Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Unterschied zw. Bescheinigung über das Aufenthalts (Gelesen: 1.834 mal)
Patko
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 6
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Unterschied zw. Bescheinigung über das Aufenthalts
15.09.2004 um 13:47:21
 
Eine hoffentlich sachliche Frage im Sinne von Posting No. 1000...

Ab dem 01.01.2005 gibt es nach § 5 Abs.1 FreizügG/EU für freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger keine Aufenthaltserlaubnis-EU mehr. Was ist der Unterschied zwischen einer Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht und einer Aufenthaltserlaubnis-EU Fragezeichen
Was sind die besagte Voraussetzungen des Rechts nach § 2 Abs.1, und welche „erforderliche Angaben und Nachweise können von der zuständigen Meldebehörde bei der meldebehördlichen Anmeldung entgegengenommen werden“ ( § 5 Abs.3 FreizügG/EU) Fragezeichen

Grüße Patko
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ingo
Newbie
*
Offline


Es gibt immer eine Lösung!!


Beiträge: 7
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unterschied zw. Bescheinigung über das Aufenth
Antwort #1 - 29.09.2004 um 17:31:36
 
Hallo Patko,

rechtlich gibt es keinen Unterschied.
Nach dem gemeinschaftsrecht benötig ein EU-Bürger keine ausdrückliche Erlaubnis, sich in einem anderen EU-Staat niederzulassen. Dieses Recht steht im Kraft Gesetzes zu. Es handelt sich somit nur um eine begriffliche Klarstellung. Es wird also nicht der Aufenthalt durch dieses Papier erlaubt, sondern nur das ohnehin bestehende Aufenthaltsrecht bescheinigt.

Also, keine Panik!

Gruß
Ingo
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
peku
Ex-Mitglied
*


i4a rocks!


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unterschied zw. Bescheinigung über das Aufenth
Antwort #2 - 29.09.2004 um 18:04:20
 
hallo patko,

was die EU damit wollte habe ich hier

http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2004/l_158/l_15820040430de00770123.pd...gefunden,,wie es in DE umgesetzt wird weis aich allerdings nicht so genau.

gruss peku
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ingo
Newbie
*
Offline


Es gibt immer eine Lösung!!


Beiträge: 7
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unterschied zw. Bescheinigung über das Aufenthalts
Antwort #3 - 29.09.2004 um 21:20:04
 
Hallo Patko,
hallo Peku,

die RiLI 2004/38 ist bisher von Deutschland noch gar nicht umgesetzt, ist ja auch noch ein bißchen Zeit. Die alten RiLi´s sind im AufenthG/EG und in der FreizügV/EG umgesetzt worden.

Gruß
Ingo
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema