Hallo Mike!
So, ich habe mir noch mal das belgische Staatsangehörigkeitsgesetz angesehen. Dort heißt es:
Zitat:Art. 22, § 1: Die belgische Staatsangehörigkeit verliert:
1. wer das Alter von 18 Jahren erreicht hat und freiwillig eine ausländische Staatsangehörigkeit erwirbt,
....
Von einer Beibehaltungsgenehmigung oder dergleichen steht nichts im Gesetz, es gibt demnach keine. Ob es dazu noch weitere Vorschriften in Belgien gibt, entzieht sich meiner Kenntnis, wenn aber auch das Konsulat sagt, es geht nicht, wird dies wohl stimmen.
Du wirst also mit der Einbürgerung die belgische Staatsangehörigkeit automatisch verlieren, eine Ausnahmemöglichkeit sehe ich nicht. Die Kündigung des Mehrstaater-Übereinkommens durch Deutschland hat also diesbezüglich keine Auswirkungen.
Du hast allerdings die Möglichkeit, die belgische Staatsangehörigkeit durch Erklärung wiederzuerlangen, dazu musst du jedoch mindestens die letzten 12 Monate vor der Erklärung deinen Hauptwohnsitz in Belgien gehabt haben (Art. 24 belg. StAG) . Wenn du dann jedoch keine Beibehaltungsgenehmigung von Deutschland hast, verlierst du die deutsche Staatsangehörigkeit wieder.
Sorry, dass dein Problem nicht gelöst werden kann, aber das liegt am belgischen Recht, nicht am deutschen.