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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Zusicherung der Einbürgerung/Einbürgerungsurkunde
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Beitrag begonnen von kutul am 04.09.2004 um 08:29:47

Titel: Zusicherung der Einbürgerung/Einbürgerungsurkunde
Beitrag von kutul am 04.09.2004 um 08:29:47
Hallo,

was ist eigentlich eine Zusicherung hinsichtlich der Einbürgerung? Könnte man direkt die Einbürgerungsurkunde bekommen?          (Natürlich wenn alle Voraussetzungen einer Anspruchseinbürgerung erfüllt wären!)

Danke für die Antworten

Gruß
Kutul

Titel: Re: Zusicherung der Einbürgerung/Einbürgerungsurku
Beitrag von ronny am 04.09.2004 um 10:02:21

Zitat:
was ist eigentlich eine Zusicherung hinsichtlich der Einbürgerung? Könnte man direkt die Einbürgerungsurkunde bekommen?     (Natürlich wenn alle Voraussetzungen einer Anspruchseinbürgerung erfüllt wären!)


Hallo
Kurz gesagt bekommts du die Eb-Zusicherung wenn vor Erweb der deutsche Deine ausl. (??) StAng erst "zurückgegeben" werden muß.

Hier findest du mehr Infos
[guck=guck.gif]http://www.info4alien.de/einbuergerung/einbue_2.htm

ronny

Titel: Re: Zusicherung der Einbürgerung/Einbürgerungsurku
Beitrag von ralfi am 04.09.2004 um 15:03:14
Oder etwas ausführlicher:

Die Einbürgerungszusicherung hat (von speziellen Fällen wie z.B. § 87 Abs. 5 AuslG oder § 88 Abs 2 AuslG abgesehen) den Zweck, vor der Einbürgerung den Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit herbei zu führen.

Nur in Fällen, bei denen
  • der Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit automatisch eintritt oder
  • der Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit erst nach dem Erwerb der deutschen StA möglich ist oder
  • Mehrstaatigkeit vorübergehend oder auf Dauer hingenommen wird,
entfällt die Einbürgerungszusicherung und die Einbürgerungsurkunde wird gleich ausgehändigt.
Frage beantwortet  :fragz:

Titel: Re: Zusicherung der Einbürgerung/Einbürgerungsurku
Beitrag von kutul am 04.09.2004 um 15:51:50
Ja, die Frage beantwortet!

Vielen Dank Ralfi!

Gruß
Kutul


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