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Aufenthalterlaubnis für der Vater des Deutcheskind (Gelesen: 1.218 mal)
EricPeter
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Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthalterlaubnis für der Vater des Deutcheskind
07.09.2004 um 11:06:52
 
Hallo everybody,Mein deutsch ist nicht besonderes gut,deswegen werden hier viele grammatik fehlern vorkommen ich bitte um verzeihung:)
Ich bin ein ausländischer student,und habe ein tochter mit eine Deutsche Frau,mein tochter lebt mit mir zusammen ich bin sozusagen ein allein erziehender Vater,und mein tochter hat deutsche staatsangehörigkeit,nun wollte ich fragen was für aufenthaltstitel habe ich auf anspruch?
Ich werde sehr dankbar sein auf ein antwort,
EricPeter
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalterlaubnis für der Vater des Deutches
Antwort #1 - 07.09.2004 um 11:59:34
 
Du hast einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis. Vgl. § 23 Abs. AuslG:
"Die Aufenthaltserlaubnis ist nach Maßgabe des § 17 Abs. 1  ...
3. dem ausländischen Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
zu erteilen,
wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat; ..."

Abu
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EricPeter
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Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalterlaubnis für der Vater des Deutcheskind
Antwort #2 - 07.09.2004 um 13:34:39
 
Hallo Abu,danke schön für deine antwort!
EricPeter
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