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die behörde will uns trennen... (Gelesen: 7.520 mal)
Abu
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Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #15 - 08.09.2004 um 16:43:51
 
Zitat:
@ Abu
Du meintest bestimmt noch "behalten", oder?


Jau  Zwinkernd

Zitat:
Es geht um einen Wechsel zur Aufenthaltserlaubnis, da haben wir den § 28 Abs. 3 Satz 2 AuslG, der besagt, dass ein Wechsel nur möglich ist, wenn ein Anspruch auf Erteilung dieser Aufenthaltserlaubnis besteht. Das ist offensichtlich schon deswegen nicht der Fall, da die Ehefrau erst seit 2 Jahren im Besitz einer AE ist.


Mal abgesehen davon, daß diese Regelung im Einzelfall ja wirklich voll die Härte ist, hat die ABH bisher aber nicht hiermit argumentiert, sondern mit der Sicherung des Lebensunterhalts, und anscheinend kennen nicht alle ABH diesen § 28  Abs. 3, vgl. z. B. http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=ehe;action=d...;

Von daher würde ich an Dr.Jakyll's Stelle erst einmal auf die bisherigen Argumente der ABH eingehen und nicht neue, für mich nachteilige Argumente in die Dikussion einführen. Da muß die ABh schon alleine draufkommen... grin

Außerdem scheint sich diese Regelung mit dem Aufenthaltsgesetz auch zu ändern (oder?) und vielleicht kann er sich noch bis ins Jahr 2005 "retten"  ???

Abu
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Antoine
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Beiträge: 238
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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Antwort #16 - 09.09.2004 um 08:06:23
 
Zitat:
Mick, heisst es jetzt für mich, dass ich meine Familie verlassen muss und es keine Möglichkeit besteht sich dagegen zu wehren?


Mick will wohl damit sagen, dass das Ausländergesetz grundsätzlich gegen Dich spricht.

Eine wichtige Frage an dieser Stelle wäre meines Erachtens, ob Deine Frau und deren deutsche Tochter ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe in Deutschland über die Runden kommen, falls Du ausreisen musst.

Weiter wäre die Frage, ob der Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe gesichert ist, falls Du in Deutschland bleibst.

Du merkst schon, was ich hinterfrage. Ein öffentliches Interesse an Deinem Verbleib in DE könnte m.E. gegeben sein, wenn dadurch der Staat Geld (= Sozialhilfe) spart.

Im übrigen ist Dir natürlich unbenommen, Dich zu wehren. Dies könnte letztlich durchaus auf der Grundlage übergeordneter Grundsätze zum Erfolg führen (siehe Grundgesetz & Europäische Menschenrechtskonvention). Das Problem dabei ist allerdings, dass Dein Verbleib in Deutschland bis zum Abschluss der Verfahren keineswegs gesichert ist. Damit würde der Rechtsweg für Dich aber letztlich wirkungslos, da ein mehrinstanzliches Gerichtsverfahren jedenfalls länger als 12 Monate dauern würde.

Einen erprobten Weg für Dich gibt es nicht, daher kann Dir keiner letztlich einen Ratschlag geben. Ich kann daher nur persönlich sagen, dass ich mich in Deiner Situation tatsächlich wehren würde, und alle denkbaren Wege zumindest in Erwägung ziehen würde (z.B. auch Petitionsausschuss, Öffentlichkeit). Ich werde mich allerdings hüten, dies als Königsweg darzustellen, da der Erfolg ungewiss ist.
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Centurio
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 09.09.2004 um 10:01:42
 
Zitat:
Ich habe vor an den Leiter der Ausländerbehörde zu schreiben, um ihn auf die einzelnen (auch hier im Forum dargestellten) Punkte plakativ hinzuweisen, die gegen unsere Trennung sprechen. Soll ich mich im Brief auf die ensprechenden Paragraphe aus AuslG-VwV berufen oder macht es die Beamten nur sauer? Soll ich vielleicht dafür einen Anwalt aufsuchen? Wie sieht es aus, wenn eine Firma aus dem Ausland für mich bürgt, d.h. die Übernahme aller Aufenthaltskosten garantiert?


