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Transliteration Familienname (Gelesen: 5.650 mal)
Antoine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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20.09.2004 um 11:02:01
 
Es ist schon öfter über Probleme bei der Transliteration von Familiennamen deutschen Ursprungs in russischen Pässen berichtet worden. Die Schreibweise des Familiennamens im russischen Pass kann letztlich erheblich von der deutschen (bzw. lateinischen) Orginalschreibweise abweichen.

Gibt es umgekehrt auch positive Erfahrungen mit Russland, d.h. haben sich russische Behörden oder Botschaften überzeugen lassen, die lateinische Orginalschreibweise eines Familiennamens im Pass zu übernehmen, auch wenn diese nicht mit den allgemein von russischen Behörden angewandten Transliterationsregeln auf der Grundlage der russischen Schreibweise übereinstimmte.
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ronny
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Antwort #1 - 20.09.2004 um 13:18:38
 
Welches Problem hast Du konkret?

Wenn es um die Eintragung der Namen in deutsche Register geht, ist im allgemeinen nicht die transliterierte Schreibweise (nach der ISO Norm) aus der Geburts- oder Heiratsurkunde zu verwenden, sondern die Schreibweise in lateinischer Schrift (englische oder französische Aussprache ) aus dem Paß.

Das ist seit der Entscheidung des BGH vom 27.10.1993 (Az XII ZB 91/93) geltendes Recht für Standesämter und Meldebehörden und in der Dienstanweisung der Standesbeamten im § 49 Abs. 2 Satz 3 so geregelt.

Lediglich der Vatersname ist transliteriert zu übernehmen, da er  im Paß nicht in lateinischer Schrift wiedergegeben wird.

Ich hatte in der Vergangenheit Probleme mit russischen Staatsangehörigen, denen die französiche Aussprache in lateinischer Schrift nicht "gefiel" (Beispiel: LOUDMILA), die wurden dann an die Botschaft verwiesen und erhielten zum Teil neue Pässe mit englischer Aussprache (LUDMILLA).
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antoine
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Antwort #2 - 20.09.2004 um 13:46:59
 
Nehmen wir ein Beispiel.

Frau nimmt nach der Eheschliessung den Familiennamen des Mannes an und heisst dann "Natascha Maier". Es erfolgt die Transliteration; die entsprechenden russischen Dokumente werden angepasst (insbesondere Inlandspass). Dann wird auf der Grundlage des Inlandspasses ein neuer ausländischer Pass ausgestellt und auf einmal steht dort nach den von den russischen Passbehörden angewandten Transliterationsregeln "Natascha Meyer".

Nach deutschem Recht heisst haben wir nun eine "Natascha Maier", im russischen Pass steht jedoch in lateinischer Schrift "Natascha Meyer".

Soweit ich weiss, kommt ein solcher Fall häufig bei den russischen Passbehörden vor. Meine Frage war, ob Erfahrungen vorliegen, russische Behörden im gegebenen Fall davon zu überzeugen, gegen die allgemeinen Transliterationsregeln nicht "Meyer" sondern den Orginalfamiliennamen "Maier" einzutragen.
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ronny
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Antwort #3 - 20.09.2004 um 13:59:44
 
Zitat:
Nach deutschem Recht heisst haben wir nun eine "Natascha Maier", im russischen Pass steht jedoch in lateinischer Schrift "Natascha Meyer".


Hi Antoine

Das ist denkbar, das war eigentlich auch der Grund, warum die Standesbeamtenschaft 1993 so gegen den Beschluß des BGH eingestellt war.

Transliteration soll ja eigentlich die Rückübertragbarkeit eines Namens in die Heimatschriftsprache ermöglichen. Und das ist bei phonetischer Übertragung nicht mehr gewährleistet.


Bei deutschverheirateten russischen Staatsangehörigen wird nach Eheschließung im Inland der Pass durch die Botschaft geändert, bzw. neu ausgestellt.

Ich habe damit nur am Rand zu tun wegen der Vorbeglaubigung der Apostille, aber mir ist bis jetzt kein Fall bekanntgeworden, in dem  der nach deutschem Recht gebildete Ehename nicht in lateinischer Schreibweise übernommen wurde. Dazu wurde allerdings ausdrücklich immer eine Urkunde angefordert, in welcher der Name nach deutschem Recht steht (mehrsprachiger Auszug aus dem Heiratsregister).

Wie das allerdings dann im Heimatstaat aussieht, kann ich nicht beantworten. Zumindest die Botschaft dürfte sich damit ja über die Transliterationsnorm hinwegsetzen.
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Antoine
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Antwort #4 - 20.09.2004 um 14:14:19
 
Danke Ronny,

das war ein sehr wichtiger Hinweis für zukünftige Kontakte mit der russischen Botschaft.
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RainerE
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Antwort #5 - 03.11.2004 um 17:21:02
 
Zitat:
....aber mir ist bis jetzt kein Fall bekanntgeworden, in dem  der nach deutschem Recht gebildete Ehename nicht in lateinischer Schreibweise übernommen wurde.


