß, crimea
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
alb
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 63

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag auf Arbeitsberechtigung
Antwort #3 - 06.10.2004 um 18:39:12
 
Zitat:
Hat Deine Frau überhaupt Anspruch auf eine Arbeitsberechtigung (=> unbeschränkt, unbefristet) oder kommt evtl. nur eine Arbeitserlaubnis (=> i. d. R. für eine bestimmte Tätigkeit in einem bestimmten Betrieb, befristet) in Frage?

Deine Frau dürfte Anrecht auf eine Arbeitsberechtigung haben, wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis hat und bereits 2 Jahre in ehelicher Lebensgemeinschaft mit dir in Deutschland lebt...

Du solltest auch mal hier reinschauen:
http://www.info4alien.de/tim/grundlagen1.htm

Abu


Hallo Abu,

wir leben in ehelicher Lebensgemeinschaft schon mehr als 6 Jahre in Deutschland, davon 5 Jahre mit einer Aufenthaltsbewilligung. Das Problem ist, dass der Mitarbeiter das Antragsformular nicht aushändigen will, es sei denn ein Stellenangebot vorliegt, obwohl meine Frau ihm ausdrücklich gesagt hat, dass es sich um die Arbeitsberechtigung handelt. Was soll man in diesem Falle tun? Wir können sogar keinen Widerspruch einlegen, weil wir keinen Antrag gestellen haben können...

Ich habe die Linke angeschaut, aber nicht gefunden, dass im Falle des Antrags auf die Arbeitsberechtigung die Voraussetzung des Stellenangebots nicht erforderlich ist...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
alb
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 63

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag auf Arbeitsberechtigung
Antwort #4 - 06.10.2004 um 18:58:53
 
Zitat:
Das stimmt nicht. Ich habe meine Arbeitsberechtigung auch mit 15 bekommen. Allerdings muss dein Sohn unter § 2 Abs. 3 oder 4 ArGV passen, ansonsten bekommt er keine ArB. Eine ArE kann er auch so bekommen, wenn er einen Arbeitgeber findet. Arbeiten ist in Deutschland offiziell ab 13 erlaubt (mit Einschränkungen je nach Alter).

Hast du eigentlich eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltsbewilligung?

Gruß, crimea


Danke Crimea,

ich habe § 2 Abs. 4 ArGV gemeint. Für Abs. 3 fehlt meinem Sohn noch Gymnasiumsabschluss... Smiley Wo kann man die Information finden, dass Arbeiten in Deutschland ab 13 Jahre erlaubt wird? Ich weiss nicht genau, was der Mitarbeiter gemeint hat, vielleicht, dass mein Sohn noch nicht handlungsfähig ist, um selbst den Antrag zu stellen?..

Seit wenigen Monaten besitzen ich und meine Familienangehörigen die Aufenthaltserlaubnis (andersfalls es gäbe auch keine Fragen Zwinkernd)
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
crimea
Full Member
***
Offline




Beiträge: 57
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag auf Arbeitsberechtigung
Antwort #5 - 06.10.2004 um 19:15:20
 
Zitat:
Ich weiss nicht genau, was der Mitarbeiter gemeint hat, vielleicht, dass mein Sohn noch nicht handlungsfähig ist, um selbst den Antrag zu stellen?..


Blödsinn! Aber anscheinend muss ich wirklich froh sein, dass ich meine ArB noch bekommen habe, denn das ist schon der zweite Fall in wenigen Wochen, wo ich höre, dass die Ausstellung der ArB mündlich, ohne jeglichen rechtlichen Hintergrund, verweigert wurde. Ich schlage mal vor, du sammelst alle Papiere, die für die ArB nötig sind, druckst § 2 Abs. 4 ArGV und das JArbSchG (ich weiß gar nicht, ob es wirklich notwendig ist... im ArGV steht doch alles -  ???) aus und verlangst ganz frech die ArB. Wenn es selbst dann nicht geht, dann verlange eine schriftliche Erklärung.

Link auf JArbSchG:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/jarbschg/index.html
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/jarbschg/gesamt.pdf

Viel Glück!  Daumen hoch
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
chap
Senior Top-Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 987

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag auf Arbeitsberechtigung
Antwort #6 - 07.10.2004 um 10:20:55
 
Zitat:
Danke Crimea,

ich habe § 2 Abs. 4 ArGV gemeint.


