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wohnberechtigungsnachweis o. ä. (Gelesen: 1.755 mal)
Feffi
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Wer hat gesagt, dass das
Leben einfach sei?


Beiträge: 374

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Benin - Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag wohnberechtigungsnachweis o. ä.
15.09.2004 um 17:51:25
 
hallo @ all,

bevor ich morgen zur abh fahre, dachte ich mir, dass ich gleich ein schreiben von meinen eltern mitnehme, in dem sie bestätigen, dass mein mann bei ihnen (mit mir gemeinsam Zwinkernd) wohnen kann nach seiner einreise nach deutschland.

meine frage diesbezüglich: was gehört in ein solches schreiben hinein?

danke und liebe grüße.
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218325033 chipandchap200  
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ronny
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 15.09.2004 um 18:58:54
 
Zitat:
meine frage diesbezüglich: was gehört in ein solches schreiben hinein?
Hallo Feffi,

na ich denke, dass deine Eltern ein paar Worte zu den Eigentumsverhältnissen sagen sollten, sonst kommt die Frage ist der Vermieter einverstanden.
Dann könnte ich mir vorstellen, dass sie euch bescheinigen dass ihr den /oder die Räume  ...zur Nutzung zur Verfügung gestellt bekommt.

Halt einfach etwas an dem sich der Sachbearbeiter ein Bild über den Begriff Wohnung machen kann Zwinkernd

Alles Gute für morgen!
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Bine
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Beiträge: 112
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #2 - 15.09.2004 um 19:41:08
 
Hi Feffi,

eigentlich ist sowas ja gar nicht erforderlich. Aber sicherheitshalber kannst Du sowas natürlich in der Tasche haben. Deine Eltern sollen einfach bestätigen, wieviel Wohnraum euch beiden alleine zur Verfügung steht und ggf. wieviel Miete ihr bezahlen müsst (ansonsten mietfrei vermerken). Zu den Eigentumsverhältnissen nimmst du einfach den Auszug aus dem Grundbuch mit.

Viele Grüße
Bine  Zwinkernd
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