Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
SEHR eILIG !!!wie kann ich meine Tochter sehen?? (Gelesen: 2.633 mal)
elsamak
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag SEHR eILIG !!!wie kann ich meine Tochter sehen??
21.09.2004 um 17:43:40
 
Hallo Zusammen,

zuerst ganz herzlichen Dank für alle die Ihre Beitrag leisten, um vielen Menschen durch diesm Forum zu helfen Smiley

ich habe einen Freund, er ist ausländer aber kein Eu-Stattbürger und zur Zeit Arbeitslos. Er ist mit seiner deutschen Frau seit 2 Jahre und 2 Monate verheiratet und haben eine kleine Tochter. Sie werden sich leider weil die Ehe unglücklich ist trennen. Er will aber wissen welche Folgen hat diese Trennung bzw. die zukunftige Scheidung an ihn

Darum bitte ich jeden, der ihm helfen kann um folgenden Fragen zu beantworten:

1-  Bekommt er ein Aufenthalterlaubis nach der Trennung? Und für wie lange?

2- Wie kann er seine Tochter sehen und besuchen?

3- Hat er Anspruch auf Sozialhilfe bzw. wird er auch weiter seine Arbeitslosenhilfe bekommen?


4- Wie viel muss er Unterhaltsgeld für seine Frau( Hausfrau ohne Arbeit) und sein e Tochter( 1 jahr alt) zahlen? Und wie lange?

5- Wenn er das Unterhaltsgeld nicht zahlen kann( weil er Arbeitslos ist), wird das für ihm als Schulden angerechnet, die er später zahlen muss?

Ich bedanke mich ganz herzlich für ihre Hife uns schnelle Antwort !!!!

elsamak
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: SEHR eILIG !!!wie kann ich meine Tochter sehen
Antwort #1 - 21.09.2004 um 17:48:12
 
Sorry bin in Eile, mal schnell:

siehe erstmal in der
FAQ
nach.

Zudem hat er dann bei Trennung ein Bleiberecht durch das Kind,
wenn er das Sorgerecht (mit) ausübt.

Nutze auch Suchfunktion, wurde im Board schon zigmal erörtert  tippse
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Doc
i4a-Ehrenmitglied/Experte
*****
Offline




Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: SEHR eILIG !!!wie kann ich meine Tochter sehen
Antwort #2 - 21.09.2004 um 18:06:57
 
Zitat:
Hallo Zusammen,

zuerst ganz herzlichen Dank für alle die Ihre Beitrag leisten, um vielen Menschen durch diesm Forum zu helfen Smiley


THX, Lob wird immer gern gehört!
grin
Zitat:
1-  Bekommt er ein Aufenthalterlaubis nach der Trennung? Und für wie lange?


Nach 2 Jahren tatsächlich gelebter Ehe bekommt er zunächst für 1 Jahr die Chance, sich von Arbeitlosenhilfe und Sozialhilfe durch Arbeit zu trennen (
§ 19 Abs. 1 und 2 AuslG
).
Für einen weiteren Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis gilt hier wohl § 23 (1) Nr. 3 AuslG oder § 23 Abs. 1, 2. Halbsatz AuslG, wonach dann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, wenn Vater ein Sorgerecht hat und ausübt oder eine Aufenthaltserlaubnis möglich wäre, wenn er sich ganz besonders um das Kind kümmert.

Zitat:
2- Wie kann er seine Tochter sehen und besuchen?


Im Scheidungsurteil werden Sorgerecht und/oder Besuchsrecht mit entschieden.

Zitat:
3- Hat er Anspruch auf Sozialhilfe bzw. wird er auch weiter seine Arbeitslosenhilfe bekommen?


Solange er eine Aufenthaltserlaubnis hat und nicht ausreisepflichtig ist, bekommt er auch Sozial- oder Arbeitslosenhilfe.

Zitat:
4- Wie viel muss er Unterhaltsgeld für seine Frau( Hausfrau ohne Arbeit) und sein e Tochter( 1 jahr alt) zahlen? Und wie lange?


