Hallo Hans,
ich habe mal die mir zugänglichen Quellen gecheckt.
Ausgehend davon, dass Du oben gesagt hattest
Zitat:Danach haben wir das Annulment angeschoben
halte ich die Angabe die (erste) Ehe sei nach philippinischem Recht ungültig für nicht ganz zutreffend.
Das "Anulment" Art. 45 ff FamGesetzbuch der Philippinen ist in etwa unserem Rechtsinstitut der Anfechtung einer Ehe vergleichbar (voidable = aufhebbar).
Im Gegensatz dazu gibt es die Feststellung der Nichtigkeit von Anfang an "declaration of nullity"
Art 35 ff. (Nichtehe).
Ich unterstelle mal, dass die Begriffe so verwendet wurden und gehe deshalb davon aus, dass die erste Ehe Deiner Frau lediglich mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben werden würde.
Das würde bedeuten Eure Ehe wäre nach philippinischem Recht ein Verstoß gegen das Eheverbot der Doppelehe gewesen (nach deutschem ebenso). Sie wäre deshalb nach heutigem
deutschem Recht aufhebbar §§ 1306 und 1314 BGB, aber formell gültig solange kein entsprechendes Urteil vorläge.
Das Verfahren wäre aber bei Kenntnis des Sachverhaltes schon aus Rechtssicherheitsgründen von der zuständigen Behörde (je nach Bundesland unterschíedlich) von Amts wegen einzuleiten.
Nach philippinischem Recht ist eine materielle Eheschließungsvoraussetzung nicht gegeben gewesen,
weil Eure Eheschließung gegen das Verbot der Doppelehe verstieß. Sie wäre nach Art. 35 von Anfang an nichtig (null and void), ohne dass es für diese Rechtsfolge einer besonderen Bestätigung bedarf.
Ein Feststellungsurteil "declaration of nullity" wäre gem. Art. 40
nur zum Zwecke der Wiederverheiratung erforderlich.
Wenn wie in Eurem Fall unterschiedliche Rechtsfolgen aus unterschiedlichen Rechtsordnung miteinander kollidieren gilt im Internationalen Privatrecht (IPR) die Regel, dass die "ärgeren " Rechtsfolgen greifen, d.h. ihr seid derzeit nicht miteinander verheiratet,weil das philippinische Recht die Ehe als "null and void" ansieht.
Zusammenfassend denke ich daher, dass die Botschaft die zutreffende Auskunft gegeben hat. Ihr solltet nach der Anullierung der ersten Ehe gleich die Feststellung der Nichtigkeit Eurer Ehe auf den Philippinen erledigen und beide Entscheidung in Deutschland anerkennen lassen damit einer erneuten Eheschließung (ich empfehle in Deutschland) nichts im Weg steht.
Für Euer Kind empfehle ich gleich eine Anmeldung der Geburt über die Deutsche Botschaft beim Standesamt I Berlin sowie eine entsprechende Vaterschaftsanerkennung.
Viele Grüße
Ronny