Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Ermessenseinbürgerung (Gelesen: 1.480 mal)
Pippi
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 7
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ermessenseinbürgerung
15.09.2004 um 14:26:56
 
Hallo,

mein Mann kam vor 5 Jahren als Asylbewerber nach Deutschland - dabei machte er falsche Angaben.
Vor fast 4 Jahren haben wir geheiratet, es gab ein Verfahren wegen mittelbarer Falschbeurkundung (oder so); Folge: 1/2 Jahr, ausgesetzt zur Bewährung auf 3 Jahre, sowie Geldstrafe.
Alles inzwischen erledigt, auch alle Gelder, die geflossen sind, zurückgezahlt.

Nun würde er sich gern einbürgern lassen.
Der Chef vom hiesigen Ausländeramt meint, dies hätte keine Chance, er soll sich das Geld lieber sparen.

Was habt ihr für Erfahrungen??
Wir leben in Bayern.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ermessenseinbürgerung
Antwort #1 - 15.09.2004 um 15:10:12
 
Zitat:
Hallo,

mein Mann kam vor 5 Jahren als Asylbewerber nach Deutschland - dabei machte er falsche Angaben.
Vor fast 4 Jahren haben wir geheiratet, es gab ein Verfahren wegen mittelbarer Falschbeurkundung (oder so); Folge: 1/2 Jahr, ausgesetzt zur Bewährung auf 3 Jahre, sowie Geldstrafe.
Alles inzwischen erledigt, auch alle Gelder, die geflossen sind, zurückgezahlt.

Nun würde er sich gern einbürgern lassen.
Der Chef vom hiesigen Ausländeramt meint, dies hätte keine Chance, er soll sich das Geld lieber sparen.

Was habt ihr für Erfahrungen??
Wir leben in Bayern.


Hallo!
Unabhängig vom Bundesland: Eine noch nicht getilgte Strafe von 6 Monaten, auch wenn sie zur Bewährung ausgesetzt war, ist auf jeden Fall ein Hinderungsgrund für die Einbürgerung im Ermessenswege. Allenfalls bei einer Anpruchseinbürgerung würde dies außer Betracht bleiben, vgl. §§ 85, 88 AuslG (siehe oben unter ...)

Vorausgesetzt, dass keine andere Verurteilung vorliegt, beträgt die Tilgungsfrist zehn Jahre, sonst 15 Jahre (§ 46 BZRG).

Dein Mann wird daher wohl warten müssen, bis ein Einbürgerungsanspruch vorliegt (8 Jahre rechtm. gewöhnlicher Aufenthalt, § 85 AuslG) oder die Strafe aus dem Bundeszentralregister getilgt ist, je nachdem, was eher eintritt. Auch durch das ZuwG ändert sich daran ab 2005 nichts.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema