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Heirat ohne Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 6.665 mal)
Anitram295
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat ohne Aufenthaltserlaubnis
14.09.2004 um 13:06:39
 
Hallo, ich habe vor einigen Monaten zu diesem Thema nachgefragt und bin sicher auch schon ein wenig schlauer geworden: trotzdem hier noch einmal meine Situation in der Hoffnung jemand kann uns weiterhelfen:
Mein Freund kommt ursprünglich aus Ghana, ist mittlerweile bereits 5 Jahre in Deutschland und hat keine Aufenthaltsgenehmigung. Wir sind jetzt 3 Jahre zusammen, leben zusammen und haben eine 16 Monate alte Tochter. Laut Anwalt haben wir keinerlei Möglichkeit unsere kleine Familie in Deutschland zu legalisieren. Auch nicht die Möglichkeit in z.B. Dänemark zu heiraten. Die einzige Option sei für uns, dass mein Freund nach Ghana zurückgeht, eine Einreise zwecks Familienzusammenführung beantragen und dann mit entsprechendem Visa wieder einreist. Mal abgesehen von den Kosten, wurde uns gesagt, dass dieses locker 3 Monate dauern kann. Bringt es etwas, wenn ich mitreise und wir dort heiraten? Hat irgendjemand etwas ähnliches erlebt oder kennt sich jemand aus.
Vielen Dank
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Feffi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 14.09.2004 um 14:17:22
 
hallo anitram,

Zitat:
Mal abgesehen von den Kosten, wurde uns gesagt, dass dieses locker 3 Monate dauern kann. Bringt es etwas, wenn ich mitreise und wir dort heiraten? Hat irgendjemand etwas ähnliches erlebt oder kennt sich jemand aus.
Vielen Dank


abgesehen davon, dass der gezeigte weg über die rückreise ins heimatland wohl wirklich der einzig mögliche (legale) ist, möchte ich dich nur vorwarnen, dass die dauer von 3 monaten sehr optimistisch gefasst ist...

gerade bei "verzwickten" geschichten, bei euch meine ich damit zum beispiel, dass dien freund ja offensichtlich bereits in deutschland war...zu welchen bedingungen er momentan hier ist, kann ich aus deinem posting nicht genau erkennen...falls er geduldet wird oder gar keinen aufenthaltsstatus besitzt, kann es noch probleme geben, die das ganze prozedere in die länge ziehen können...

der unterschied zwischen einer heirat dort in ghana und einem eheschließungsvisum besteht letztlich darin, dass ,wenn ihr in ghana bereits verheiratet seid, ihr einen anspruch auf führung der ehe in deutschland habt. das heißt dein dann mann würde eine familienzusammenführung beantragen.

dieser anspruch besteht in dieser form für das visum zur eheschließung nicht. und die formalitäten dafür sind summasuram ähnlich derer für eine heirat in ghana und anschließende anerkennung in deutschland.

aber um auf meinen ausganspunkt zurück zu kommen. die drei monate sind sehr "nett" formuliert...rechnen sollte man mit mindestens 3, aber eher 6 monaten...

liebe grüße und euch dreien viel glück für eure gemeinsame zukunft!
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Marco_D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 14.09.2004 um 14:36:54
 
Mal abgesehen davon ist die Heirat nicht notwendig, da er eine Tochter in D hat und somit eine Familienzusammenführung ohne Heirat möglich ist. Er kommt um die Personensorge für das Kind auszuüben (§ 23 Absatz 1 Nummer 3).
. Die Überprüfung der Urkunde ist wohl auch nicht notwendig, da es sich um eine deutsche Urkunde wohl handelt.
Demnach dürfte auch die FZV meiner Meinung nach auch nicht soviel Zeit in ANspruch nehmen wie Feffi es darstellt.
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Marco_D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 14.09.2004 um 14:38:26
 
Zitat:
. Die Überprüfung der Urkunde ist wohl auch nicht notwendig, da es sich um eine deutsche Urkunde wohl handelt.


