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Heirat als Abschiebungshindernis (Gelesen: 4.547 mal)
Chergi
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20.09.2004 um 22:36:34
 
Hallo Forum,

Bin studentische Mitarbeiter an der Uni-Asta und habe fogendes Problem zu lösen helfen:

Ein Student der Uni, marokkanische staatsangehörige ist zum dritten Mal und somit endgültig in einer Prüfung durchgefallen. Er sollte zwar das Land verlassen ist aber trotzdem 2 Jahre hier untergetaucht.
Nun will er seine Freundin heiraten um somit die Abschiebung umzugehen.
Er ist zu mir gekommen weil ich selber Marokkaner bin und weil das Asta den studenten finanzielle Hilfe gewährt bei unterschiedlischen Fällen. Da er aber kein Student mehr ist  ist auch eine Hilfe unsereseits ausgeschlossen. Deswegen versuche ich auf diesem Wege Hilfe, Ratschläge und Tips für ihn zu finden.
Was soll ich ihm empfehlen? und darf er überhaupt heiraten ohne Visum und abgelaufenen Pass ? oder habt ihr andere Lösungsvorschläge ?

Bin euch für jeden Rat sehr dankbar    Augenrollen
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 21.09.2004 um 01:09:38
 
Hi Chergi,

er sollte sich damit abfinden, dass ihm die Eheschließung in D. nicht möglich ist. Das Standesamt wird nicht mitspielen, wenn der Pass abgelaufen ist, die Ausländerbehörde wird ihm nicht die Zeit einräumen.

Er könnte mit einem Heimreise-Flugticket zur Ausländerbehörde gehen und sagen, dass er freiwillig nach Hause möchte, damit er später noch einmal legal nach Deutschland kommen kann. Sollte er die Möglichkeit erhalten, würde ich die Eheschließung in Marokko empfehlen, danach hat er einen Anspruch auf Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung (je nachdem).

Die beabsichtigte Eheschließung ist kein Abschiebungshindernis, jedenfalls nicht, solange die Eheschließung nicht unmittelbar bevorsteht.

Das Posting verschiebe ich, da es eher um die Heirat und Familienzusammenführung geht Zwinkernd
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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ronny
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Antwort #2 - 21.09.2004 um 07:14:06
 
Zitat:
Das Standesamt wird nicht mitspielen, wenn der Pass abgelaufen ist


Der aktuelle Nachweis der Identität und Statsangehörigkeit ist eine der Voraussetzungen für die Prüfung der Ehefähigkeit.

Außerdem ist das Mitwirkungsverbot des Standesbeamten aus § 1310 Abs. 1 BGB bei Verdacht einer Scheinehe zu beachten.
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Chergi
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Antwort #3 - 21.09.2004 um 18:01:42
 
Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort. Daumen hoch

Ich habe eure Antworten weitergegeben, und nun eine neue Frage:

Er sagt, dass es kein Problem wäre den Paß beim marokkanischen Behörden (Botschaft, Konsulat) zu verlängern da er damit auch kein neuen Reisepaß erhalten wird sondern nur den alten verlängern.

kann er somit, weil er dann beim Standesamt rechtmässig ausweisen kann auch heiraten?

Vielen Dank an alle, ist recht eine interessante Seite cry:

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ronny
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Antwort #4 - 21.09.2004 um 18:16:11
 
Hallo,

grundsätzlich muß er die erforderlichen Unterlagen für eine Eheschließung vorlegen können.

Als da wären:

Nachweis der Abstammung

Nachweis der Ehefähigkeit, bzw. Befreiungsentscheidung des zuständigen OLG
(im Forum ist ein Link zum OLG Stuttgart, als beispielhafte Auflistung der Anforderungen)

Nachweis der aktuellen Staatsangehörigkeit.

Bei dem Sachverhalt liegt natürlich (ohne eine Unterstellung vornehmen zu wollen  Zwinkernd ) der Verdacht nahe, dass die Eheschließung dazu dient, aufenthaltsrechtliche Konsequenzen zu umgehen.
Deswegen hatte ich  schon den Hinweis gegeben:
Zitat:
Außerdem ist das Mitwirkungsverbot des Standesbeamten aus § 1310 Abs. 1 BGB bei Verdacht einer Scheinehe zu beachten.


Der Verdacht muß u.U. im Wege von weiteren Ermittlungen erst ausgeräumt werden.

Insgesamt erfordert das Zeit, die er nicht hat. Daumen runter

Außerdem hast du keine näheren Angaben zur Freundin gemacht, sodass ein Rat für die Kollegen der ABH schwierig sein dürfte.

