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ehegattennachzug - arbeitslos (Gelesen: 4.049 mal)
snoopy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag ehegattennachzug - arbeitslos
15.09.2004 um 18:16:03
 
hallo alle miteinander!

ich bin total durcheinander....    Fragezeichen
ich dachte immer dass mein mann das recht hätte hierher nach deutschlad zu kommen, unabhängig von meiner finanziellen und wohnlichen situation.
jetzt hat er aber ein beispiel gefunden dass meiner meinung nach gesetzeswidrig ist:
!!!
"...her husband is student who gets Bafog, rents a room like you
Auslanderamt beamte did NOT want to give permission for visa! because
the student's money was lower then "the living minimum" and he
didn't have enough place to live for together..."

ich bin arbeitslos, aber darf die abh deshalb eine aufenthaltserlaunis ablehnen und was kann ich tun wenn sie sich das wirklich "erlauben"?   ???

brauche dringend rat!

und gleich noch ne andere frage:
ist es richtig das alle unterlagen von ihm aus russland erst einmal nach köln zur bundesverwaltungsanstalt gehen und dann zur jeweiligen Abh? oder gehen die gleich von russland zu meiner abh?


schonmal danke
snoopy
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Uwe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #1 - 15.09.2004 um 18:28:13
 
Snoppy,

wenn Du Deutsche bist spielt das Einkommen keine Rolle.

Die Unterlagen gehen
Botschaft - Bundesverwaltungsamt - ABH -
Fax ABH an Bundesverwaltungsamt - Mail an Botschaft

Versuche von Deiner ABH eine Vorabzustimmung zu bekommen. Einige machen das, wenn die Ehe schon besteht.

Gruß

Uwe

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snoopy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 15.09.2004 um 18:46:15
 
1. ja ich bin deutsche!
aber was mache ich wenn die abh trotzdem "muckt" , wie in dem angeführten beispiel?

2.  aber jetzt irritiert es mich natürlich dass das konsulat in novosibirsk die unterlagen sofort zu meiner abh geschickt hat ohne zwischenstop in köln!

was ist eine vorabbestimmung?
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 15.09.2004 um 18:50:37
 
Zitat:
ich dachte immer dass mein mann das recht hätte hierher nach deutschlad zu kommen, unabhängig von meiner finanziellen und wohnlichen situation.


Das ist auch so korrekt.

Zitat:
jetzt hat er aber ein beispiel gefunden dass meiner meinung nach gesetzeswidrig ist:
!!!
"...her husband is student who gets Bafog, rents a room like you
Auslanderamt beamte did NOT want to give permission for visa! because
the student's money was lower then "the living minimum" and he
didn't have enough place to live for together..."


Was heißt gefunden? Wo?

Dein Mann und Du solltet Euch von irgendwelchen Stories nicht nervös machen lassen. Vielleicht war es in dem Fall nicht ein Visum zur Familienzusammenführung, sondern ein Hochzeitsvisum und da sind die Spielregeln anders. Die meisten Leute, die sowas erzählen, differenzieren da nicht so genau.

Also: Einfach den Visumsantrag stellen und eine Kontaktaufnahme mit der ABH Deinerseits wie von Uwevorgeschlagen, würde bestimmt auch nicht schaden.

Über Probleme können wir uns dann unterhalten, wenn soclhe wirklich aufgetreten sind.

Abu
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snoopy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 15.09.2004 um 18:57:06
 
@ ABU:

er hat sich mit dieser person unterhalten. ich werde da aber nocheinmal genauer nachfragen!

visumsantrag ist schon gestellt und die papiere scheinen irgendwo zwischen novosibirsk und chemnitz zu weilen.

ich bleib auf jeden fall dran
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Uwe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #5 - 15.09.2004 um 20:45:46
 
Snoppy,

lass Dich nicht nervös machen. Das ist eine ganz normale Abwicklung.

Das Konsulat in Novosibirsk, meine Frau ist auch von dort, schickt die Unterlagen über das Bundesverwaltunsamt an Deine ABH. Das dauert ca. 3 Wochen. Dann informiert Dich Deine ABH und klärt eventuell noch offene Fragen ab.

Die Zustimmung der ABH geht dann per Fax an das Bundesverwaltungsamt und von dort per Mail an das Konsualt.

Bei uns hat das ingesamt 4 Wochen gedauert.

Für eine Vorabzustimmung ist es zu spät, da die Unterlagen schon unterwegs sind.

In einer Vorabzustimmung erklärt die zuständige ABH die Zustimmung zu dem Antrag auf Familienzusammenführung und das Visum kann gleich ausgestellt werden.

Gruß

Uwe
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snoopy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 15.09.2004 um 23:24:07
 
novosibirsk hat die unterlagen eben gleich zu meiner abh geschickt ohne die bva dazwischen! ist da irgendetwas schief gelaufen? müssen wir jetzt mit einer verzögerung rechnen?
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 15.09.2004 um 23:25:51
 
Bist du dir da sicher? Woher weißt du denn das?
Das ist unüblich; evtl. wurde es mal vorab zugefaxt?!
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #8 - 15.09.2004 um 23:37:09
 
Zitat:
Bist du dir da sicher? Woher weißt du denn das?
Das ist unüblich; evtl. wurde es mal vorab zugefaxt?!


@Fons,
in äußerst seltenen Fällen erlebe ich das immer noch, dass die Post direkt per Kurier zur ABH kommt. Wenn ich sowieso den Formblattantrag abwarte, ist das auch egal.

@snoopy:
Dass das BVA nicht zwischen geschaltet ist, muss Dir keine Sorgen machen. Das BVA nimmt keinerlei Einfluss auf das Visumsverfahren. Von dort wird die Botschaftspost - sehr zügig - an die ABH's weitergeleitet (und umgekehrt). Mehr nicht.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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