Hi alb,

Weiss nicht was Du gemeint hat, aber wenn dein Sohn sich mehr als 6 Jahre in Deutschland aufhaelt, genuegt schon § 286 Abs. 1 Nr. 1b...  8)
Zum Seitenanfang
  

Best regards&&--------------&&chap
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag auf Arbeitsberechtigung
Antwort #7 - 07.10.2004 um 13:57:29
 
Zitat:
Ich schlage mal vor, du sammelst alle Papiere, die für die ArB nötig sind, druckst § 2 Abs. 4 ArGV und das JArbSchG (ich weiß gar nicht, ob es wirklich notwendig ist... im ArGV steht doch alles -  ???) aus und verlangst ganz frech die ArB. Wenn es selbst dann nicht geht, dann verlange eine schriftliche Erklärung.


Vielleicht wäre es besser, sich auf das entsprechende Merkblatt Nr. 7 der Bundesagentur für Arbeit zu beziehen. Das findest Du oben unter dem Button "Arbeitsaufenthalte".
Hier schau mal auf den Abschnitt 2.2 (ab Seite 14) und dann für Deine Frau die Nrn. 2 und 6 und für Deinen Sohn die Nr. 8.

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
alb
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 63

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag auf Arbeitsberechtigung
Antwort #8 - 08.10.2004 um 12:49:57
 
Zitat:
Hi alb,

Weiss nicht was Du gemeint hat, aber wenn dein Sohn sich mehr als 6 Jahre in Deutschland aufhaelt, genuegt schon § 286 Abs. 1 Nr. 1b...  8)


Hi chap,

ich habe auch geglaubt, dass  § 286 Abs. 1 Nr. 1b genügen soll. Aber nach den Worten des Mitarbeiters über 16 Jahre, habe ich auch ArGV nachgeshaut und gefunden, dass § 2 Abs. 4 explizit die Erteilung der Arbeitsberechtigung vor Vollendung des 18. Lebensjahres erlaubt. Wenn die Minderjährigen auch unter § 286 Abs. 1 Nr. 1b fallen, wozu braucht man § 2 Abs. 4 ArGV? Nur um die Frist vom 6 Jahren auf 5 zu verkürzen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
alb
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 63

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag auf Arbeitsberechtigung
Antwort #9 - 08.10.2004 um 13:03:35
 
Zitat:
Vielleicht wäre es besser, sich auf das entsprechende Merkblatt Nr. 7 der Bundesagentur für Arbeit zu beziehen. Das findest Du oben unter dem Button "Arbeitsaufenthalte".
Hier schau mal auf den Abschnitt 2.2 (ab Seite 14) und dann für Deine Frau die Nrn. 2 und 6 und für Deinen Sohn die Nr. 8.

Abu


Hi Abu,

als meine Frau und Sohn das Arbeitsamt besucht hatten, waren wir sicher, dass § 286 Abs. 1 Nr. 1b ausreicht. Aber nach dem Gespräch bin ich nun verunsichert. Wahrscheinlich hat der Mitarbeiter § 286 Abs. 1 Nr. 2 gemeint. Wenn es noch keine Arbeitsstelle oder Stellenangebot gibt, wie kann der Ausländer beweisen, dass er "nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer beschäftigt wird"?

Ich möchte nun einen Brief ans Arbeitsamt schreiben, mit der Bitte, die entsprechende Antragsformulare mir per Post zu senden. Soll das Arbeitsamt mir sächlich antworten?

Danke im Voraus.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag auf Arbeitsberechtigung
Antwort #10 - 11.10.2004 um 10:30:03
 
Wie teilweise schon gesagt:

- Du solltest Dich zum jetzigen Zeitpunkt nicht auf Diskussionen über irgendwelche Gesetze und deren Interpretation einlassen. Allerhöchstens solltest Du dich auf das o.g. Merkblatt berufen.

- Wenn man Dir das Formular nicht gibt, solltest Du fragen, wo und wie Du Dich hiergegen beschweren kannst.

- Falls man Dir das auch nicht sagt, verlangst Du den Vorgesetzten zu sprechen.

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Der_Jimi
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag auf Arbeitsberechtigung
Antwort #11 - 12.10.2004 um 08:57:52
 

Hallo alb,

wenn Deine Frau und Dein Sohn im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind und sich länger als 6 Jahre in Deutschland aufhalten, dann haben sie auf jeden Fall Anspruch auf die Arbeitsberechtigung.

Ein Arbeitsplatz muss nicht nachgewiesen werden.


Wenn Dir das Antragsformular nicht ausgehändigt wird, dann stelle den Antrag formlos, d.h. sende einen Brief in dem Du (bzw. Deine Frau/ Dein Sohn) schreibt daß sie die Arbeitsberechtigung beantragen.
Dieser formlose Antrag muss genauso bearbeitet werden wie ein "echter", und ebenso kannst Du bei Ablehnung Rechtsmittel einlegen.


Gruss,
Jimi
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema