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Zusicherung der Einbürgerung/Einbürgerungsurkunde (Gelesen: 2.663 mal)
kutul
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Beiträge: 23

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Zusicherung der Einbürgerung/Einbürgerungsurkunde
04.09.2004 um 08:29:47
 
Hallo,

was ist eigentlich eine Zusicherung hinsichtlich der Einbürgerung? Könnte man direkt die Einbürgerungsurkunde bekommen?          (Natürlich wenn alle Voraussetzungen einer Anspruchseinbürgerung erfüllt wären!)

Danke für die Antworten

Gruß
Kutul
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 04.09.2004 um 10:02:21
 
Zitat:
was ist eigentlich eine Zusicherung hinsichtlich der Einbürgerung? Könnte man direkt die Einbürgerungsurkunde bekommen?     (Natürlich wenn alle Voraussetzungen einer Anspruchseinbürgerung erfüllt wären!)


Hallo
Kurz gesagt bekommts du die Eb-Zusicherung wenn vor Erweb der deutsche Deine ausl. (??) StAng erst "zurückgegeben" werden muß.

Hier findest du mehr Infos
guckhttp://www.info4alien.de/einbuergerung/einbue_2.htm

ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Ralf
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Beiträge: 8.042

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Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #2 - 04.09.2004 um 15:03:14
 
Oder etwas ausführlicher:

Die Einbürgerungszusicherung hat (von speziellen Fällen wie z.B. § 87 Abs. 5 AuslG oder § 88 Abs 2 AuslG abgesehen) den Zweck, vor der Einbürgerung den Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit herbei zu führen.

Nur in Fällen, bei denen
  • der Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit automatisch eintritt oder
  • der Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit erst nach dem Erwerb der deutschen StA möglich ist oder
  • Mehrstaatigkeit vorübergehend oder auf Dauer hingenommen wird,
entfällt die Einbürgerungszusicherung und die Einbürgerungsurkunde wird gleich ausgehändigt.
Frage beantwortet  Fragezeichen
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kutul
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Beiträge: 23

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zusicherung der Einbürgerung/Einbürgerungsurku
Antwort #3 - 04.09.2004 um 15:51:50
 
Ja, die Frage beantwortet!

Vielen Dank Ralfi!

Gruß
Kutul

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