Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
formungültige Ehe, Anerkennung der Vaterschaft u.v.m. (Gelesen: 4.424 mal)
Der_Ratlose
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag formungültige Ehe, Anerkennung der Vaterschaft u.v.m.
20.09.2004 um 11:01:22
 
Hallo und guten Tag!

Ich bin auf einen Rat der hier teilnehmenden User angewiesen und würde mich über sachkundige Antworten sehr freuen:

Zur Sachlage:

Vor 10 Jahren hatte ich ein Verhältnis mit einer weißrussischen Frau. Aus diesem Verhältnis entstand eine Tochter.
Der Lauf der Dinge brachte es mit sich, das wir uns aus den Augen verloren haben.
Inzwischen hatte ich eine moldawische Frau geheiratet. Diese Ehe wurde vor einer Woche vom Familiengericht in Berlin für formungültig erklärt. Der Grund dafür war, das wir auf der moldawischen Botschaft in Berlin geheiratet haben.
Meine Frau hat selbst mit Unterstützung ihres RA auf Formungültigkeit geklagt. Der Grund dafür war, das ich seit 1,5 Jahren wieder Kontakt mit der Mutter meiner Tochter habe. Das heisst, sogar sehr intensiver Kontakt. Wir haben es geschafft, das wir diese 1,5 Jahre fast lückenlos zusammen waren und uns für eine gemeinsame Zukunft entschieden haben. Zwar wurde meine Ehe in Deutschland für formungültig erklärt, aber ich denke, das ich nach moldawischen Recht noch als verheiratet gelte. Vielleicht kann ein Experte mir dazu genaueres sagen.
Deshalb dürfte auch die Heirat meiner Kindesmutter unmöglich sein, so jedenfalls meine laienhafte Einschätzung.

Die letzten 1,5 Jahre habe ich, wie bereits erwähnt, mit der Mutter meiner Tochter verbracht. Ich war mehere Male für jeweils einen Monat in Weißrussland, wir lebten in Polen ein paar Monate gemeinsam und sie war bei mir in Deutschland. Alle drei Varianten funktionieren nun aus den unterschiedlichsten Gründen nicht mehr.
Nun ist es jedoch ein Bedürfnis weiterhin zusammen zu sein.
Die einzige Möglichkeit, die wir z.Z. sehen ist, das ich die Vaterschaft für unsere Tochter anerkenne. Diese war bisher bei den weißrussischen Behörden mit unbekannten Vater gemeldet und deutschen Behörden war nichts bekannt.
So und jetzt geht meine Fragerei erst richtig los!

Wo und wie können wir eine Anerkennung der Vaterschaft machen die auch von deutschen Behörden akzeptiert wird?

Sollte das geschaft sein, können wir dann einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen und sie kann mit unserer Tochter nach Deutschland oder geht das nur mit einer Heirat?

Wir wollen sowieso später heiraten, wenn die Situation aus meiner ersten Ehe geklärt ist.


Ich bedanke mich vorab für Eure Antworten
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: formungültige Ehe, Anerkennung der Vaterschaft
Antwort #1 - 20.09.2004 um 11:30:07
 
Zitat:
Zwar wurde meine Ehe in Deutschland für formungültig erklärt, aber ich denke, das ich nach moldawischen Recht noch als verheiratet gelte. Vielleicht kann ein Experte mir dazu genaueres sagen.
Deshalb dürfte auch die Heirat meiner Kindesmutter unmöglich sein, so jedenfalls meine laienhafte Einschätzung.

Meine ebenfalls laienhafte Einschätzung ist, daß Du zwar in Moldawien evtl. noch als verheiratet angesehen wirst, aber daß Du trotzdem heiratet kannst, da Du Deutscher bist, in Deutschland als ledig angesehen wirst und wahrscheinlich in Deutschland oder evtl. in Weißrussland, aber nicht in Moldawien heiraten möchtest.
Mal sehen was Ronny, unser Experte, hierzu sagt.

Zitat:
Wo und wie können wir eine Anerkennung der Vaterschaft machen die auch von deutschen Behörden akzeptiert wird?

In Weißrußland auf der deutschen Botschaft, in Deutschland auf dem Jugendamt.

Zitat:
Sollte das geschaft sein, können wir dann einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen und sie kann mit unserer Tochter nach Deutschland oder geht das nur mit einer Heirat?

Nach der Vaterschaftanerkennung ist die Tochter Deutsche, kann einen deutschen Pass beantragen und hiermit visumsfrei einreisen. Die Mutter kann einen Antrag auf Familienzusammenführung  (zu ihrer Tochter) stellen. Eine Heirat ist nicht erforderlich.

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Der_Ratlose
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: formungültige Ehe, Anerkennung der Vaterschaft
Antwort #2 - 20.09.2004 um 11:36:09
 
Vielen Dank für die erste schnelle Antwort!

