Zitat:Mick, heisst es jetzt für mich, dass ich meine Familie verlassen muss und es keine Möglichkeit besteht sich dagegen zu wehren?
Mick will wohl damit sagen, dass das Ausländergesetz grundsätzlich gegen Dich spricht.
Eine wichtige Frage an dieser Stelle wäre meines Erachtens, ob Deine Frau und deren deutsche Tochter ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe in Deutschland über die Runden kommen, falls Du ausreisen musst.
Weiter wäre die Frage, ob der Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe gesichert ist, falls Du in Deutschland bleibst.
Du merkst schon, was ich hinterfrage. Ein öffentliches Interesse an Deinem Verbleib in DE könnte m.E. gegeben sein, wenn dadurch der Staat Geld (= Sozialhilfe) spart.
Im übrigen ist Dir natürlich unbenommen, Dich zu wehren. Dies könnte letztlich durchaus auf der Grundlage übergeordneter Grundsätze zum Erfolg führen (siehe Grundgesetz & Europäische Menschenrechtskonvention). Das Problem dabei ist allerdings, dass Dein Verbleib in Deutschland bis zum Abschluss der Verfahren keineswegs gesichert ist. Damit würde der Rechtsweg für Dich aber letztlich wirkungslos, da ein mehrinstanzliches Gerichtsverfahren jedenfalls länger als 12 Monate dauern würde.
Einen erprobten Weg für Dich gibt es nicht, daher kann Dir keiner letztlich einen Ratschlag geben. Ich kann daher nur persönlich sagen, dass ich mich in Deiner Situation tatsächlich wehren würde, und alle denkbaren Wege zumindest in Erwägung ziehen würde (z.B. auch Petitionsausschuss, Öffentlichkeit). Ich werde mich allerdings hüten, dies als Königsweg darzustellen, da der Erfolg ungewiss ist.