Hallo „Leidensgenossen“
habe gerade über google info4alien entdeckt. Sehr interessant, da meine Verlobte auch russische Staatsbürgerin ist und derzeit noch in Russland lebt.
Nachdem wir uns nunmehr nach fast 2 Jahren entschlosssen haben, zu heiraten (-> ich konnte Sie dazu überreden, da sie wegen meiner beruflichen Verpflichtung zu mir ziehen muß und somit ihr bisheriges soziales Umfeld aufgeben muß, bis auf mich natürlich
), stellte ich nun fest, daß die Behörden (Standes-und Ausländeramt) entweder wenig wissen oder nicht allzu hilfreich sein wollen. Etwas befremdend!:
Wir wollen eigentlich in Deutschland heiraten, der Antrag beim OLG läuft. Hat jemand Erfahrung,
1. ob es sinnvoll ist, bereits jetzt einen Antrag auf Visumerteilung bei der Botschaft in Moskau zu stellen, um die Wartezeit auf das Visum zu verkürzen?
2. ob Hoffnung auf eine
Vorabzustimmung des Ausländeramtes besteht, wenn das OLG "OK" signalisiert (->hierdurch Verkürzung der Wartezeit auf das Visum)?
3. wie lange der Antrag auf Visumerteilung benötigt, falls das Ausländeramt keine
Vorabzustimmung erteilt (warum auch immer dies nicht geschehen sollte, wäre mir nicht verständlich, zumal offenbar einige Ausländerämter damit gar keine Probleme haben, wenn spätere Zustimmung zur Visumerteilung erfolgen muß, da Ermessensreduzierung auf "Null" = Nachweislich kein Mißbrauchsfall etc, Einkommens- und Wohnungsverhältnisse kein Problem).
Das Problem ist, meine Verlobte wohnt rund 500 km von Moskau enfternt und es sind immer gut 2 Tage, die für die Fahrt hin und zurück anfallen. Mir ist bei dem Gedanken an diese Reise(n) wirklich unwohl, da ich über Sylvester dieses Jahr dort war und 1 Woche nach meiner Abreise in der Metro-Bahn, mit der auch ich fuhr, eine Bombe explodierte. Damals hatte ich schon ein ungutes Gefühl. Dann das weitere Attentat vor einem Bahnhof in Moskau, Beslan....
So gesehen, nur 1 Fahrt nach Moskau wäre also mehr als wünschenswert.
Sollte der "nette" Beamte sich hier weiter „unwissend“ geben (Dienstaufsichtsbeschwerde wird von mir ernsthaft erwogen, nur ich habe Zweifel, dass ihn dies groß kümmern würde), wäre eine Heirat in Rußland vielleicht auch eine Alternative (-> § 23 AuslG!).
Weiß jemand genau, welche Urkunden man wo vorlegen muß ? Wie lange würde dies dauern?
Ich weiß, dass sind viele Fragen. Für eine Antwort wäre ich , verständlicherweise, wirklich dankbar. Daher vielen Dank an Euch im Voraus.
Volker
P.S.:
1. inf4alien.de ist eine echte Informationsquelle, eine tolle Sache!Den Organisatoren, kann man für ihr ehrenamtliches Engagement nur aufrichtig danken :-D
2. Info von Bedeutung zum Abschluß für diejenigen, die einen russischen Staatsbürger (männlich oder weiblich) heiraten wollen: Wird in dem Bezirk, wo derjenige wohnt, keine Ledigkeitsbescheinigung ausgestellt , soll (!???) von einigen OLG-Bezirken hier in Deutschland
- neben dem Stempel im Auslandsreisepass des russ. Staatsbürgers über den fehlenden Stempel des „Verheiratetseins“ im Inlandspass des russ. Staatsbürgers –
zusätzlich eine notariell beurkundete „eidesstaatliche Versicherung“ (=Beteuerung der Eltern zur Vorlage beim deutschen Standesamt, strafbewehrt, in Deutschland, bei falscher Beteuerung) der Eltern vorgelegt werden, dass dieser nicht verheiratet ist.