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Hilferuf Dringend (Gelesen: 3.535 mal)
europeo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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30.09.2004 um 12:45:55
 
Hallo Forum,

ich habe ein grosses Problem und weiss im Moment nicht den Ausweg. Seit ca. 1,5 Jahren bin ich mit einer Frau aus Kolumbien verheiratet, nun ist Sie seit dem 08.April fuer schon fast 6 Monate in Ihrer Heimat ( ich war in dieser Zeit 3 Wochen dort zu Besuch ), am 08. Oktober laeuft die 6 Monatsfrist aus, Sie kommt am 05. Oktober nach Europa zurueck ( kurz vor Toreschluss, dumm ist sie nicht ).

Nun habe ich vom Cousin der in Spanien lebt erfahren, das sie mit dem Gedanken spielt von Kolumbien nach Spanien zu reisen und dort zu bleiben und nicht zurueck zu mir nach Deutschland.

Gestern habe ich beim deutschen Consulat in Kolumbien angerufen und gefragt, ob man die Ausreise stoppen kann, bis ich die Sache mit Ihr geklaert habe, diese sagten mir, das ich mit meiner zustaendigen Auslaenderbehoerde sprechen muss, damit diese mit der Einwanderungsbehoerde in Madrid am Flughafen sprechen um die Einreise zu stoppen.

Ist dies so richtig, oder was kann ich machen ???????

Ich moechte mir nicht die letzte Tuere zuschlagen, da ich meine Frau wirklich sehr liebe, moechte aber genau so wenig, das sie mit dem Visum ihr Glueck in Spanien sucht.

Was kann und muss ich machen ?? Wenn ich mit meiner AB spreche wie schnell koennen diese reagieren, sie fliegt am Montagmittag dort ab. Wenn ich mit meiner AB gesprochen habe und diese ggf. die Einreise stoppen, kann meine Frau und ich danach nicht mehr zusammenleben, unter anderem weil die 6 Monate abgelaufen sind ????

Viele Fragen, aber ich bin unter Zeitdruck und weis wirklich nicht den naechsten Schritt.

Danke fuer schnelle Antworten.

Gruss
Europeo
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Bine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 30.09.2004 um 12:58:28
 
Hi Europeo,

die Einreise stoppen wird nicht funktionieren. Außerdem sind die 6 Monate wie du ja selbst schreibst noch nicht abgelaufen. Allerdings bringt ihr die Einreise nach Spanien nichts. Die Einreise müsste nach Deutschland erfolgen um die 6-Monates-Frist zu stoppen. Außerdem dürfte sie sich mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für Deutschland auch nur für max. 3 Monate in Spanien aufhalten. Danach wäre sie auch dort illegal. Bei der Aufenthaltserlaubnis handelt es sich nämlich um einen nationalen Titel, also zum Daueraufenthalt nur für Deutschland gültig.
Das einzige was die Ausländerbehörde machen kann ist, dass sie nach Ablauf der 6 Monate (also am 08.10.) die Aufenthaltserlaubnis als erloschen melden. Was allerdings nicht heißt, dass sie es nicht schafft doch damit ins Bundesgebiet einzureisen. Was dann allerdings eine illegale Einreise wäre.

Bine
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europeo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 30.09.2004 um 13:12:55
 
Hallo Biene,

danke fuer die schnelle Antwort.

Sie reist ueber Caracas ( Venezuela ) nach Madrid und von dort nach Mallorca, heisst dies, das Sie in Madrid somit gar nich einreisen kann, da ihr Ziel nach fast 6 Monaten aufenthalt auserhalb von Deutschland, Spanien und nicht Deutschland ist ??

Sie wird am Flughafen Madrid sicherlich sagen, das ich auf Mallorca warte und wir danach gemeinsam nach Deutschland fliegen, in Spanien ticken die Uhren immer noch etwas anders als in Deutschland, so das ich fast glaube, das sie ihr Ziel Spanien erreichen wird............