Zum Kindesunterhalt solltest Du in  einer Suchmaschine nach der "Düsseldorfer Tabelle" suchen. Ansonsten wird der Ehegattenunterhalt durch Scheidungsurteil festgelegt. Es ist im Allgemeinen nicht mehr als 3/7 des Differenzbetrages der gegenüberstehenden Einkommen.

Zitat:
5- Wenn er das Unterhaltsgeld nicht zahlen kann( weil er Arbeitslos ist), wird das für ihm als Schulden angerechnet, die er später zahlen muss?


Nein, aber er muss sich schon immer schön "outen" und immer sein wahres Einkommen darlegen (auch illegale Erwerbstätigkeit). Ansonsten gibt es automatisch eine Anzeige vom Jugendamt wegen Verletzung der Unterhaltspflicht (§ 170 StGB).


Doc  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...
Homepage  
IP gespeichert
 
Janna
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag UVG - Zahlungspflicht
Antwort #3 - 21.09.2004 um 18:41:31
 
Wird nicht durch das Jugendamt an die Mutter gezahltes UVG (Unterhaltsvorschuß) vom Vater zurückgefordert, sobald dieser wieder Arbeit hat und zahlungsfähig ist?

Es gibt da auch Bestimmungen, dass die Mutter sobald das Kind ein gewisses Alter hat (Kindergartenalter?), sich Arbeit suchen soll. Vielleicht auch mal in diese Richtung im Internet suchen.

Viele Grüße
Janna
Zum Seitenanfang
  

Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
Homepage  
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: SEHR eILIG !!!wie kann ich meine Tochter sehen??
Antwort #4 - 21.09.2004 um 18:46:19
 
Zitat:
Wird nicht durch das Jugendamt an die Mutter gezahltes UVG (Unterhaltsvorschuß) vom Vater zurückgefordert, sobald dieser wieder Arbeit hat und zahlungsfähig ist?


Das kenne ich auch so, zumindest wird der Versuch unternommen, was heute häufig nicht mehr von Erfolg gekrönt ist. Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Doc
i4a-Ehrenmitglied/Experte
*****
Offline




Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: UVG - Zahlungspflicht
Antwort #5 - 21.09.2004 um 18:49:14
 
Zitat:
Wird nicht durch das Jugendamt an die Mutter gezahltes UVG (Unterhaltsvorschuß) vom Vater zurückgefordert, sobald dieser wieder Arbeit hat und zahlungsfähig ist?
[...]


Oups, da habe ich mich wohl zu weit aus dem Fenster gelehnt. Jawohl Janna, kann sehrwohl sein, dass die Mittel des Jugendamtes zurückgefordert werden können. Da bin ich ehrlich gesagt, gar nicht so der Familienrechtsexperte.

Doc  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...
Homepage  
IP gespeichert
 
peku
Ex-Mitglied
*


i4a rocks!


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: SEHR eILIG !!!wie kann ich meine Tochter sehen??
Antwort #6 - 21.09.2004 um 19:17:04
 
hallo doc,

kleine Korrektur..

Wenn das JugAmt UVG Leistungen bezahlt kann der zahlungspflichtige einen "Antrag auf Herabsetzung des Regelunterhaltes bis auf null" stellen. Dies bedeutet das gegenüber dem JugAmt keine Schulden auflaufen.
Natürlich bedeutet dies aber das er sich intensiv um Job kümmern muss,faulenzen ist da nicht drin.
Als Masstab für die zahkungsfähigkeit aknner einen Selbstbehalt entsprechend der sog."Düseldorfer Tabelle"anlegen.

gruss peku

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
peku
Ex-Mitglied
*


i4a rocks!


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: SEHR eILIG !!!wie kann ich meine Tochter sehen??
Antwort #7 - 21.09.2004 um 19:19:11
 
sorry hier der link zur Düsseldorfer tabelle
gruss peku


http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/ddorftab3/intro.htm
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema