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Änderung bei Tschechen (Gelesen: 3.478 mal)
Gerdle
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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13.09.2004 um 09:21:30
 
Hallo,

wie Ralfi mir gestern schon schrieb, verlieren Tschech. Staatsbürger bei der Einbürgerung NICHT mehr automatisch ihre tschech. Staatsbürgerschaft!

Auf Anfrage bei "unserer" EBH (BaWü) teilte man meiner Ehefrau mit, dass Sie die Einbürgerungsurkunde bekommt, aber eine Erklärung unterzeichnet, die Sie verpflichtet innerhalb von 6 Monaten Ihre Entlassung aus der Tschech. Staatsbürgerschaft einzuleiten.
Solange wäre Sie quasi "Mehrstaatler"!

Hat jemand mehr Details?

Würde mich für weitere Infos sehr freuen.

Danke.

Gruß Gerd.
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Ralf
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Antwort #1 - 13.09.2004 um 09:29:40
 
Zitat:
Hallo,

wie Ralfi mir gestern schon schrieb, verlieren Tschech. Staatsbürger bei der Einbürgerung NICHT mehr automatisch ihre tschech. Staatsbürgerschaft!....


Hallo Gerd!
Dies gilt nur für Deutsch-Verheiratete! Ansonsten verlieren Tschechen die alte StA weiterhin automatisch mit der Einbürgerung.

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Gerdle
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 13.09.2004 um 09:56:17
 
sorry, wußte ich natürlich nicht!

Das bedeutet, die deutsch-verheirateten sind die "gearschten", da sie extra nach München zum Generalkonsulat müssen um ihren Pass abzugeben und auf ihre Staatsbürgerschaft zu verzichten und ggf. noch sich dort rumärgern müssen. Eventuell kostet das ganze dann noch ordentlich Gebühr!

Schade, unsere EBH ließ den Antrag extra noch liegen bis die Änderung genau fest stand.

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Antwort #3 - 13.09.2004 um 10:19:51
 
Zitat:
sorry, wußte ich natürlich nicht!

Das bedeutet, die deutsch-verheirateten sind die "gearschten", da sie extra nach München zum Generalkonsulat müssen um ihren Pass abzugeben und auf ihre Staatsbürgerschaft zu verzichten und ggf. noch sich dort rumärgern müssen. Eventuell kostet das ganze dann noch ordentlich Gebühr!

Schade, unsere EBH ließ den Antrag extra noch liegen bis die Änderung genau fest stand.



Na ja, für Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts anderer Staaten kann man ja nicht deutsche Behörden verantwortlich machen.  Zwinkernd
Nach meinem Informationsstand ist von diesem Personenkreis nach der Einbürgerung eine Verzichtserklärung an die zuständige tschechische Behörde erforderlich. Wie das in der Praxis genau ablaufen soll, ist hier noch nicht bekannt. Evtl. kannst du eure Erfahrungen ja dann mal hier berichten.
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Gerdle
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Antwort #4 - 13.09.2004 um 14:49:28
 
Zitat:
Na ja, für Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts anderer Staaten kann man ja nicht deutsche Behörden verantwortlich machen.  Zwinkernd


Da hast Du natürlich recht, nur hätten sie wahrscheinlich die Möglichkeit gehabt den Antrag vor der Änderung abzuschliessen!
Naja, schon so.

Hoffentlich gestaltet sich der Verzicht bei der Botschaft nicht allzu kompliziert. Wenn alles noch relativ neu ist!
Dann wird wohl die EBH eine Bestätigung vom Verzicht der tschech. Staatsb. benötigen, oder?


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Antwort #5 - 13.09.2004 um 15:40:48
 
Zitat:
Dann wird wohl die EBH eine Bestätigung vom Verzicht der tschech. Staatsb. benötigen, oder?


Davon steht im Erlass des hiesigen Innenministeriums nichts, das kann allerdings in anderen Bundesländern auch anders sein. Wartet erst mal ab, was passiert, dann können wir das immer noch diskutieren. Spekulationen helfen jetzt auch nicht weiter. Evtl. weiß ich bis dahin auch mehr.
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Antwort #6 - 13.09.2004 um 15:47:53
 
alles klar, dann warten wir mal ab.
Wäre schön wenn Du noch was dazu schreiben könntest, wenn Du mehr weißt.

Vielen Dank für Deine Hilfe.

Gruß Gerd.
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Antwort #7 - 13.09.2004 um 15:58:15
 
Zitat:
...
Wäre schön wenn Du noch was dazu schreiben könntest, wenn Du mehr weißt....


Klar, wird gemacht. tippse  PC KO
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