Zitat:Unser Problem ist, wie verhält es sich mit ihrem 9jährigen Sohn, der mich seit 2 Jahren Pappa nennt und mich auch so sieht. In Dänemark bekommt er nicht den gleichen Nachnahmen, in der BRD soll es bis zu 2 Jahren dauern.
Die Namensführung wird nicht durch den Aufenthaltsstaat, sondern durch den Heimatstaat bestimmt. Das als Grundsatz, aber es gibt Ausnahmen.
Um diese abzuklopfen, müßtest Du nähere Angaben machen. Ehelich geborenes Kind? Wo ist der leibliche Vater? Welche Staatsangehörigkeit haben alle Beteiligten? Hat jemand einen Sonderstatus als ausl. Flüchtling usw.?
Zitat:Ziemlich Kinderfeindlich, wenn das stimmt
Eine aus Sicht des Kindes immer sinnvollere Lösung wäre, wenn Du den Sohn Deiner Zukünftigen adoptierst (Ehegattenadoption), dann könnte er auch mit Recht Papa sagen
Möglicherweise geht es auch über die Namenswahl nach der Eheschließung. Ihr müßtet nach Rückkehr nach Deutschland beim Standesamt erklären, dass Ihr Euren Namen in der Ehe künftig aufgrund von Art. 10 Abs. 2 Ziffer 2 EGBGB nach deutschem Recht führen wollt. Dieser müßte dann Dein Name sein.
Danach erklärt der Inhaber der elterlichen Sorge (kann bei Rußland schwierig sein, wenn die Mutter mit dem Vater verheiratet war) erklären, dass der Name des Kindes künftig aufgrund von Art. 10 Abs. 3 EGBGB ebenfalls nach deutschem Recht geführt werden soll.
Anschließend erteil Ihr beide dem Kind den Ehenamen nach § 1618 BGB.
Allerdings:
Wenn das Kind nicht nichtehelich geboren wurde also einen "rechtlichen" Vater hat, wird es ebenfalls ein langwieriger Prozeß, da nach meinen Erfahrungen Eltern
nach der Scheidung immer das Sorgerecht gemeinsam ausüben. Bei den oben geschilderten Schritten ist immer die Mitwirkung des anderen Elternteils erforderlich.
Lasse Dich am besten von einem Standesamt beraten, das viele Geburteb beurkunden muß, da ist die Erfahrung mit dem ausl. Recht häufig größer.
Viel Glück
ronny