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Anspruch Aufenthaltserlaubnis für 1 oder 5 Jahre (Gelesen: 1.349 mal)
Angellein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Anspruch Aufenthaltserlaubnis für 1 oder 5 Jahre
07.09.2004 um 12:12:40
 
Hallo Leute bin ganz neue in Forum und bin ganz happy dieses Forum entdeckt zu haben!!!!

Habe eine Frage: habe vor kurzem mein Studium abgeschloßen, seit 1997 hatte ich eine Aufenthaltsbewilligung. Ich komme aus Kroatien vor kurzem habe ich geheiratet mein Mann hat ein unbefristetes Aufenthaltserlaubnis, meine Frage für welchen Zeitraum werde ich mein Aufetnthalt bekommen, nur für 1. Jahr oder habe ich Anspruch auf z.B. 5 Jahre

Vielen Dank + liebe Grüße

Angellein
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anspruch Aufenthaltserlaubnis für 1 oder 5 Jah
Antwort #1 - 07.09.2004 um 14:41:59
 
Hi Angellein,

Du wirst wohl erst einmal eine befristete Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr erhalten (vgl. AuslG-VvW Nr. 18.0.3: http://www.info4alien.de/vwv/vwv_1.htm).

Bei der ersten Verlängerung 2005 könnte es sein, daß Du dann direkt eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis erhältst, da dann das neue Zuwanderungsgesetz gelten wird und dann evtl. Deine vorherige Aufenthaltsbewilligung angerechnet wird. Aber festnageln lasse ich mich hierauf nicht... Vielleicht kann da noch jemand anders bestätigen (oder verwerfen).

Abu
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Brian
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anspruch Aufenthaltserlaubnis für 1 oder 5 Jah
Antwort #2 - 07.09.2004 um 15:48:31
 
Hallo Angellein,

ich fürchte, es wird gar keine Aufenthaltserlaubnis geben.

Die bisherige Aufenthaltsbewilligung für Studium löst für die Dauer eines Jahres eine Sperrwirkung gemäß § 28 Abs. 3 AuslG aus.

Dies gilt nur nicht in Fällen eines gesetzlichen Anspruchs oder wenn es im öffentlichen Interesse liegt. Nach deinen bisherigen Infos dürfte beides nicht gegeben sein.

Läuft die aktuelle Bewilligung noch bis 2005?
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Angellein
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Beiträge: 8
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anspruch Aufenthaltserlaubnis für 1 oder 5 Jahre
Antwort #3 - 07.09.2004 um 16:19:45
 
Hi,

ich muß  leider zugeben mit dem deutschen Gesetzt kenne ich mich nicht sonderlich gut aus, aber  von dieser  Sperrwirkung habe ich noch nie was gehöhrt.
Meine Aufenthaltsbeweilligung war bis vor ein paar Tagen gültig, mein Studium habe ich vor einem Monat abgeschloßen. war bei der AB und es ist alles überhaupt kein Problem, muß mich zusammen mit meinem Ehemann bei der AB blicken lassen.
Die Beamtin hat gemeint ich bekomme AE für ein Jahr, meine Studienfrundin, sie kommt aus e neuen EU-Land hat die AE für 5. Jahre bekommen, daher auch meine Frage!

Liebe Grüße+merci für Komentare

angellein
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Brian
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Beiträge: 187

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anspruch Aufenthaltserlaubnis für 1 oder 5 Jah
Antwort #4 - 07.09.2004 um 16:38:51
 
Na, wenn du schon eine Zusage hast ... ich wollte keine Angst machen, kenne den Fall ja auch nicht im Detail.

Für EU-Staatsangehörige, auch aus den Beitrittsstaaten gelten jedenfalls wesentlich einfachere Bedingungen.

Viel Glück
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