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Scheinehe (Gelesen: 4.122 mal)
Balu2xlc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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21.09.2004 um 20:41:33
 
Hallo,
kann mir jemand sagen wie lange man verheiratet sein muß um als Kurde in Deutschland bleiben zu dürfen?
(Heirat war am 24.11.2000
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 21.09.2004 um 20:46:27
 
Hi,
schau mal oben in der FAQ und erklär mal den Zusammenhang zwischen Frage und Betreff.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #2 - 22.09.2004 um 01:29:29
 
Zitat:
Hallo,
kann mir jemand sagen wie lange man verheiratet sein muß um als Kurde in Deutschland bleiben zu dürfen?
(Heirat war am 24.11.2000


Insgesamt ist die Fragestellung offensichtlich eher als Provokation zu erkennen, aber dennoch dürften die bisherigen Informationen unzureichend sein, in irgend einer Form antworten zu können.

Kurde zu sein, bestimmt in keinster Weise eine Staatsangehörigkeit, davon gibt es wohl so einige. Mit wem und seit wann man/frau mit jemandem verheiratet ist, spielt mit unter eine nicht unerhebliche Rolle.

Ich schlage daher vor, eine eindeutige Frage mit hinlänglichen Informationen zu stellen, die nicht darauf hinauslaufen sollten, ein Aufenthaltsrecht zu ertricksen.

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Balu2xlc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 22.09.2004 um 14:47:29
 
Es geht hierbei um eine nahe Verwandte de mit einem Kurden verheiratet ist. Ich habe den Verdacht das er meine Verwandte nur ausnutzt. Angeblich ist er in der Türkei politisch verfolgt; hat aber schon mindestens 2 mal in der Türkei Urlaub gemacht (während der Ehe). Jetzt ist die Verwandte ausgezogen , wieder zu Ihrem Exmann, nach 3 Wochen wieder zu dem Kurden. Er hat jetzt eine kleine Wohnung gemietet wo sie angeblich beide wohnen, aber Ihre Sachen sind noch zum größten Teil bei Ihrem Exmann. Irgendwas stimmt doch da nicht. Ich will nur wissen ob ich die beiden Anzeigen soll oder nicht, weil mir kommt das alles ziemlich nach Scheinehe vor.
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 22.09.2004 um 14:58:44
 
Hi,

dann würde ich das eher als Asylmissbrauch sehen.
Hat er bei seinen Reisen in die Türkei Ein- und Ausreisestempel in den Pass bekommen? Dann fliegt er spätestens beim nächsten Besuch bei der Ausländerbehörde auf, wenn er seinen Pass vorzeigen muss.

Zitat:
Er hat jetzt eine kleine Wohnung gemietet wo sie angeblich beide wohnen . . .

Haben die beiden vorher nicht zusammen gewohnt? Bestand vorher keine eheliche Gemeinschaft?

Scheinehe kann man nicht so einfach daran festmachen, dass die Ehefrau eine Zeitlang aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen war. Vielleicht hatten die beiden in der Ehe Stress und sie brauchte mal ein bisschen Abstand (kommt in den besten Ehen vor!).

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Caya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #5 - 22.09.2004 um 15:10:11
 
Zitat:
Es geht hierbei um eine nahe Verwandte de mit einem Kurden verheiratet ist. Ich habe den Verdacht das er meine Verwandte nur ausnutzt. Angeblich ist er in der Türkei politisch verfolgt; hat aber schon mindestens 2 mal in der Türkei Urlaub gemacht (während der Ehe). Jetzt ist die Verwandte ausgezogen , wieder zu Ihrem Exmann, nach 3 Wochen wieder zu dem Kurden. Er hat jetzt eine kleine Wohnung gemietet wo sie angeblich beide wohnen, aber Ihre Sachen sind noch zum größten Teil bei Ihrem Exmann. Irgendwas stimmt doch da nicht. Ich will nur wissen ob ich die beiden Anzeigen soll oder nicht, weil mir kommt das alles ziemlich nach Scheinehe vor.

