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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Unterschied zw. Bescheinigung über das Aufenthalts
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Beitrag begonnen von Patko am 15.09.2004 um 13:47:21

Titel: Unterschied zw. Bescheinigung über das Aufenthalts
Beitrag von Patko am 15.09.2004 um 13:47:21
Eine hoffentlich sachliche Frage im Sinne von Posting No. 1000...

Ab dem 01.01.2005 gibt es nach § 5 Abs.1 FreizügG/EU für freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger keine Aufenthaltserlaubnis-EU mehr. Was ist der Unterschied zwischen einer Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht und einer Aufenthaltserlaubnis-EU :fragz:
Was sind die besagte Voraussetzungen des Rechts nach § 2 Abs.1, und welche „erforderliche Angaben und Nachweise können von der zuständigen Meldebehörde bei der meldebehördlichen Anmeldung entgegengenommen werden“ ( § 5 Abs.3 FreizügG/EU) :fragz:

Grüße Patko

Titel: Re: Unterschied zw. Bescheinigung über das Aufenth
Beitrag von Ingo am 29.09.2004 um 17:31:36
Hallo Patko,

rechtlich gibt es keinen Unterschied.
Nach dem gemeinschaftsrecht benötig ein EU-Bürger keine ausdrückliche Erlaubnis, sich in einem anderen EU-Staat niederzulassen. Dieses Recht steht im Kraft Gesetzes zu. Es handelt sich somit nur um eine begriffliche Klarstellung. Es wird also nicht der Aufenthalt durch dieses Papier erlaubt, sondern nur das ohnehin bestehende Aufenthaltsrecht bescheinigt.

Also, keine Panik!

Gruß
Ingo

Titel: Re: Unterschied zw. Bescheinigung über das Aufenth
Beitrag von peku am 29.09.2004 um 18:04:20
hallo patko,

was die EU damit wollte habe ich hier

http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2004/l_158/l_15820040430de00770123.pdfgefunden,,wie es in DE umgesetzt wird weis aich allerdings nicht so genau.

gruss peku

Titel: Re: Unterschied zw. Bescheinigung über das Aufenthalts
Beitrag von Ingo am 29.09.2004 um 21:20:04
Hallo Patko,
hallo Peku,

die RiLI 2004/38 ist bisher von Deutschland noch gar nicht umgesetzt, ist ja auch noch ein bißchen Zeit. Die alten RiLi´s sind im AufenthG/EG und in der FreizügV/EG umgesetzt worden.

Gruß
Ingo

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