Zitat:Was ist denn dieses Befreiungsverfahren, mal ganz blöd gefragt? Ich muss ehrlich zugeben, dass ich langsam etwas verwirrt bin, durch diese ganzen vielfältigen Regelungen etc...
Also vom Grundsatz her beurteilt sich die Frage, ob jemand heiraten darf, von seinem Heimatrecht her, d.h. das Heimatrecht sagt dem deutschen Standesbeamten, der xyz-Staatsangehörige muß bei der Eheschließúng die und die Voraussetzungen erfüllen.
Weil das kaum machbar wäre, von xyz-Staaten alle Voraussetzungen zu kennen, gibt es das Ehefähigkeitszeugnis. das muß mit ganz wenigen Ausnahmen jeder Nichtdeutsche vorlegen.
Das
EFZ sagt aus: der Eheschließung zwischen ... und ... steht kein Ehehindernis entgegen.
Nicht jeder Staat stellt aber solche
EFZ aus, sodass an sich eine Eheschließung mit seinen Staatsangehörigen in D nicht möglich wäre. Weil das aber wiederum gegen die vom Grundgesetz garantierte Eheschließungsfreiheit verstieße, wurde das
[b].
Befreiungsverfahren[/b] eingeführt.
Der Nichtdeutsche wird dadurch von der Vorlage eines
EFZ befreit Ganz einfach, oder ?
:rofl2
Stell die Frage mal mehreren Standesbeamten, Du wirst über die Vielfalt der Antworten erstaunt sein.
Zitat:geht es darum, dass die Pässe, die durch Stellvertreter im Heimatland beantragt und dann per Post zugesendet werden, nicht anerkannt werden, weil das die Identität der betr. Person nicht richtig nachweist
[beifall=beifall.gif]
Zitat:Würde diese Tatsache etwas an der Proxy-Pass-Sache verändern?
Das weiß ich selbst nicht genau, wollte Dich nur auf diese Geschichte aufmerksam machen.
Zitat:dass ich langsam etwas verwirrt bin
Das kann ich voll verstehen
Grüße
ronny