Das würde ich an Deiner Stelle nicht schriftlich machen. Lass Dir besser möglichst bald einen Termin beim Behördenleiter geben und trag ihm Deine Angelegenheit direkt vor. Binde ihn bei der Suche nach einer Lösungsmöglichkeit für Dein Problem ein, das heißt, sag' ihm, was Du willst und frag' ihn, wie Du das erreichen kannst. Schließlich ist er letztlich der Entscheider.

Mit diesem Verfahren hab' ich selbst nur die besten Erfahrungen gemacht. "Meinen" Amtsleiter hab' ich als ausgesprochen hilfsbereit erlebt.

Mußt Dich natürlich auf das Gespräch entsprechend vorbereiten und die Fakten parat haben. Rumdrucksen kommt nicht gut, und auf jeden Fall sachlich bleiben.

Gruß, Martin A.
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dr.jakyll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #18 - 09.09.2004 um 10:47:10
 
Hallo!

Vielen Dank an alle, die mich unterstützen!
Ich versuche mit dem Leiter der ABH mich zu terffen und werde ihm meine Argumente schildern, die dafür sprechen sollen, dass mein Aufenhaltstitel verlängert werden soll:
- meine Frau und ihr Kind lebt hier
- wir haben auf dem Sparkonto 5 tausend Euronen
- ich habe Anspruch auf das Arbeitlosengeld, falls ich keine Stelle finden sollte
- meine Frau verdient moantlich 300 Euronen neben ihren Studium
- wir bekommen Wohngeld, Eziehungsgeld und Kindergeld
Meint ihr, dass es ausreicht?


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Antoine
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Beiträge: 238
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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Antwort #19 - 09.09.2004 um 11:16:36
 
In der Argumentation könnte sich das Sparguthaben in dieser Höhe sogar als kontraproduktiv erweisen (zunächst kein Sozialhilfeanspruch, da noch Sparguthaben vorhanden). Daher sollte es nicht in den Fordergrund gestellt werden.

Ich würde, wenn sich dies darstellen lässt, auch mit den negativen Konsequenzen Deiner Ausreise argumentieren.

Ehefrau bleibt alleine in Deutschland, ihr fehlt die Unterstützung bei der Betreuung des Kindes, daher kann sie keinesfalls weiter arbeiten.

Zahlt der leibliche Vater für das Kind? Ein Anspruch der Mutter gegenüber dem leiblichen Vater dürfte wahrscheinlich ausscheiden, da sie ja wieder verheiratet ist. Kurz: Die Trennung der Familie führt, spätestens wenn das Erziehungsgeld ausläuft, direkt in die Sozialhilfe - und damit zu einer Belastung des Steuerzahlers in Deutschland.

Du selbst bist zwar willig, Deine Familie auch aus dem Ausland zu unterstützen. Angesichts der Arbeitsmarktsituation in der Ukraine kannst Du allerdings froh sein, wenn Du Dich selbst unterhalten kannst. Zahlungen aus der Ukraine wirst Du nicht leisten können.

Es wäre dann durchaus im öffentlichen Interesse, diese Belastung des Steuerzahlers zu vermeiden.
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dr.jakyll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #20 - 10.09.2004 um 11:43:34
 
Danke allen für die Unterstützung - ich gehe am Montag in dei A-Behörde und versuche cool und sachlich für die Verlängerung meines Aufenthaltstitels zu argumentieren.  Drückt mir die Daumen!

dr.j.
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dr.jakyll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #21 - 14.09.2004 um 11:41:23
 
Mein Aufenthalt wurde um drei Monate verlängert, ist doch nicht alles so schlimm, wie es zuerst mir scheinte. In dieser zeit soll ich was besseres mir einfallen lassen..
Danke für die ratschläge!

MfG,

dr.j.
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