Ich würde Micks Rat
Zitat:
Er könnte mit einem Heimreise-Flugticket zur Ausländerbehörde gehen und sagen, dass er freiwillig nach Hause möchte, damit er später noch einmal legal nach Deutschland kommen kann. Sollte er die Möglichkeit erhalten, würde ich die Eheschließung in Marokko empfehlen, danach hat er einen Anspruch auf Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung (je nachdem).


folgen und freiwillig ausreisen. Danach kann er im Wege des Visums zur Eheschließung/ oder der Familienzusammenführung  legal einreisen. Daumen hoch
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #5 - 21.09.2004 um 18:17:41
 
Zitat:
Vielen Dank an alle, ist recht eine interessante Seite


Stimmt.

i4a is great
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Chergi
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Antwort #6 - 21.09.2004 um 20:20:31
 
Vielen Dank Roony,  :blum

Bin wieder da !
Also seine Freudin: sie ist D und sie kennen sich schon seit 5 Jahren, er kann das auch beweisen mittels mehrmaligen gemeinsamen Urlaub u.a in Marokko, Familleinbesuche auch hier in Deutschland zB. Weinachten... außerdem Geburtstage usw (sonst weisse ich nicht wie man das bewisen könnte, villeicht mittes Fingerabdrücke  :happy:).
Heiraten wollten sie immer und zwar nach dem Diplom. Seiene Lage jetzt hat sich  eben geändert und den ehetermin beschleunigt. Noch eins sie geht einen festen und relativ gut bezahlten Job nach.

Das einzige was er an Unterlagen braucht ist ein Celibatzeugnis und das bekommt er demnächst.

Er will erstmal diesem Weg gehen und wenn es nicht klappt dann will freiwillig ausreisen und den Weg das Mick vorgeschlagen hat versuchen.

Noch eine Gestern haben, meine Asta Kollegen und ich deim Bier und Zigaretten (und nur Zigaretten), ein wenig über den Status der Illegalen "Philosophiert". Dabei sind wir auf einige interessante aber ebenso fitzige Situationen und Sachverhalte, die ich gerne hier erzählen möchte um die Meineung der Experten zu hören.   :rofl2

Aber erst wenn diese Thread sein Zweck erfüllt hat.
Bis bald also
Chergi
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Chergi
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Antwort #7 - 22.09.2004 um 17:49:17
 
Hallo zusammen !
Bin aber etwas entteuscht,   Traurigmeine letzte Meldung hat seltsamerweise keinen Widerhall gefunden. Aber ich hoffe, dass es noch kommt .

Nun zum neunsten Stand: Der Ex--Student (s.oden) hat nun sein Reisepass verlängert und sein Celibatzeugnis bekommt er dieser Woche von der Heimat. Wir haben eine Spendenaktion veranstaltet um ihm Geld für den Anwalt zu sammeln. Er bleibt beim "Heiratsversuch".

Neulich hat er von einer "Petition" gehört, dass normalerweise stattfindet um zu entscheiden um man doch noch, wegen u.a humanitären Gründen, eine schon zwecklose Situation zu Gunsten des Antragstellers zu biegen.

Was bedeutet "Petition"?
Wer organisiert sie? und welche Legimität und Befugnisse hat sie?
Was können sie für ihm tun?

Danke schön für die Antworten
Denn sie kommen doch oder ?!  :pei

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ronny
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Antwort #8 - 22.09.2004 um 19:36:40
 
Zitat:
Das einzige was er an Unterlagen braucht ist ein Celibatzeugnis und das bekommt er demnächst.


Hallo Chergy,
Antwort kommt nicht aus Angst wegen  :pei         Zwinkernd

Das Certificate de Celibat ist eine Ledigkeitsbescheinigung, d. h. er muß vor der Eheschließung die Befreiung von der Beibringung des EFZ beantragen.

Das geht über das Standesamt an das zuständige OLG, hatte ich ja schon mal erwähnt

Zitat:
Nachweis der Ehefähigkeit, bzw. Befreiungsentscheidung des zuständigen OLG
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Dann fehlt nur noch die Abstammungsurkunde und alles ist o.K. Daumen hoch

Das mit der Scheinehe glaube ich kann man aufgrund Deiner Schilderung abhaken.

Zitat:
Was bedeutet "Petition"?


Bei jedem Länderparlament und dem Bundestag ist ein Ausschuß etabliert, an den sich derjenige wenden kann,
der glaubt er werde ungerecht behandelt.

