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Beantragung deutsche Staatsbürgerschaft (Gelesen: 10.275 mal)
Jocky
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Beantragung deutsche Staatsbürgerschaft
01.09.2004 um 09:27:18
 
Guten Morgen zusammen,

nach drei Jahren Ehe hat meine ausl. Frau nun die Möglichkeit die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen. Ihre jetzige würde sie dadurch natürlich verlieren. Wir haben uns schon öfters darüber unterhalten, warum ein Wechsel notwendig sein könnte. Aber außer vielleicht einem angenehmeren Reiseverkehr, können wir uns sonst wenig vorstellen. Nun die Bitte an Euch, welche weiteren Vorteile bringt die deutsche Staatsbürgerschaft? Ich hoffe auf Erfahrungen und Argumente. Im Voraus vielen Dank.

Gruss Jocky
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #1 - 01.09.2004 um 09:46:05
 
Hallo Jocky,

schau mal hier, da wurde die Frage des Für und Wider schon einmal kurz erörtert:

http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=einb;action=...

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Jocky
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 01.09.2004 um 10:15:53
 
Vielen Dank Janna für den Hinweis! Was ich noch bemerken möchte, dass meine Frau aus einem Nicht-EU-Staat kommt, das ist vielleicht noch ganz wichtig.

Vielleicht hat jemand Erfahrungen gemacht warum es sich lohnt die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen.
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Ralf
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Antwort #3 - 01.09.2004 um 10:21:47
 
Hallo!

Diese Frage muss letztlich jede(r) für sich entscheiden.

Es gibt natürlich in Deutschland Rechte, die i.d.R. nur ein Deutscher in Anspruch nehmen kann (z.T. allerdings auch EU- und unter gewissen Voraussetzungen auch andere Ausländer)

Beispiele:
  • aktives und passives Wahlrecht
  • Berufung in das Beamtenverhältnis

Daneben gelten manche Grundrechte des Grundgesetzes nur für Deutsche, z.B. Art 8 GG, :
Zitat:
Art. 8 (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
oder Art. 9 GG:
Zitat:
Art. 9 (1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
Art. 11 GG:
Zitat:
Art. 11 (1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.

Andererseits gibt es aber auch Pflichten, die nur einen Deutschen treffen können, z.B.:
  • ehrenamtlicher Wahlhelfer
  • Schöffe
  • Wehrpflicht


Außerdem würde deine Frau nach der Einbürgerung natürlich nicht mehr den ausländerrechtlichen Bestimmungen unterliegen.
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ronny
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Antwort #4 - 01.09.2004 um 10:29:03
 
Zitat:
Vielen Dank Janna für den Hinweis! Was ich noch bemerken möchte, dass meine Frau aus einem Nicht-EU-Staat kommt, das ist vielleicht noch ganz wichtig.

Vielleicht hat jemand Erfahrungen gemacht warum es sich lohnt die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen


Na ja nachdem ich ca. 10.000 Einbürgerungsurkunden (über den Daumen) ausgehändigt habe, verwundert mich die Frage schon etwas, weil die Kunden alle ganz "heiß" auf den Tag waren, sie zu bekommen.

Aber esgibt ja auch noch die schönen alten Rechte aus der Staatsangehörigkeit:
    Wahlrecht aktiv und passiv
    Steuerpflicht (aber auch für Nicht-StAngehörige)
    weitergehende Reise- und Niederlassungsmöglichkeiten


und und und

viele Grüße
ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 01.09.2004 um 11:06:49
 
Hallo Ronny,

also mein Mann (Türke) ist auch nicht sooo heiß auf die deutsche Staatsbürgerschaft. Ich habe die Formulare nach 3 Jahren Ehe bei uns auf der Gemeinde besorgt, er hat sie heute, nach fast 6 Jahren  Ehe noch nicht ausgefüllt. Ich dränge ihn da aber auch nicht. Es muss seine eigene Entscheidung bleiben.

Das mit der Freizügigkeit ist natürlich ein Argument, so müssen wir uns gut überlegen wenn wir ins Ausland möchten, ob er da so einfach visafrei hinkann.