Sollte dies so sein, dann ist es wohl so und ich muss es akzeptieren ?!

Sie waere dann illegal in Spanien, aber das sind dort viele, wie ich selber aus dem Bekanntenkreis weiss, somit ist dies dort bald "normal", auch wenn der Druck auf Spanien durch das Schengenabkommen groesser geworden ist.

Danke

Gruss
Europeo
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Bine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 30.09.2004 um 13:24:39
 
Hall europeo,

Zitat:
Sie reist ueber Caracas ( Venezuela ) nach Madrid und von dort nach Mallorca, heisst dies, das Sie in Madrid somit gar nich einreisen kann, da ihr Ziel nach fast 6 Monaten aufenthalt auserhalb von Deutschland, Spanien und nicht Deutschland ist ??

Sie wird am Flughafen Madrid sicherlich sagen, das ich auf Mallorca warte und wir danach gemeinsam nach Deutschland fliegen, in Spanien ticken die Uhren immer noch etwas anders als in Deutschland, so das ich fast glaube, das sie ihr Ziel Spanien erreichen wird............


Kann mir nicht vorstellen, dass es bei der Einreise nach Spanien zu Schwierigkeiten kommt. Immerhin hätte sie ja noch wenige Tage Zeit, dann auch wieder nach D einzureisen. Da würde es jetzt tatsächlich auf die spanischen Einreisebehörde ankommen, ob die misstrauisch werden. Dazu kann ich jetzt leider nichts sagen.

Wenn Du jetzt tatsächlich tätig werden willst, dann geh zur ABH und schildere die Angelegenheit, damit wenigstens die Aufenthaltserlaubnis als erloschen gemeldet wird. Außerdem solltest Du sie auf dem Meldeamt abmelden.

Viele Grüße
Bine
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 30.09.2004 um 14:13:35
 
@ Europeo

Wie schon bei anderen Gelegenheiten ausgeführt, bin ich der festen Überzeugung, daß man Ehestreitigkeiten nicht über das Ausländerrecht austragen sollte.

Was Du da andenkst, um eine Einreise zu verhindern, finde ich erstens nicht zielführend und zweitens menschlich zweifelhaft.

Stattdessen würde ich mal noch 1-2 Wochen abwarten, ob sie denn jetzt zu Dir nach Deutschland kommst oder sich zumindest bei dir meldet, um die Sache zu besprechen. Falls nicht, solltest Du zur ABH gehen und dort melden, daß die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht. Damit hast Du Deinen rechtlichen Verpflichtungen genüge getan und Deine eigenen Interessen geschützt.

Abu
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europeo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 30.09.2004 um 14:26:52
 
Hallo Abu,

sicherlich hast Du Recht, das Ehestreitigkeiten nicht ueber das Auslaenderrecht ausgetragen werden sollten, aber genausowenig sollte das Auslaenderrecht fuer Einreisen in die Europaeische Union missbraucht werden.

Ueber meine Ehe koennte ich ein Buch schreiben, dann wuerde sicherlich jeder verstehen, warum meine Gedanken sich auch mit sollchen Methoden beschaeftigen...........

Ausserdem ware die Einreise nach 14 Tagen nach Deutschland illegal, da sie sich mehr als 6 Monate ausserhalb Deutschlands aufgehalten hat, auch wenn dies so ohne weiteres keiner nachhalten kann, da der Ausreisestempel vom 08.April und der inreisestempel vom 05. Oktober sein wird, in den 14 Tagen haette sie ja schon wieder einmal in Deutschland sein koennen um anschliessend ihren Cousin in Spanien zu besuchen, wer will das ohne Ein- und Ausreisstempel innerhalb der Schengenstaaten nachhalten koennen ?????

Ich hoffe natuerlich nach wie vor alles wird sich regeln, aber dies hofft mein Herz, mein Verstand sagt mir andere Dinge...........,mal sehen wer recht behalten wird.

Gruss
Europeo
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