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kann mir jemand einen Tip geben? (Gelesen: 2.555 mal)
blinky
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag kann mir jemand einen Tip geben?
30.09.2004 um 15:43:01
 
Hallo,
Ich bin seit etwas über zwei Jahren mit Asylantrag hier in Deutschland.
Nun habe ich aber ein Problem.
Ich hatte mich mit falschen Namen angemeldet.
Dies habe ich jetzt versucht , mit Hilfe meines Rechtsanwaltes, richtig zu stellen, und der Behörde meine richtige Identität offenbart, da ich heiraten möchte. Nun beginnt aber erst so richtig der Streß. Die Behörde hat meinen Namen nicht geändert und wie es
aussieht, kann ich auf keinen fall hier heiraten und die Behörde will mich abschieben.
Kann mir jemand vielleicht einen guten Rat geben?
Wo und wie ich heiraten kann? Und wie ich eventuell die Abschiebung verhindern kann?
Ich wäre über jede Antwort dankbar.
Es ist über meinem Anwalt auch schon ein Antrag auf wiederaufnahme gestellt worden, da ich ein gesundheitliches Problem habe , das nicht in Afrika behandelt werden kann, aber da gibt es noch keine Antwort.
Vielleicht hat auch jemand einen sehr guten Rechtsanwalt, für mich, bei dem ich vorsprechen könnte und eine zweite Meinung einzuholen.
Die Zeit brennt mir also unter den Nägeln.
Bob
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #1 - 30.09.2004 um 16:51:54
 
hallo bob,

das war wohl schlechtes anwaltliches Handwerk.?ß

Also es gibt wohl den einzigen machbaren Weg (den ich sehe) nun ganz schnell selbt einen Pass zu beschaffen und freiwillig auszureisen.(Möglichst um die ALB mild zu stimmen auf eigen Kosten.)
Dann im Heimatland heiraten und einen Antrag auf Familienzusammenführung zu stellen.
Dabei ist wesentkich und das muss der Anwalt jetzt hinbiegen das du deine frewilligkeit unverzüglich erklärst damit dies keine einreiseasperre bedeutet.

gruss peku
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Andreas78
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Beiträge: 219
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 30.09.2004 um 19:02:31
 
Zitat:
Und wie ich eventuell die Abschiebung verhindern kann?


a) freiwillige Ausreise
b) evtl. könntest Du eine Duldung bekommen wegen dringender persönlicher Gründe (ärztliche Behandlung, die im Heimatland nicht gewährleistet ist), siehe AuslG-VwV Nr. 55.3.2.1

Zitat:
Wo und wie ich heiraten kann?

Theoretisch auch in Deutschland, wenn b) funktioniert. Standesamt fragen, ECHTE Dokumente besorgen (welches Land?), warten...

Andreas
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Mick
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Beiträge: 12.931

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #3 - 30.09.2004 um 21:34:10
 
Hi Andreas,
bei b) habe ich meine Zweifel. Da scheint schon ein Asylverfahren abgeschlossen. Falls da ein Gerichtsvefahren bei war (ist in der Regel so), dann dürfte die Erteilung einer Duldung gem. § 55 Abs. 4 AuslG nur noch möglich sein, wenn ein tatsächliches oder rechtliches Abschiebungshindernis besteht. Ein solches könnte sich aus § 53 Abs. 6 AuslG ergeben, wird sich im Wiederaufnahmeverfahren zeigen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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