Hallo Ronny,

Mir schon, im Bekanntenkreis. Durch Rücktransskription nach englischer Norm.

Siehe auch:

http://www.aktuell.ru/forum/viewtopic.php?t=1210

Da scheint es noch viele Leidensgenossen zu geben.

Zitat:
Dazu wurde allerdings ausdrücklich immer eine Urkunde angefordert, in welcher der Name nach deutschem Recht steht (mehrsprachiger Auszug aus dem Heiratsregister).



Das könnte eine Lösung sein, ich habe noch nie davon gehört. Wer apostilliert das? Standesamt I in Berlin?

herzlichen Dank

Rainer
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Antwort #6 - 03.11.2004 um 18:22:01
 
Hallo Rainer,

der mehrsprachige Auszug aus dem Heiratsregister (im Volksmund internationale Heiratsurkunde ) ist ja eigentlich eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches. Zumindest wird sie auf dieser Grundlage ausgestellt. Die Apostille hängt deshalb vom Führungsort des Familienbuches ab.

Bei Wohnort im Inland stellt der Standesbeamte des Wohnortes die Urkunde aus, und die jeweils zuständige Mittelbehörde (RP, BezReg; je nach Bundesland) erteilt die Apostille.

Nur beim Wohnort im Ausland und gleichzeitiger Führung des FamBuches im Standesamt I Berlin wird wohl die Apostille von der Senatsverwaltung apostilliert.

Hat schon mal ein gemeinsamer QWohnsitz im Inland bestanden, wird auch das FamBuch dort weitergeführt.

Standesamt I Berlin kann nur zuständig sein für die Führung, wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde und kein gemeinsamer Wohnsitz im Inland bisher vorlag.

Zitat:
Da scheint es noch viele Leidensgenossen zu geben


Den Leidensgenossen könntest Du empfehlen, erst mal das FamBuch anlegen zu lassen, kann mir eigentlich nur vorstellen, dass die noch nicht  gemeinsam im Inland waren, oder ?

Grüße
Ronny
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Antwort #7 - 03.11.2004 um 19:20:52
 
Zitat:
Den Leidensgenossen könntest Du empfehlen, erst mal das FamBuch anlegen zu lassen, kann mir eigentlich nur vorstellen, dass die noch nicht  gemeinsam im Inland waren, oder ?


Hallo Ronny,

danke für die phantastisch schnelle Antwort.

Ich hab diesen link (oben) nur gepostet, um ein paar Beispiele zu zeigen, wie der Name "transmassakriert" werden kann.

Nein, es betrifft auch Leute, die ich persönlich kenne, die in in Deutschland geheiratet haben und nur hier mit ihren russischen/ukrainischen/weissrusssischen Frauen zusammen leben.

Ganz übel erging es einem Deutschen Freund, der einen polnischen (Ursprung des Namens) Namen hat der auf -jewski endet. Den wollten die Russen gleich "russifizieren" das heisst bei der Frau die weibliche Form, nämlich -jewskaja bilden.

Das konnte abgewendet werden. Nicht jedoch, dass in lateinischen Buchstaben jetzt in ihrem Pass die englische Form -shewsky hat.

Ganz böse wird es mit den Umlauten. ä ö ü...

Früher transskribierten die Russen nach den französischen Regeln, jetzt nach den englischen.

Wurde aus einer Julia -   Юлия  -  (ich sehe das Forum hier schluckt kein kyrillisch...) -Tschulija--- früher französisch Ioulia so heute englisch Yuliya.  Bei den Vornamen ist das ja eher lustig. Aber erkläre mal einer Bank bei der Kontoeröffnung...etc.. etc...
wenn es den Familiennamen betrifft.

mit freundlichem Gruss, Rainer

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Antwort #8 - 04.11.2004 um 09:22:46
 
Noch ein Nachtrag....

Meine Frau (genaugenommen heiraten wir erst in ein paar Tagen) hat gestern in entsprechenden Internetforen "gewühlt", in denen sich mit deutschen Männern verheiratete russische Frauen unterhalten.
Das Problem ist häufig.

Eine wirklich sonderbare (aber übliche) Lösung scheint zu sein, dass im (russischen) Pass zwar der völlig falsch rücktransskribierte gemeinsame Ehename steht. Daneben aber noch ein Eintrag (mit Rundstempel) "in der Sprache des Heimatlandes des Ehemannes muss der Name eigentlich ---dann richtige Schreibweise--- lauten."

mit freundlichem Gruss,

Rainer

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Antwort #9 - 04.11.2004 um 10:26:55
 
Hallo Rainer,

nicht dass wir was durcheinanderbringen:

Transliteration ist ein Problem,
die Schreibweise wird buchstabengetreu mit Häkchen usw. nach der Norm ISO R 9 in die lateinische Schrift übertragen. Diese Vorgehensweise führte zu dem nachträglich eingeräumten bereits geschilderten Unmut, insbesondere der deutschstämmigen Spätaussiedler.