Zitat:
Nach der Vaterschaftanerkennung ist die Tochter Deutsche, kann einen deutschen Pass beantragen und hiermit visumsfrei einreisen.
Abu

Gilt das auch, wenn die kleine in Weißrussland geboren ist?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: formungültige Ehe, Anerkennung der Vaterschaft
Antwort #3 - 20.09.2004 um 11:37:19
 
P.S.:

Zitat:
in Deutschland auf dem Jugendamt.

Scheint auch auf dem Standesamt, beim Amtsgericht oder bei einem Notar zu gehen.

Und noch eine Frage:
War Deine Freundin zum Zeitpunkt der Geburt der Tochter ledig? Sonst wird es nämlich kompliziert...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: formungültige Ehe, Anerkennung der Vaterschaft
Antwort #4 - 20.09.2004 um 11:42:57
 
Zitat:
Gilt das auch, wenn die kleine in Weißrussland geboren ist?

Ja.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Der_Ratlose
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: formungültige Ehe, Anerkennung der Vaterschaft
Antwort #5 - 20.09.2004 um 11:51:44
 
Zitat:
Und noch eine Frage:
War Deine Freundin zum Zeitpunkt der Geburt der Tochter ledig? Sonst wird es nämlich kompliziert...

Ja, sie war ledig. Was macht denn die Sache daran komplizierter? Ich könnte mir vorstellen, das es dann einfacher wird.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: formungültige Ehe, Anerkennung der Vaterschaft
Antwort #6 - 20.09.2004 um 12:15:33
 
Zitat:
Ja, sie war ledig. Was macht denn die Sache daran komplizierter? Ich könnte mir vorstellen, das es dann einfacher wird.


Ich hatte geschrieben "Sonst", d. h. wenn sie nicht ledig war, "wird es nämlich komplizierter". Oder andersherum: Wenn sie ledig war, ist es einfacher.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: formungültige Ehe, Anerkennung der Vaterschaft
Antwort #7 - 20.09.2004 um 12:18:43
 
Zitat:
Nach der Vaterschaftanerkennung ist die Tochter Deutsche, kann einen deutschen Pass beantragen und hiermit visumsfrei einreisen.


Es muß zunächst eine wirksame Vaterschaftsanerkennung erfolgt sein.

Dies setzt voraus, dass in Weißrußland keine gesetzliche Vaterschaft besteht. Nach meiner Kenntnis haben die dortigen Standesämter immer irgendjemand als Vater eingetragen. Dieser müßte daher zunächst raus aus dem Geburtseintrag.

Das muß ggf. in Deutschland erfolgen, nach dem § 1600 ff BGB. guck
hier
findest Du mehr dazu.


Zur Frage der Eheaufhebung müßte ich noch ein paar Angaben haben:

1. welche Staatsangehörigkeit(en) hattest Du bei der Eheschließung, welche hast Du heute

2. nach welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Eheaufhebung?
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Der_Ratlose
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: formungültige Ehe, Anerkennung der Vaterschaft
Antwort #8 - 20.09.2004 um 12:25:56
 
Zitat:
Ich hatte geschrieben "Sonst", d. h. wenn sie nicht ledig war, "wird es nämlich komplizierter". Oder andersherum: Wenn sie ledig war, ist es einfacher.

Sorry, ich habe Dich mißverstanden!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Der_Ratlose
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: formungültige Ehe, Anerkennung der Vaterschaft
Antwort #9 - 20.09.2004 um 12:42:23
 
Zitat:
Es muß zunächst eine wirksame Vaterschaftsanerkennung erfolgt sein.

Dies setzt voraus, dass in Weißrußland keine gesetzliche Vaterschaft besteht. Nach meiner Kenntnis haben die dortigen Standesämter immer irgendjemand als Vater eingetragen. Dieser müßte daher zunächst raus aus dem Geburtseintrag.

Das muß ggf. in Deutschland erfolgen, nach dem § 1600 ff BGB. guck
hier
findest Du mehr dazu.


Zur Frage der Eheaufhebung müßte ich noch ein paar Angaben haben:

1. welche Staatsangehörigkeit(en) hattest Du bei der Eheschließung, welche hast Du heute

2. nach welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Eheaufhebung?

Als Vater wurde ihr eigener Vater eingetragen. Klingt vielleicht blöd, aber es ist so!

zu Punkt 1.: Bei der Eheschließung war ich deutscher Staatsbürger und bin es noch immer.

zu Punkt 2.: (ich zitiere) "zwischen den Parteien geschloßene Ehe ist nach dem wegen der deutschen Staatsangehörigkeit des Antragsgegners hier anzuwendenden deutschen Sachrechts unwirksam.