Damit meiune ich natürlich die Geburtsurkunde des Kindes
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Feffi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 14.09.2004 um 14:59:58
 
da stimme ich marco zu, ich hatte das kind völlig vergessen  Traurig
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Anitram295
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #5 - 14.09.2004 um 15:23:14
 
[quatschen=quatschen.gif]
Vielen Dank für Eure Infos. Da scheinen wir ja so etwa auf einem Stand zu sein. Wie erwähnt, haben wir hier in Deutschland einen Anwalt eingeschaltet. Dieser wiederum ist der Meinung, wenn man von hier aus die Interessen meines Freundes in dann Ghana vertritt, sodass man bereits alle Unterlagen bereit hält. Wie auch immer, ist das Prozedere dann so, dass der Antrag von Accra nach Deutschland geht, hier evtl. bewilligt wird und dann zurück. Heiraten wollen wir in jedem Fall. Also, besser dort heiraten und dann hier einreisen oder dort Einreise beantragen und hier heiraten oder in Dänemark oder was, .......
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Anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 14.09.2004 um 15:48:43
 
Frage mich aber trotzdem, ob der Vater eines deutschen Kindes zur Ausreise gezwungen werden kann,  oder ob man nicht davon ausgehen muss,  dass er einen _Anspruch_ auf die AE hat - auch ohne Ausreise...
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Antwort #7 - 14.09.2004 um 15:56:35
 
kann er. allerdings weiss ich nicht auf welcher grundlage. mir ist eine fall bekannt, wo der vater eines deutschen kindes ausreisen musste, um die mutter des kindes in seinem heimatland zu heiraten (allerdingas sass er vorher schon 2 x in abschiebehaft und wurde nur aufgrund eines hungerstreiks aus selbiger entlassen; ich weiss allerdings nicht, was noch alles gegen ihn vorlag)
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Anitram295
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #8 - 14.09.2004 um 16:03:33
 
Fact ist, dass man sowie man ohne eine Aufenthaltsgenehmigung ist, illegal hier ist und damit kriminell ist. Wenn man Pech hat, kommt man in Abschiebehaft oder wenn nicht, wird im Pass eingetragen, dass man, ich glaube 4 Jahre lang, nicht einreisen darf. Auch ist der Weg, je nach Bundesland, relativ hart. Erst nur Duldung und dann immer wieder Kampf mit den Behörden, bis man vielleicht ein Jahr bekommt. Für mich unerklärlich, Menschen, die sich im Grunde nichts zu Schulden kommen haben in eine kriminelle Ecke zu schieben. Mal abgesehen davon, dass egal welcher Weg beschritten wird, Voraussetzung ist, dass man finanziell in der Lage ist. Miese Nummer!!
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Mick
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Antwort #9 - 14.09.2004 um 16:04:39
 
Zitat:
Frage mich aber trotzdem, ob der Vater eines deutschen Kindes zur Ausreise gezwungen werden kann,  oder ob man nicht davon ausgehen muss,  dass er einen _Anspruch_ auf die AE hat - auch ohne Ausreise...
Anne


Hallo Anne,

grundsätzlich ging es ja wohl darum, dass vom Versagungsgrund des § 8 Abs. 1 Nr. 1 AuslG nicht gem. § 9 Abs. 2 DVAuslG abgesehen werden kann, weil der Betroffene keine Duldung o.a. hat.

Letztlich wäre noch die Frage offen, ob die Umstände des Einzelfalles das Nachholen des Visumsverfahrens unzumutbar machen (zu lange Trennung, zu hohe Kosten), oder ob ggf. die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis in Betracht käme.
Eine Prognose gebe ich da lieber nicht ab. Hinzu kommt ja, dass er wohl derzeit gänzlich illegal in D. ist. Dann wäre es vielleicht besser, bei der ABH mit Flugticket aufzuschlagen und die Sache im gegenseitigen "Einvernehmen" zu regeln. Schwierig, hier das Richtige zu raten/machen.