Liebe Grüße
Janna
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ronny
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 01.09.2004 um 11:27:34
 
Zitat:
also mein Mann (Türke) ist auch nicht sooo heiß auf die deutsche Staatsbürgerschaft


Hallo Janna,

diese Erfahrung habe ich häufig auch mit türkischen Staatsangehörigen gemacht. Besonders im Vorfeld der ach so gewaltigen Reform des RuStAG, heute StAG
(Stichwort: Doppelpaß).
Da ist ja BTW ein Tiger gesprungen und ein Bettvorleger gelandet!  lachen

Du darfst aber bei türkischen Staatsangehörigen auch nicht übersehen, dass sie zwischen den "normalen" Ausländern und  den EU-Ausländern nochmal einen Sonderstatus haben (ARB 1/80 oder so ähnlich).

Und deutsch-verheiratet ist ja auch wieder was ganz anderes.

BTW mein Schwager ist Grieche, erste Gastarbeiterkindergeneration, noch da unten geboren. Der will auch icht.  grin

Zitat:
Das mit der Freizügigkeit ist natürlich ein Argument, so müssen wir uns gut überlegen wenn wir ins Ausland möchten, ob er da so einfach visafrei hinkann


Hast Du mal Erfahrungen mit der Schweiz gemacht? Ich kann Dir sagen...

Viele Grüße
ronny
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Antwort #7 - 01.09.2004 um 11:38:31
 
Hallo Ronny!

Zitat:
BTW mein Schwager ist Grieche, erste Gastarbeiterkindergeneration, noch da unten geboren. Der will auch nicht.   

Auch nicht, seit Griechen (nun sogar in Bayern  grin) problemlos unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden?

Zitat:
Hast Du mal Erfahrungen mit der Schweiz gemacht? Ich kann Dir sagen...

Da fällt mir immer der Film "Die Schweizermacher" ein.  lol
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ronny
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Antwort #8 - 01.09.2004 um 11:47:49
 
Zitat:
Auch nicht, seit Griechen (nun sogar in Bayern  ) problemlos unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden?


Nö, ich denke wenn er damals bei mir, oder besser von mir den Antrag hätte ausgefüllt bekommen können... grin,

aber im Ernst, nur so kann man eine ausländische Fluchtalternative für Deutsche vorhalten Smiley.
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Antwort #9 - 01.09.2004 um 12:14:57
 
Dear All,

Mir scheint die bisherige Diskussion sehr aus deutscher Sicht geführt.

O.k. mit der deutschen Staatsbürgerschaft gewinnt man Rechte in Deutschland, aber normalerweise verliert man die gleichen Rechte und je nach Land sogar noch mehr Rechte im ursprünglichen Heimatland.

Letztendlich kommt es doch mehr auf die innere Verbundenheit mit der "alten" und der "neuen" Heimat an.

Persönlich müßte ich schon sehr lange irgendwo leben, um überhaupt daran zu denken, die deutsche Staatsangehörigkeit aufzugeben.

Just a thought...

Abu
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Antwort #10 - 01.09.2004 um 12:22:03
 
Für mich waren folgende Vorteile für den Einbürgerungsantrag maßgeblich:

- Nahezu gleiche Rechte in allen EU-Ländern und in der Schweiz, wie in Deutschland.

- Uneingeschränkte Möglichkeit, selbständig zu arbeiten (bin kein Deutsch-Verheirateter).

- Visumfreie Einreise in viele Länder.
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Ralf
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Antwort #11 - 01.09.2004 um 12:38:22
 
Hallo Abu!

Zitat:
Mir scheint die bisherige Diskussion sehr aus deutscher Sicht geführt.

Aus welcher Sicht sonst? Die Frage war ja auch nicht "Welche Rechte verliere ich bei Aufgabe meiner bisherigen Staatsangehörigkeit?" Außerdem sind die meisten, wenn nicht alle Schreiber in diesem Thread einschl. mir und anscheinend auch dem Fragesteller selbst Deutsche.

Zitat:
O.k. mit der deutschen Staatsbürgerschaft gewinnt man Rechte in Deutschland, aber normalerweise verliert man die gleichen Rechte und je nach Land sogar noch mehr Rechte im ursprünglichen Heimatland.