Gemäß Art13 Abs.3 Satz1 EGBGB richtet sich die Form einer Ehe, die im Inland geschlossen wird, grundsätzlich allein nach deutschen Gesetzen. Danach konnten die Parteien hier eine wirksame Ehe nur vor dem Standesbeamten schließen §1310 Abs.1 Satz1 BGB. Die Ausnahmevorschrift des Art. 13 Abs3. Satz2 EGBGB greift nicht, weil der Antragsgegner deutscher Staatsangehriger ist. Der Fehler der Eheschließung ist auch nicht als geheilt anzusehen, weil die Voraussetzung keiner dei in §1310 Abs.3 BGB aufgezählten Heilungsmöglichkeiten erfüllt sind."

Meine Frage ist, sind wir nun noch verheiratet, zumindest nach moldawischen Recht und kann ich nun wieder Heiraten, z.B. in Deutschland oder Weißrussland?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: formungültige Ehe, Anerkennung der Vaterschaft u.v.m.
Antwort #10 - 20.09.2004 um 13:02:01
 
Zitat:
Meine Frage ist, sind wir nun noch verheiratet, zumindest nach moldawischen Recht und kann ich nun wieder Heiraten, z.B. in Deutschland oder Weißrussland?


Wenn Du nur die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, braucht Dich das moldawische Recht eigentlich nicht zu interessieren, da sich Deine Ehefähigkeit nur nach deutschem Recht beurteilt.  Zwinkernd

Nach moldawischem Recht wird wohl noch eine Ehe vorliegen, solange das deutsche Feststellungsurteil dort nicht anerkannt ist.

Zum Kind:
Wenn in der Urkunde der Großvater eingetragen wurde, müßte ja noch eine Vaterschaftsanerkennung dort oder auch hier möglich sein. Hier hättest Du evtl. noch die Erklärung zu liefern, warum der Großvater drin steht.

Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Der_Ratlose
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: formungültige Ehe, Anerkennung der Vaterschaft u.v.m.
Antwort #11 - 20.09.2004 um 14:30:30
 
Zitat:
Wenn Du nur die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, braucht Dich das moldawische Recht eigentlich nicht zu interessieren, da sich Deine Ehefähigkeit nur nach deutschem Recht beurteilt.  Zwinkernd

Nach moldawischem Recht wird wohl noch eine Ehe vorliegen, solange das deutsche Feststellungsurteil dort nicht anerkannt ist.

Zum Kind:
Wenn in der Urkunde der Großvater eingetragen wurde, müßte ja noch eine Vaterschaftsanerkennung dort oder auch hier möglich sein. Hier hättest Du evtl. noch die Erklärung zu liefern, warum der Großvater drin steht.



Ich denke, das die moldawische Ehe solange besteht, bis sie nach moldawischen Recht geschieden wurde, oder?
Ich glaube nicht, das es den moldawischen Behörden interessiert ob Deutschland diese Ehe(schließung) für formgültig hält oder nicht.

Wie kann diese Ehe geschieden werden? Ist das auch auf der moldawischen Botschaft möglich oder muß man in Moldawien sein und die Scheidung zu vollziehen?



Zur Sache mit dem Großvater kann ich nur sagen was man mir erklärt hat. Bei unbekannter Vaterschaft ist es Weißrussland wohl so üblich oder sogar Gesetz, das dann der Großvater urkundlich erfasst wird.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: formungültige Ehe, Anerkennung der Vaterschaft u.v.m.
Antwort #12 - 20.09.2004 um 14:49:01
 
Zitat:
Wie kann diese Ehe geschieden werden? Ist das auch auf der moldawischen Botschaft möglich oder muß man in Moldawien sein und die Scheidung zu vollziehen?


Ob es in Moldawien so etwas wie die Anerkennung einer ausländischen (hier deutschen) Entscheidung in Ehesachen gibt, habe ich aus meinen Quellen nicht klären können. Da müßtest Du ggf. mal bei der Botschaft nachfragen.

Ansonsten bleibt der Weg der Scheidung Art. 35 ff Ehe- und Familienkodex Moldawiens bzw. der Ungültigerklärung Art 43 ff. Aber wie gesagt, das betrifft in erster Linie nur det moldawischen Rechtsbereich, in D. bist du unverheiratet.

Zitat:
Zur Sache mit dem Großvater kann ich nur sagen was man mir erklärt hat. Bei unbekannter Vaterschaft ist es Weißrussland wohl so üblich oder sogar Gesetz, das dann der Großvater urkundlich erfasst wird. 


Das stammt noch aus Zeiten der UdSSR. Nichteheliche Kinder gab es rechtlich nicht, also sollte das auch nicht durch Vorzeigen einer Geburtsurkunde ohne Vater erkennbar werden.

Wenn Du in Weißrußland eine Vaterschaftsanerkennung abgeben solltest, versuche eine Bestätigung über die Eintragung des "Fiktiv"-Vaters zu bekommen.
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema