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Beibehaltungsgenehmigung auch vom Belg. Konsulat. (Gelesen: 3.647 mal)
Mike
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13.09.2004 um 01:49:11
 
Braucht ein Belgischer staatsbürger auch eine vom belgischen Konsulat ausgestellten Beibehaltungsgenehmigung um die belgische staatsbürgerschaft nicht automatisch zu verlieren beim erhalt der deutschen staatsbürgerschaft? Es besteht ja Mehrstaatigkeit zwischen deutschland und belgien. Oder besteht  dieses nur bei deutschen staatsbürgern wenn diese eine andere staatsbürgerschaft annehmen wollen ohne die deutsche nicht automatisch zu verlieren? oder besteht solch eine Beibehaltungsgenehmigung in jedem EU land? M.F.G MIKE.
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Antwort #1 - 13.09.2004 um 10:07:02
 
Hallo Mike!

Zitat:
Es besteht ja Mehrstaatigkeit zwischen deutschland und belgien.

Es besteht Gegenseitigkeit.
Das bedeutet: Weil Belgien im Falle der Einbürgerung eines Deutschen nicht verlangt, dass der Deutsche seine deutsche Staatsangehörigkeit aufgibt, verlangt Deutschland dies von einem Belgier auch nicht, wenn dieser in Deutschland eingebürgert werden möchte.
Dennoch würde der Deutsche seine deutsche StA automatisch verlieren, wenn er nicht vor der Einbürgerung in Belgien eine Beibehaltungsgenehmigung von der zuständigen deutschen Behörde erhält.

Wie dies nun im umgekehrten Fall aussieht, kann ich nicht genau sagen. Vor der Einführung der Gegenseitigkeits-Regel (bzw. der Kündigung des Mehrstaater-Übereinkommens) hat ein Belgier jedenfalls die belgische Staatsangehörigkeit automatisch verloren, allerdings aufgrund des Mehrstaater-Übereinkommens, welches ja von Deutschland gekündigt wurde.

Wenn du die belgische StA bei der Einbürgerung behalten möchtest, solltest du dich vorher bei deinem Konsulat erkundigen und ggf. eine entsprechende Genehmigung beantragen.
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Mike
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Antwort #2 - 13.09.2004 um 18:37:31
 
Hallo Ralfi. Das Problem ist folgendes. Ich habe heute mit dem Belgischen Konsulat in Köln gesprochen und die sagten mir das ich automatich die belg. Staatsbürgerschaft verlieren würde. Darauf hin hab ich nach einer beibehaltungsgenehmigung oder erlärung gefragt und der Mann sagte mir das es das nicht gibt und es nicht möglich wäre die Deutsche anzunehmen ohne die Belg. zu verlieren. Ein Rechtsanwalt hier in Aachen der mir anfangs auch geholfen hatte sagte mir das da ein Abkommen unterzeichnet worden ist zwischen Belg. und Deutschen wegen Mehrstaatigkeit. Und die Bez. reg. Köln sagte mir das auch. Was soll ich machen jetzt? M.F.G MIKE
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Antwort #3 - 13.09.2004 um 19:04:29
 
Zitat:
Ein Rechtsanwalt hier in Aachen der mir anfangs auch geholfen hatte sagte mir das da ein Abkommen unterzeichnet worden ist zwischen Belg. und Deutschen wegen Mehrstaatigkeit. Und die Bez. reg. Köln sagte mir das auch. Was soll ich machen jetzt? M.F.G MIKE


Ich antworte mal für Ralfi. Das mit der belgischen Staatsangehörigkeit ist an sich kein Problem der deutschen Einbürgerungsvorschriften, denn diese lassen ja nach deutschem Recht zu, dass Du nicht Deine belgische Staatsangehörigkeit aufgeben mußt, um Deitscher zu werden.

Vielmehr ist es ein Problem, das Du mit dem belgischen Staat klären mußt. Denn dieser will Dir wohl nicht die Genehmigung geben, ohne Verlust der belgischen die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen.

Wenn das einem Deutschen in Belgien passieren würde, hätte er zumindest das Recht, die Verwigerung der Beibehaltungsgenehmigung durch ein deutsches Gericht
überprüfen zu lassen. Ich könnte mir vorstellen, dass es einen ähnlichen (Verwaltungs-)Rechtsweg in Belgien gibt.

Sorry, aber bei diesem Problem kann Dir der deutsche Staat nicht helfen.

Viele Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #4 - 13.09.2004 um 20:01:53
 
Zitat:
Ein Rechtsanwalt hier in Aachen der mir anfangs auch geholfen hatte sagte mir das da ein Abkommen unterzeichnet worden ist zwischen Belg. und Deutschen wegen Mehrstaatigkeit.


Hallo!
Damit kann eigentlich nur das bereits genannte Mehrstaater-Übereinkommen gemeint sein. Dieses Abkommen, dass neben Deutschland und Belgien auch Italien, Dänemark, Frankreich, Irland, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Schweden, Spanien und Großbritannien unterzeichent hatten, wurde allerdings bereits vor einiger Zeit von Deutschland gekündigt, so dass es in Verhältnis von Belgien (und den anderen Staatten) zu Deutschland keine Auswirkungen mehr hat (wohl aber noch zwischen den anderen Staaten).

Dass dies evtl. dem belgischen Konsulat nicht bekannt ist, ist nachvollziehbar, die BezReg sollte dies aber wissen.

Ein anderes diesbezügliches Abkommen zwischen Deutschland und Belgien ist mir jedenfalls nicht bekannt.

Frage also nochmals das Konsulat, ob es das Mehrstaater-Übereinkommen von 1963 meint, und weise darauf hin, dass dies für Deutschland außer Kraft getreten ist. Das gleiche evtl. auch bei der BezReg.
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Antwort #5 - 13.09.2004 um 20:38:36
 
Da gib ich dir recht,die Bez.Reg. weiss das. Das sagte mir die Sachbearbeiterin auch. Und sie war sich auch sicher das dies der Fall ist. Nur im Bel. Konsulat sagte man mir was anderes. eswegen wusten die auch nichts damit anzufangen das ich eine Beibehaltungsgenehmigung breuchte um die Bel. staatsbürgerschaft nicht zu verlieren.
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Antwort #6 - 14.09.2004 um 12:29:43
 
Hallo Mike!

So, ich habe mir noch mal das belgische Staatsangehörigkeitsgesetz angesehen. Dort heißt es:
Zitat:
Art. 22, § 1: Die belgische Staatsangehörigkeit verliert:
1. wer das Alter von 18 Jahren erreicht hat und freiwillig eine ausländische Staatsangehörigkeit erwirbt,
....

Von einer Beibehaltungsgenehmigung oder dergleichen steht nichts im Gesetz, es gibt demnach keine. Ob es dazu noch weitere Vorschriften in Belgien gibt, entzieht sich meiner Kenntnis, wenn aber auch das Konsulat sagt, es geht nicht, wird dies wohl stimmen.

Du wirst also mit der Einbürgerung die belgische Staatsangehörigkeit automatisch verlieren, eine Ausnahmemöglichkeit sehe ich nicht. Die Kündigung des Mehrstaater-Übereinkommens durch Deutschland hat also diesbezüglich keine Auswirkungen.

Du hast allerdings die Möglichkeit, die belgische Staatsangehörigkeit durch Erklärung wiederzuerlangen, dazu musst du jedoch mindestens die letzten 12 Monate vor der Erklärung deinen Hauptwohnsitz in Belgien gehabt haben (Art. 24 belg. StAG) . Wenn du dann jedoch keine Beibehaltungsgenehmigung von Deutschland hast, verlierst du die deutsche Staatsangehörigkeit wieder.

Sorry, dass dein Problem nicht gelöst werden kann, aber das liegt am belgischen Recht, nicht am deutschen.
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Antwort #7 - 14.09.2004 um 17:55:18
 
Danke Ralfi. Aber ist es denn danach ein problem solch eine Beibehaltungserklärung von Deutschland zu bekommen. Also welches sind die voraussetzung solch einer Beibehaltungserlärung? Welche chancen habe ich die zu bekommen? M.F.G MIKE.
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Antwort #8 - 14.09.2004 um 19:32:48
 
Hallo!

In diesem Falle hättest du gute Chancen aid fir Beibehaltungsgenehmigung, weil im umgekehrten Fall auch Mehrstaatigkeit hingenommen wird.
Ein Anspruch darauf besteht aber grundsätzlich nicht.
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