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Kind geboren--welche Schritte nun?? (Gelesen: 2.956 mal)
peku
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14.09.2004 um 11:10:45
 
hallo,

ein befreundetes Ehepaar(beide Studenten aus nicht EU land mit langfristiger Bewiligung hier in DE) hat nun ein Kind bekommen.Was ist genau alles zu tun Schritt für Schritt hinsichtlich der nötigen Dokumente??

peku
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Ralf
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Antwort #1 - 14.09.2004 um 11:50:28
 
Zitat:
hallo,

ein befreundetes Ehepaar(beide Studenten aus nicht EU land mit langfristiger Bewiligung hier in DE) hat nun ein Kind bekommen.Was ist genau alles zu tun Schritt für Schritt hinsichtlich der nötigen Dokumente??

peku


Hallo peku!

Hmmm. Hast du dazu selbst keine teuflichen Details parat  Fragezeichen  :rofl2

Zuerst einmal braucht das Kind eine Geburtsurkunde, also ab zum Standesamt. Es empfiehlt sich, sich hier auch gleich eine internationale Geburtsurkunde ausstellen zu lassen. Je nach Land sollte diese dann auch gleich mit Apostille versehen werden.

Dann muss es i.d.R. bei den Behörden seiner Staatsangehörigkeit angemeldet werden, also müssen die Eltern mit der Geburtsurkunde zum Konsulat bzw. zur Botschaft. Was es dort für Papiere gibt, ist von Land zu Land verschieden. Zumeist wird das Kind in den Pass eines Elternteils eingetragen.

Danach dann mit diesen Papieren zur zuständigen ABH.

Die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 StAG hat das Kind auf jeden Fall nicht erworben, wenn die Eltern lediglich Aufenthaltsbewilligungen besitzen.
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Antwort #2 - 14.09.2004 um 12:41:34
 
ok ralfi danke,

natürlcih ist das kind nicht deutsch logo es ist armenisch.
Wichtig war ob zuerst zur Alb eine Bewilligung holen oder zur Botschaft.dort dauert nämlich ein kinderpass bis zu 5 monaten und es war mir unlogisch ob das kind bis dahin ohne jeden status sein   soll was auch hinsichtlcih der karnkenversicherung usw.wichtig ist.

gruss peku

(der sich erlaubt hat selber mal was zu fragen  :sauer:)
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Antwort #3 - 14.09.2004 um 13:28:58
 
Klar ist das Kind armenisch, wenn die Eltern dies auch sind. Ich erwähnte lediglich den prinzipiell möglichen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 StAG, der aber hier nicht zutrifft, wenn beide Eltern lediglich eine A-Bewilligung besitzen. Wenn zumindest ein Elternteil die in § 4 Abs. 3 genannten Voraussetzungen erfüllen würde, hatte das Kind zusätzlch die deutsche Staatsangehörigkeit.

Zitat:
Wichtig war ob zuerst zur Alb eine Bewilligung holen ...

Ohne Staatsangehörigkeits- und Identitätsnachweis wird dies kaum gehen, also zuerst zur Auslandsvertretung. Es muss ja nicht gleich ein eigener Kinderpass sein, eine Eintragung z.B. im Pass der Mutter oder eine sonstige Bescheinigung der Botschaft, dass das Kind angemeldet ist und die armenische Staatsangehörigkeit besitzt, sollte erst mal ausreichen. Der Kinderpass kann ja später immer noch nachgereicht werden.

Wegen der Krankenversicherung sollten die Eltern am besten mal direkt bei ihrer Krankenkasse vorsprechen.
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Antwort #4 - 14.09.2004 um 17:40:44
 
ok Ralfi,
mit Krankenkasse habe ich gerade geredet das geht ok mit Geburtsurkunde.Eintrag in Mutter(Vater)Pass ist bei armenischen Pässen nicht möglich.Aufgrund der Geburtsurkunde und Vater/Mutter Bewilligung ist es für die ALB hier jedoch ok wenn Kinderpass später kommt.
Danke Frage hierzu beantwortet.
peku
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Antwort #5 - 14.09.2004 um 22:06:13
 
Na siehste, is manchmal gar nicht so kompliziert wie es aussieht.  grin
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peku
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Antwort #6 - 15.09.2004 um 10:28:52
 
hallo ralfi,

dein letzter Beitrag stimmt absolut.Weiste wenn mann selber näher involviert ist als nur im Forum (hier sind die leute gute Freunde von uns) macht man sich automatisch mehr Gedanken...
Nun freuen wir uns über den kleinen Narek der heute von der Klinik nach Hause kommt...
Ein Armenier der sagen kann: ich bin ein Berliner
:lma2 :lma2 :lma2 :lma2 :lma2 :lma2 :lma2 :lma2

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