Auskünfte wie man den zuständigen für euer Bundesland erreichen kann, findest Du  guck
hier


Ob der Petitionsausschuß helfen kann, weiß ich nicht. Aber er kann bzw. muß sich ja selbst, ggf. mit Anwalt

Nur nebenbei, ich hatte aus deinem letzten Post keine Frage erkannt, Du wolltest uns noch was mitteilen ???


Zitat:
Noch eine Gestern haben, meine Asta Kollegen und ich deim Bier und Zigaretten (und nur Zigaretten), ein wenig über den Status der Illegalen "Philosophiert". Dabei sind wir auf einige interessante aber ebenso fitzige Situationen und Sachverhalte, die ich gerne hier erzählen möchte um die Meineung der Experten zu hören.


Bin schon gespannt, ggf. aber bitte im USER-Forum posten, gell?

Viele Grüße
Ronny
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Antwort #9 - 22.09.2004 um 20:04:39
 
Zitat:
Er sollte zwar das Land verlassen ist aber trotzdem 2 Jahre hier untergetaucht.
Nun will er seine Freundin heiraten um somit die Abschiebung umzugehen.


Jetzt stehe ich mal wieder "auf der Leitung" Fragezeichen

Ist es tatsächlich so, dass es für jemanden, der sich seit 2 Jahren illegal im Land aufhält, möglich ist, in Deutschland zu heiraten, indem er einfach seine Papiere beim Standesamt vorlegt? Wird dort nicht auch (neben der Echtheit der Papiere - Beglaubigung) der aktuelle Aufenthaltsstatus geprüft?

Ich dachte immer, dass in so einem Fall auf jeden Fall eine Ausreise notwendig ist.


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Antwort #10 - 22.09.2004 um 20:12:02
 
Zitat:
Ist es tatsächlich so, dass es für jemanden, der sich seit 2 Jahren illegal im Land aufhält, möglich ist, in Deutschland zu heiraten, indem er einfach seine Papiere beim Standesamt vorlegt? Wird dort nicht auch (neben der Echtheit der Papiere - Beglaubigung) der aktuelle Aufenthaltsstatus geprüft? 

Ich dachte immer, dass in so einem Fall auf jeden Fall eine Ausreise notwendig ist


Hallo Muyiwa,

das ist auch in der Tat nicht zu verstehen. Griesgrämig

Aber der Standesbeamte hat rechtlich keine Möglichkeit, den Aufenthaltsstatus als "Ehehindernis" zu prüfen. Wenn die Ehefähigkeit feststeht, also ordnungsgemäß geprüft werden kann, hat er schlechte Karten.

Er  muß zwar die Frage "Scheinehe" prüfen, wird auch mit der ABH zusammenarbeiten, aber im Endeffekt
wird allenfalls eine Ausreise nach der Eheschließung mit der Vorabzustimmung daraus. Im Falle eines/ einer deutschen Ehepartners/ in besteht ein Anspruch für die Familienzusammenführung.
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Antwort #11 - 22.09.2004 um 20:48:31
 
Hallo Ronny,

Mann ist das kompliziert. Und ich bin eigentlich echt nicht auf den Kopf gefallen.

Jetzt fällt mir hierzu natürlich direkt eine neue Frage ein. Da die aber meinen Fall betrifft, werde ich sie an meinen Thread "Entscheidungshilfe" dranhängen.

Wäre aber nett, wenn Du mir diese beantworten könntest. Danke.
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Chergi
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Antwort #12 - 22.09.2004 um 21:49:08
 
Vielen Dank Ronny für die Antworten :blum

Antwort kommt nicht aus Angst wegen

Bin froh, dass du mir nicht aus Angst beantwortest hast denn wie ich zuletzt im Fernseher mitbekommen habe ist, eine unter "Folter erpresste Aussage" vor Gericht nicht zulässig ! :happy:

Nun dann kann ich nichts mehr für ihn (der Student) tun, der Anwalt wird das in die Wege leiten und es heisst abwarten bis sich der standesamtbeamter, der ABH, eventuell das Amtgericht  und jeden der noch was zu sagen hat (sind ziemlich viele!) bei ihm melden. 8)

Bin schon gespannt, ggf. aber bitte im USER-Forum posten, gell?


mach ich, keine Sorge obwohl es könnte auch für einige interessant sein !!!

Bis Bald
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Antwort #13 - 22.09.2004 um 22:01:35
 
Danke für die Blumen, bis bald.
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