Für die meisten Leute in der Türkei ist Deutschland und die anderen EU Länder wie ein Scharaffenland. Wenn man irgendwie den Fuß in Deustchland hat, glaubt man wird Alles viel viel besser.
Aus der Türkei ausreisen zu können bracuht man ein Paß. Wenn man Verfolg wird, wie bekommt man ein Paß von der Behörde in der Türkei? Wie kann man dann 2X in die Türkei ein- und ausreisen?
Leider wird die Abstammung ausgenutzt um nach Deutschland einzureisen zu können. Beschuldige ein Land , sagt Alles was du kannst. Wer wird es untersuchen? Türkei hat doch eine schlechte Image. Nütz es aus!
Schade um die Türkei, gemein von den Leuten die für ihr Ziel ein Land so schlecht machen.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 22.09.2004 um 15:15:36
 
Da gibt es eigentlich nur einen Weg. pol

Oder den Kollegen der Ausländerbehörde einen Hinweis geben. :pei
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #7 - 22.09.2004 um 16:04:43
 
Wenn die Beiden am 24.11.2000 geheiratet haben, sollte man doch annehmen dass der Ehemann sich mittlerweile im Besitz einer Unbefristeten AE befindet
oder??? Und ob je eine eheliche Lebensgemeinschaft
bestanden hat, oder diese nur wochen- oder monatsweise wird wohl nicht so ganz einfach zu beweisen sein. Und dass er mal vor der Ehe vermute
ich politisches Asyl beantragt hat, und waehrend
der Ehe ein paarmal das Land besucht hat in dem er angeblich politisch verfolgt wurde duerfte auch kein
Einzefall sein. Ich behaupte einfach mal, dass Polizei
oder bedeutet der Smiley Kaeptn Blaubaer??? und AHB
viel zu tun haetten wenn sie Faellen solcher Art
nachgehen wuerden. Damit moechte ich natuerlich so
etwas nicht gutheissen!!!!
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #8 - 22.09.2004 um 16:20:47
 
Also, ich würde eine "nahe Verwandte" auf DER Informationsbasis

Zitat:
Ich habe den Verdacht
Zitat:
Irgendwas stimmt doch da nicht.

nicht anzeigen...

Abu
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Antoine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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Antwort #9 - 22.09.2004 um 17:27:26
 
Ich würde mich Hartmut und Abu aus folgenden Gründen anschliessen:

1. Wenn der Verdacht nicht etwas konkreter ist, könnte es sich ganz schnell auch um eine ggf. strafbare "falsche Verdächtigung" handeln.

2. Nach zwei Jahren ehelicher Gemeinschaft in DE ist bereits ein eigenständiges Aufenthaltsrechts entstanden. Nach drei Jahren gibt es im Normalfall die unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Wozu sollte dann noch zum Schein die eheliche Gemeinschaft aufrecht erhalten werden? Für eine Einbürgerung? Gibt es dafür Anhaltspunkte, sollte an eine Anzeige gedacht werden. Ansonsten sind wir wieder bei Punkt 1.

3. Ein Asylmissbrauch scheint zwar naheliegend, aber auch nicht zwingend. Die Situation in der Türkei könnte sich für ihn tatsächlich geändert haben. Okay, eine falsche Verdächtigung dürfte angesichts der Tatsachen nicht vorliegen. Ob aber tatsächlich ein öffentliches Interesse an der Verfolgung angesichts der Tatsache besteht, dass das Asylverfahren so oder so wahrscheinlich seit Jahren beendet ist, würde ich auch im Sinne von Hartmut bezweifeln.

4. Ich habe immer ein schlechtes Gefühl dabei, wenn Leute ihre privaten Probleme mit ausländischen Mitbürgern mit Hilfe des Ausländeramtes lösen wollen. Aber das muss jeder selbst mit sich klären. Im übrigen laufen übereifrige Mitbürger aber sehr schnell Gefahr, über das Ziel hinauszuschiessen. Wenn "Sie/Du nicht ..., dann zeige ich Sie/Dich an", ist eine Nötigung.