@Anitram295:

Zur Frage, ob in Ghana, Dänemark oder hier geheiratet werden soll: Euer Bestreben wird es ja wohl sein, so schnell wie möglich wieder zusammenzuleben. Das dürfte nach meiner Auffassung über den Nachzug zum deutschen Kind schneller zu erreichen sein, als über den Weg der Eheschließung in Ghana und anschließendem Ehegattennachzug.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #10 - 14.09.2004 um 16:29:22
 
Hi Mick,
was hat es mit dem "Nachholen des Visumsverfahrens" auf sich. Was mir nicht einleuchtet ist, dass es anscheinend keinen erfolgversprechenden Weg gibt, diese Aus- und Einreisearie zu vermeiden. Ich scheue mich dagegen, da es einerseits halt viel Geld kosten wird, was "familientechnisch" sicher besser angelegt wäre, zum anderen habe ich Angst davor, dass es einerseits vielleicht sehr lange dauern wird, zum anderen aus irgendeinem Grund keine Einreisebewilligung gibt, da nach meinem Wissensstand auch eine Bürgschaft meinerseits nötig ist, dass genügend Wohnraum zur Verfügung steht, finanzielle Mittel (er nicht Sozialhilfe beantragt) und am besten, wenn wir auch gleich noch einen Arbeitsplatz nachweisen könnten. Alles nicht ganz ohne. Ich habe einen relativ gut bezahlten Posten, bin aber sozusagen Alleinverdiener. Ich weiß nicht wo da der Maßstab liegt.  Was wäre z.B. wenn ich zusätzlich nochmals schwanger wäre oder mein Freund schwer krank, wäre das Härtesituationen
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Mick
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Antwort #11 - 14.09.2004 um 16:43:55
 
Hi,

nach dem Text des Ausländergesetzes und der Durchführungsverordnung dazu ist es in Eurem Fall nicht möglich, von der Durchsetzung des Visumsverfahrens abzusehen und eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Es gibt aber höchstrichterliche Rechtsprechung, nach der die besonderen Umstände des Einzelfalles zu der Feststellung führen können, dass das Nachholen des Visumsverfahrens unzumutbar ist. Diese höchstrichterlichen Entscheidungen sind übrigens im neuen Aufenthaltsgesetz integriert.

Sorry, Anitram295, ich bin nicht in der Lage, hier irgendwelche Ermessensentscheidungen für die ABH zu treffen. Es kann aber generell gelten:

"Relativ" gutes Einkommen: Aus- und Wiedereinreise zumutbar.

Verhältnismäßig kurze Trennungszeit, ggf. mit Vorabzustimmung zur Visumserteilung (siehe FAQ): Aus- und Wiedereinreise zumutbar.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #12 - 14.09.2004 um 16:47:10
 
o.k., ich hatte nur Hoffnung, dass es irgendeine Möglichkeit von Deutschland aus gibt. Also wohl auf nach Ghana!! Thxs
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #13 - 14.09.2004 um 16:53:15
 
Hi anitram,

ich glaube, der bisherige Status muss noch etwas genauer geklärt werden.

Du schreibst, er hat keine Aufenthaltsgenehmigung. Hat er denn eine Duldung oder ist der Aufenthalt völlig illegal?

Wurde seine Vaterschaft anerkannt und beurkundet oder aufgrund Illegalität bisher nicht?

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Anitram295
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #14 - 14.09.2004 um 17:14:15
 
Hi Brian,
er ist ohne jeglichen Aufenthaltsstatus in Deutschland. Vaterschaft ist beim Jugendamt anerkannt und in der Geburtsurkunde eingetragen. Das ist Stand der Dinge. Was sagst Du dazu?
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