Das weitere Problem ist die Transkription (=phonetische Übertragung) eines Namens in die lateinische Schrift. Da hatte sich de UdSSR, später Rußland und einige Nachfolgestaaten für die Möglichkeit der französischen Aussprache entschieden, heute wohll offensichtlich für englische Sprache.

Die Transliteration hatte bei allen erwähnten Nachteilen, den Vorteil, dass die Rückübertragung in die kyrillische Schrift zum Ursprungsnamen führte. Das ist wohl bei einer Re-Transkription nicht so.

Ich denke, allen Betroffenen mit Inlandsbezug (Heirat hier, Ehepartner deutsch, Asylberechtigte) kann durch die Standesämter in D. weitergeholfen werden, sei es durch Familienbuch, sei es durch nachträglichee Geburtsbeurkundung.

Mir ist bislang noch kein Fall bekanntgeworden, wo ein mehrsprachiger Auszug aus dem Heiratsregister nicht durch die Botschaften in Deutschland akzeptiert wurde, könnte mir aber vorstellen dass die dortigen Inlandsbehörden da schon Probleme haben. In einem Aussiedlerfall war allerdings der auf -aja endende Familienname der Ehefrau zum Ehenamen bestimmt worden und so dem Mann auch aufoktruiert.

Grüße
Ronny
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Antwort #10 - 04.11.2004 um 10:56:56
 
Zitat:
Transliteration ist ein Problem,
die Schreibweise wird buchstabengetreu....

Mir ist bislang noch kein Fall bekanntgeworden, wo ein mehrsprachiger Auszug aus dem Heiratsregister nicht durch die Botschaften in Deutschland akzeptiert wurde, könnte mir aber vorstellen dass die dortigen Inlandsbehörden da schon Probleme haben.


Thanks!
ich meine natürlich Transliteration.

Dein Hinweis auf die sog. "internationale Heiratsurkunde" ist gut. Was mich allerdings erschreckt... der war mir völlig neu. Und wohl auch praktisch allen mir bekannten hier in Deutschland mit einem Partner aus der früheren UdSSR verheirateten Paaren und davon kenne ich einige.

Offenbar weisen die Standesämter NICHT routinemässig darauf hin. ("Mein" Standesbeamter schon, aber ohne mir genau sagen zu können wozu die "internationale" eigentlich gut ist) Ich habe trotzdem so ein Dokument geordert.

Auch scheint es mehrheitlich üblich, dass die Pässe in der Heimat geändert werden (bei einem der ohnehin ab und an fälligen Besuche bei der Familie), weil die RUS und wohl noch schlimer die Ukrainische Botschaft in Berlin dafür einen echten "Mörderpreis" verlangen, während es in RUS, UA, BY vergleichsweise billig ist.

Wäre ja für alle Beteiligten sehr schön, wenn Dein Lösungsweg funktioniert! danke.

P.S. Phonetisch... werden insbesondere die Vornamen ohnehin oft verstümmelt. Geboren in der UdSSR, d.h. Geburtsurkunden sind in russisch.
Der zum Beispiel weissrussische Pass dagegen ist in weissrussisch + russisch ausgestellt, wobei weissrussisch dann verbindlich ist... also einmal übersetzt und einmal translitiert. Ähnlichkeiten mit den Ursprungsnamen sind rein zufällig und nicht beabsichtigt...  :-D







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Antwort #11 - 04.11.2004 um 14:24:12
 
Zitat:
Eine wirklich sonderbare (aber übliche) Lösung scheint zu sein, dass im (russischen) Pass zwar der völlig falsch rücktransskribierte gemeinsame Ehename steht. Daneben aber noch ein Eintrag (mit Rundstempel) "in der Sprache des Heimatlandes des Ehemannes muss der Name eigentlich ---dann richtige Schreibweise--- lauten."


Hallo Rainer,

zum Verständnis: Handelt es sich dabei um einen Stempel der russischen Behörden - oder der deutschen Behörden?

Antoine
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Antwort #12 - 04.11.2004 um 14:43:36
 
Zitat:
Handelt es sich dabei um einen Stempel der russischen Behörden - oder der deutschen Behörden


Hallo Antoine,

ich denke das kann nur ein Stempel der russischen Behörden sein.

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Antwort #13 - 04.11.2004 um 16:01:32
 
Zitat:
Handelt es sich dabei um einen Stempel der russischen Behörden - oder der deutschen Behörden?


Russischer Stempel!

Im übrigen verliert Deine Zukünftige dann ihre Propiska am Wohnort (wenn's eine Mietwohnung ist) und muss sich in jedem Fall bei zukünftigen Besuchen in RUS innerhalb von drei Werktagen beim OVIR registrieren, wie ein normaler Tourist.
mit freundlichem Gruss
Rainer





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