Ich rate dazu, erst gründlich zu überlegen und dann erst zu handeln.
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #10 - 22.09.2004 um 17:54:48
 
Zitat:
3. Ein Asylmissbrauch scheint zwar naheliegend, aber auch nicht zwingend. Die Situation in der Türkei könnte sich für ihn tatsächlich geändert haben. Okay, eine falsche Verdächtigung dürfte angesichts der Tatsachen nicht vorliegen. Ob aber tatsächlich ein öffentliches Interesse an der Verfolgung angesichts der Tatsache besteht, dass das Asylverfahren so oder so wahrscheinlich seit Jahren beendet ist, würde ich auch im Sinne von Hartmut bezweifeln.


Vorliegend hört sich das für mich ein wenig so an, als sei der Betroffene als Asylberechtigter anerkannt. Dann würde die Reise in die Türkei allerdings zum Erlöschen der Anerkennung führen.

Vielleicht sagt der Poster hierzu ja noch was.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #11 - 22.09.2004 um 18:02:45
 
Ich denke das der mit meiner Verwandten nur gespielt hat und mit uns allen. Er ist definitiv mind. 2 ,al in der Türkei gewesen. Die Verwandte benimmt sich so als ob sie einer Gehirnwäsche unterzogen wäre. Sie läßt Ihre ganze Familie (Tochter, Mutter,Vater) im Stich , nur weil wir mal nachgefragt haben was da los ist. Auf gut Deutsch: wir sind alles A....löcher und der Kurde ist der allerbeste. Ich glaube ich werde die beiden anzeigen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #12 - 22.09.2004 um 18:05:37
 
Ich habe auch noch gehört das die beiden mit falschen Papieren geheiratet haben. Ich weiß aber nicht ob man mich reinlegen will damit.
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #13 - 22.09.2004 um 18:48:19
 
Zitat:
Vorliegend hört sich das für mich ein wenig so an, als sei der Betroffene als Asylberechtigter anerkannt.

Aber wenn dem so wäre, dann bräuchte er doch keine Ehe eingehen, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen?  ???

Zitat:
Ich habe auch noch gehört

Na, da haben wir ja endlich den klaren Beweis, der über jeden Zweifel erhaben ist!  kopfhau

Sorry, aber wenn du keine Fakten liefern kannst, dann macht diese Diskussion keinen großen Sinn... Und eine Anzeige würde ich schon gar nicht erstatten!

Und was heißt eigentlich "nahe Verwandte? Bist Du der Vater? Oder der Bruder? Oder etwa der Ehemann? (Ist der Ehemann eigentlich ein Verwandter ???)

Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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Antwort #14 - 22.09.2004 um 19:31:30
 
Zitat:
Ich denke das der mit meiner Verwandten nur gespielt hat und mit uns allen. Er ist definitiv mind. 2 ,al in der Türkei gewesen. Die Verwandte benimmt sich so als ob sie einer Gehirnwäsche unterzogen wäre. Sie läßt Ihre ganze Familie (Tochter, Mutter,Vater) im Stich , nur weil wir mal nachgefragt haben was da los ist. Auf gut Deutsch: wir sind alles A....löcher und der Kurde ist der allerbeste. Ich glaube ich werde die beiden anzeigen.


Lehne Dich einmal ruhig zurück und denke darüber nach, was Du erreichen willst.

Geht es darum, dem "Kurden" Probleme zu bereiten? Dann muss eine rechtswidrige Handlung vorliegen und es werden Beweise hierzu benötigt. Versuch also Beweise (auch Zeugen) zu sammeln und mach ggf. eine Anzeige.

Oder geht es darum, Deine Verwandte auf den Pfad der Tugend zurückzuführen? Dann habe ich meine grossen Zweifel, ob eine Anzeige tatsächlich hilft. Vermutlich wird es zu einer Trotzreaktion kommen und Deine Verwandte wird sich nur noch mehr an den "Kurden" hängen.

Ich rate nochmals dazu, gut nachzudenken und dann erst zu handeln.
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