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Scheidung nach 17 Jahren? (Gelesen: 3.925 mal)
isabel
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Scheidung nach 17 Jahren?
11.09.2004 um 23:41:42
 
Ich bin peruanerin. 1981 bin nach Deutschland eingereist, habe für meine Botschaft gearbeitet. Im Jahr 87 habe ich mein Mann geheiratet (D-Staatsangehörigkeit). Haben im gleichen Jahr ein Kind bekommen. Ich habe damals eine unbefristete Aufenthaltsberechtigung bekommen.
Später im Jahr 1994 (nach 13 Jahren Aufenthalt in Deutschland) sind wir nach Peru ausgewandert. Mein mann hat hier ein kleines Unternehmen und ich bin hier berufstätig. Nun seit 2 Jahren hat mein Mann sich von mir getrennt. Unsere Tochter wird nächstes Jahr 18 und möchte nach der Abitur in der deutschen Schule in Lima in Deutschland studieren.
Da meine ganze Familie mittlerweile in die USA bzw. Spanien ausgewandert ist, möchte ich nicht hier in Peru alleine bleiben und würde deswegen wieder zurück nach Deutschland gehen mit meiner Tochter.
Mein mann will nicht die Scheidung, obwohl er schon eine neue Beziehung hat.
Ich im Gegenteil, möchte die Scheidung haben. Fragen:
- kann ich wieder ein Aufenthalts-bzw. Arbeitserlaubnis kriegen, wenn ich geschieden bin?
- kann ich über meine Tochter dieses Erlaubnis bekommen?
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 12.09.2004 um 01:13:47
 
Ohje...das wird etwas schwierig auf den 1. Blick!

Du selbst kannst vom früheren Aufenthalt nichts mehr ableiten.

Allerdings (derzeit) über die Tocjter, so lange sie noch nicht
volljährig ist und den Aufenthalt in D. hat/haben will. Es müsste
daher schnell was geschehen.

ABER:
Wenn sie dann allerdings volljährig ist wird auch dieser Grund
entfallen sein und du hast dann kein von diesem Zweck losgelöstes
Aufenthaltsrecht erwirkt.
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Klaus1961
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Wo ist Soopy


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 12.09.2004 um 01:28:51
 
Was sit denn wenn sie jetzt nach D geht solange sie noch verheiratet ist? Dann bekommt sie doch eine AE und eigendlich erwibt sie doch auch nach zwei Jahren Ehe eine eigendständige AE und nach drei Jahren gibts dann die unbefistete. Na ja dann wohl NE.
Oder liege ich da ganz falsch und der mann muss jetzt mit?
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 12.09.2004 um 01:31:26
 
Das wär nur dann der Fall, wenn sie diese 2 Jahre in
ehelicher Lebensgemeinschaft mit dem Ehemann in
Deutschland
leben würde.

Es genügt nicht, 2 Jahre vh. zu sein auf dem Papier!
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Klaus1961
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Wo ist Soopy


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 12.09.2004 um 01:37:04
 
Das bedeutet die ausländische Mutter einer gemeinsamen deutschen Tochter die seit 17 Jahren verheiratet ist hat kaine Ansprüche???
Kann cih ja irgend wie nicht glauben
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #5 - 12.09.2004 um 11:52:48
 
Zitat:
Kann cih ja irgend wie nicht glauben


Ist aber so, weil durch den langjährigen Auslandsaufenthalt die "Karten neu gemischt" werden.

Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #6 - 12.09.2004 um 11:58:01
 
Ich war zu schnell, sie kann ja mit der Tochter einreisen zur Ausübung der elterlichen Sorge.Aber weil die Tochter in spätestens einem Jahr 18 wird, ist der Aufenthaltszweck "verbraucht".

Und bis dahin erwirbt die Mutter kein eigenständiges Aufenthaltsrecht.  Griesgrämig  So isses, ob immer richtig, ist eine andere Geschichte.

Ronny
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isabel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 13.09.2004 um 01:27:17
 
Also, ehrlich gesagt, bin ich total entäuscht über die Anworten. Ich dachte, da ich ja in Deutschland 13 Jahren gelebt und gearbeitet habe, könnte ich doch wieder das AE erhalten.
Aber wenn es so ist. Das einzige was mir bleibt ist doch weiter verheiratet zu sein und so nach D zu gehen. Ich habe gelesen, dass frühere Aufenthalte als 2/3 des neuen Aufenhalt zählen. Ich musste nur mein mann bitten, dass er einmal nach Deutschland kommt und sich bei mir meldet. Danach, kann er wieder zurück nach Peru kommen, oder?

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Klaus1961
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 13.09.2004 um 18:27:20
 
Hallo Isabell

Ich kann verstehen dass die bisherigen Antworten entäusend sind. Ich hoffe immer noch, dass einer der Experten hier ne Möglichkeit findet. Letztendlich wird ja für dich das neue Einwanderungsgestz gelten, da ich annehme dass du nicht mehr dieses Jahr nach D kommst.

Ich würd i zwei Richtungen denken.
1. Bringt das neue Gestzt Möglichkeiten
2. Besteht irgend wie die Möglichkeit der Einbürgerung.

Noch´n Tipp am Rande ich würde mich jetzt formal nicht scheiden lassen bis die Angelegenheit wie auch immer geklärt ist.
Eins wird man euch nie vorwerfen können nämlich eine Scheinehe zu führen. Vielleicht ergeben sich ja Möglichkeiten wenn dein Mann kooperiert.
Lass uns einfach in kontakt bleiben, wenn du willst. meine I-mail steht in meinem Profile.
Zu mir bin seit 4Jahren mit einer Chinesin verheiratet und wir haben 1 Tochter und werden nächstes Jahr längere Zeit im Ausland arbeiten. Deshalb macht mich deine Geschichte auch so betroffen.
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Ralf
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Antwort #9 - 13.09.2004 um 20:16:21
 
Zitat:
2. Besteht irgend wie die Möglichkeit der Einbürgerung.


Ohne Aufenthaltserlaubnis jedenfalls nicht, sorry.
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Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 13.09.2004 um 23:14:23
 
¡Hola Isabel!

Könntest du dich nicht um die 'residencia temporal' (6 Monate < 5 Jahre) in der Madre Patria bewerben, da doch ein Teil deiner Familie bereits dort lebt, und von dort aus deine Tochter in Deutschland besuchen? Oder sie macht die Selectividad und studiert in Spanien. Dann seid ihr auch zusammen.

Ein 'Visa de residentes en la calidad migratoria de rentistas' wie in Peru gibt es in Deutschland nicht.

Mono
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