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Ausweisung? (Gelesen: 4.418 mal)
Lisa24
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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27.09.2004 um 17:58:49
 
Hallo an Alle,

wir haben große Probleme.

Mein Freund (seit 6 Jahren in D, abgelehnter Asylbewerber, verheiratet) hatte eine Duldung wegen Paßlosigkeit, nun ist der Paß da, die Duldung wird nicht verlängert, er darf nur so lange bleiben, wie seine Frau im Asylverfahren (vor einem Jahr eingereist) ist.

Vor einem Jahr wurde ihm vorgeworfen, einmal D verlassen zu haben und illegal wieder eingereist zu sein und trotz vorhandenem Paß eine Duldungsverlängerung beantragt zu haben, es ist zu keiner Gerichtsverhandlung oder Verurteilung gekommen.

Eine Scheidung wurde bisher immer wieder verworfen wegen Problemen mit der Großfamilie.

Was sollen wir tun? Wir lieben uns sehr und sind völlig verzweifelt.

Gruß

Lisa
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 27.09.2004 um 18:35:11
 
Zitat:
Eine Scheidung wurde bisher immer wieder verworfen wegen Problemen mit der Großfamilie.

Was sollen wir tun? Wir lieben uns sehr und sind völlig verzweifelt


Da ihr heiraten wollt, er aber verheiratet ist, wird er um eine (freiwillige) Ausreise nicht herumkommen.

Wenn er das nicht macht, riskiert ihr eine Einreisesperre, und werdet  auf unabsehbare Zeit nicht zum Ziel kommen.

Er könnte z.B. freiwillig ausreisen, und im Heimatstaat die Scheidung von seiner ersten Frau betreiben.

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Lisa24
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 28.09.2004 um 19:56:58
 
Danke Ronny!




Können wir dann ein Besucher oder Heiratsvisum beantragen?

Und droht wegen solcher Vorwürfe eine Einreisesperre, wenn ja, wie lange?

Und gibt es jemanden, der ähnliches erlebt hat?

Gruß

Lisa
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 28.09.2004 um 20:08:08
 
Zitat:
es ist zu keiner Gerichtsverhandlung oder Verurteilung gekommen.



Hi Lisa,

wenn das oben gesagte zutrifft, ist er nicht vorbestraft.

Deswegen kann ich mir nicht vorstellen, dass bei freiwilliger Ausreise jetzt (warum soll er sich jetzt noch auf das Asylverfahren seiner Frau berufen ?)später eine Einreisesperre droht.

Das mit dem Heiratsvisum kann er aber erst in Angriff nehmen, wenn ihr heiraten könnt, d.h. wenn er geschieden ist und die Scheidung in Deutschland anerkannt wurtde.

Viele Grüße
Ronny
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Mick
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Antwort #4 - 28.09.2004 um 20:20:23
 
Hi,

möchte das von Ronny gesagte nochmal unterstreichen. Es besteht offensichtlich kein Grund mehr, ihn wegen des Asylverfahrens der Ehefrau zu dulden. Kriegt die ABH die "Trennung" raus, droht Abschiebung, da sie letztlich veräppelt wird.
Ergo: Freiwillige Ausreise, Wiedereinreise, wenn Eheschließung möglich ist.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Lisa24
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 29.09.2004 um 15:04:34
 
Hallo Ronny, hallo Mick,

vielen Dank für eure Anworten!

Aber er lebt mit der Frau, also ist eine Abschiebung aus diesem Grund ja ausgeschlossen.

Gruß

Lisa
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Mick
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Antwort #6 - 29.09.2004 um 23:59:56
 
Zitat:
Hallo Ronny, hallo Mick,

vielen Dank für eure Anworten!

Aber er lebt mit der Frau, also ist eine Abschiebung aus diesem Grund ja ausgeschlossen.

Gruß

Lisa



Wenn Du meinst...
Vielleicht erfährt die ABH ja über irgendwelche Wege von Euren Absichten. Dann dürften doch erhebliche Zweifel an einer "schützenswerten" Ehe und damit an das Bestehen eines Duldungsgrundes aufkommen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
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Lisa24
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 30.09.2004 um 06:32:26
 
Hallo Mick,

war von mir nicht triumphierend gemeint, so "haha, jetzt können wir alle beschupsen.", ich habe mich da wohl falsch ausdrückt.

Ich bin nur in einer äüßerst verzweifelten Lage und suche nach Wegen und Lösungsmöglichkeiten und versuche aus allem Gehörten Schlußfolgerungen zu.

Ich wollte das nur richtig stellen.

Gruß

Lisa
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Feffi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 30.09.2004 um 10:41:55
 
hallo lisa,

wenn es euch beiden mit einem gemeinsamen leben ernst ist, solltet ihr schnellst möglich alles in die wege leiten...

zum einen, dass sich dein freund von deiner frau (auch offiziell für die verwandtschaft) trennt und dies der abh mitgeteilt wird. danach bzw zeitgleich solltet ihr die freiwillige ausreise vorbereiten sowie die scheidung einreichen.

alles andere würde auf kurz oder lang nicht legal passieren. und es wurde bereits ausführlich dargelegt, was passieren muss, damit ihr eine gemeinsame zukunft möglich machen könnt.

von daher ist es jetzt an euch zu handeln oder es bei den alten zuständen zu belassen.

liebe grüße. feffi.
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