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Heirat ohne Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 6.664 mal)
peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #15 - 14.09.2004 um 18:13:36
 
hallo ich will mal nachhaken: kannst du uns noch sagen ob er ursprünglich legal eingereist war? ob er ein asylantragsteller war?wieso er ohne jeden status (also auch ohne duldung?) ist???
gruss peku
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 14.09.2004 um 18:35:08
 
Zitat:
er ist ohne jeglichen Aufenthaltsstatus in Deutschland. Vaterschaft ist beim Jugendamt anerkannt und in der Geburtsurkunde eingetragen. Das ist Stand der Dinge. Was sagst Du dazu


Mmmh

ich stelle mir gerade die Frage, wie eine Vaterschaftsanerkennung beurkundet und ein Vater in die Geburtsurkunde eingetragen werden konnte. Oder habe ich irgendwo überleden, dass ein Paß vorliegt?
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Anitram295
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #17 - 15.09.2004 um 09:01:18
 
Guten morgen,
Vaterschaftsanerkennung ist nicht schwer, niemand fragt nach der Aufenthaltserlaubnis. Er ist aber ursprünglich legal eingereist, hat weder Asyl beantragt, noch ist er geduldet. Gruß
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Brian
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #18 - 15.09.2004 um 09:18:59
 
Na ja, ich wollte auf § 9 Abs. 2 Nr. 1 der DurchführungsVO zum AuslG hinaus. Um diese Möglichkeit in Anspruch nehmen zu können, müßte sich der Betroffene aber rechtmäßig, geduldet oder gestattet im Bundesgebiet aufhalten.

Wenn er wenigstens eine Duldung hätte ...

Noch mal nachgefragt zur Einreise:

Er hatte also einen echten Pass mit richtigen Personalien und einem Visum? Und hat keinen Asylantrag gestellt?
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 15.09.2004 um 10:31:32
 
nachfage: war er denn zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes noch legal hier also im Gültigkeitszeitraum seines Visas???

peku
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Anitram295
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #20 - 15.09.2004 um 21:08:01
 
Ich weiß, es ist unglaublich, aber: er ist vor 5 Jahren legal eingereist, hat kein Asyl beantragt und ist auch sonst nicht registriert. Er war zum Zeitpunkt der Geburt im Land, hatte aber schon keine Aufenthaltsgenehmigung mehr. Es gibt also nichts wo man anknüpfen könnte.
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