Kann ich nicht beurteilen, da nicht gesagt wurde, um welche bisherige Staatsangehörigkeit es geht. Außerdem muss ja nicht in allen Fällen die bisherige Staatsangehärigkeit aufgegeben werden. Und wenn die drohenden Verluste weit über das übliche Maß hinausgehen, besteht ja auch immerhin die Möglichkeit auf die Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit.

Zitat:
Letztendlich kommt es doch mehr auf die innere Verbundenheit mit der "alten" und der "neuen" Heimat an.

Sicherlich, wobei die innere Verbundenheit sich im Laufe der Jahre ja durchaus ändern kann. Außerdem gibt es ja auch eine Menge praktische Gründe, z.B. Reiseerleichterungen.

Zitat:
Persönlich müßte ich schon sehr lange irgendwo leben, um überhaupt daran zu denken, die deutsche Staatsangehörigkeit aufzugeben.

Logisch. Aber ein langjähriger Inlandsaufenthalt ist ja sowieso schon Vorausssetzung für die Einbürgerung, für Deutsch-Verheiratete allerdings weniger lang.
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« Zuletzt geändert: 03.09.2004 um 09:07:39 von Ralf »  

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Antwort #12 - 01.09.2004 um 14:53:19
 
Zitat:
Aus welcher Sicht sonst?


Mensch Ralfi, bisher hatte ich den Eindruck, daß Du durchaus eine ordentliche geistige Flexibilitität besitzt   grin

Zitat:
Die Frage war ja auch nicht "Welche Rechte verliere ich bei Aufgabe meiner bisherigen Staatsangehörigkeit?"


Immerhin sprach Jocky davon, "warum ein Wechsel notwendig sein könnte".

Zitat:
Kann ich nicht beurteilen, da nicht gesagt wurde, um welche bisherige Staatsangehörigkeit es geht.


Das ist genau der Punkt! Man kann die praktischen Vorteile nämlich nur beurteilen, wenn man das weiß.

Der Vorteil (oder Nachteil) ergibt sich nämlich aus dem, was man neu bekommt und dem, was man aufgibt.

Zitat:
Außerdem gibt es ja auch eine Menge praktische Gründe, z.B. Reiseerleichterungen.

Echt? Und wenn Jocky's Frau aus - sagen wir mal - Spanien kommt?

Abu
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Antwort #13 - 01.09.2004 um 15:23:56
 
Zitat:
Mensch Ralfi, bisher hatte ich den Eindruck, daß Du durchaus eine ordentliche geistige Flexibilitität besitzt   grin

Danke für die Blumen, Abu danke. Aber als Mitarbeiter einer Einbürgerungsbehörde sehe ich diese Dinge zwangsläufig aus deutscher Sicht. Es könnte aber auch am Alter liegen.  lachen

Zitat:
Immerhin sprach Jocky davon, "warum ein Wechsel notwendig sein könnte".

Hmm, übersehen. Siehe oben, Punkt Alter. :snooz:

Zitat:
Das ist genau der Punkt! Man kann die praktischen Vorteile nämlich nur beurteilen, wenn man das weiß.

Der Vorteil (oder Nachteil) ergibt sich nämlich aus dem, was man neu bekommt und dem, was man aufgibt.

Zustimmung.

Zitat:
Und wenn Jocky's Frau aus - sagen wir mal - Spanien kommt?

Lassen wir die Spekulationen sein und dazu mal Jocky selbst zu Wort kommen.
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Janna
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Antwort #14 - 01.09.2004 um 15:25:30
 
Ronny, jetzt mal 'ne ganz dumme Frage:
Braucht mein Mann für die Einreise in die Schweiz ein Visum ???? Er war mehrfach (allein, ohne mich) dort, weil seine Schwester mit Familie dort lebt (die sind mittlerweile Schweizer Staatsbürger) und hatte nie Probleme mit der Einreise.

War das einfach das "Glück des Unwissenden" ??

Liebe Grüße
Janna

P.S. Visumspflicht für England ist uns bekannt.


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