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Sorgerecht (Gelesen: 1.821 mal)
Muetze
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Sorgerecht
02.09.2004 um 01:35:22
 
Hallo,

bin seit zwei Jahren mit einer Polin (Wohnsitz in Polen) zusammen( nicht verheiratet), die jetzt im neunten Monat schwanger ist. Wir hatten geplant zu Heiraten wenn sie von Ihrem polnischen
Mann geschieden ist cry: cry: cry: und das Kind war auch von uns beiden geplant. Nun ist sie seit 5 Monaten geschieden, aber Ihr geschiedener Mann
hat noch das Sorgerecht für ihren 5 Jahre alten Sohn.
Nun sagt aber der geschiedene Ehemann, Ihr Sohn darf nicht nach Deutschland und mit mir zu
leben. Auf Grund dessen hat sie gesagt, sie bleibt in Polen und ich darf meinen noch nicht gebohrenen
Sohn nicht sehen wenn er die Welt erblickt.
Sie will sich auch von mir trennen.
Berufstätig ist sie auch nicht.
Nun meine Fragen.
Ist es möglich, wenn sie einen Wohnsitz in Deutschland hat, Ihren Sohn mit nach Deutschland zu nehmen?
Kann sie mir das Besuchsrecht verweigern?
Hab ich Chancen das Sorgerecht zu bekommen?
Muß ich in Polen die Vaterschaft schriftlich anerkennen?

Mit freundlichen Grüßen

Marco Iliffe
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ronny
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 02.09.2004 um 08:27:12
 
Zitat:
Ist es möglich, wenn sie einen Wohnsitz in Deutschland hat, Ihren Sohn mit nach Deutschland zu nehmen?
Kann sie mir das Besuchsrecht verweigern?
Hab ich Chancen das Sorgerecht zu bekommen?
Muß ich in Polen die Vaterschaft schriftlich anerkennen


Hallo Marco,

die erste Frage richtet sich nach dem Willen beider Eltern, d.h. gegen den des Vaters wird sie ein Problem haben, den Sohn nach Deutschland zu bringen. Möglicherweise verstößt sie damit auch gegen das Haager Minderjährigenschutzübereinkommen.

Die Antwort zur Frage vier beantwortet auch zwei und drei:

Du bist nach polnischem Recht nur dann der Vater (mit allen Rechten und Pflichten) wenn Du die Vaterschaft anerkennst.
Hierzu brauchst Du aber die Zustimmung der Mutter, wenn sie diese verweigert, hast Du gelitten.

ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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croco
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"smack"


Beiträge: 166
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 02.09.2004 um 10:35:13
 
Zitat:
Auf Grund dessen hat sie gesagt, sie bleibt in Polen und ich darf meinen noch nicht gebohrenen
Sohn nicht sehen wenn er die Welt erblickt.
Sie will sich auch von mir trennen.


Hallo Marco,

Die Liebe deiner Freundin kann ja wohl nicht sonderlich groß sein, wenn sie sich aufgrund der Schwierigkeiten mit ihren Ex von dir trennt und sie dir den Kontakt mit deinem Kind verweigern will.
Ich rate dir die Sache nuechtern zu analysieren.
Vielleicht warst du ja nur eine gute Moeglichkeit fuer deine Freundin von ihrem Ex loszukommen und sich eine bequeme Zukunft im Westen aufzubauen.
Jetzt wo es nicht klappt, weil ihr Ex sich querstellt, laesst sie dich fallen.
Ich denke mir, wenn du ihr wirklich was bedeuten  wuerdest wuerde sie fuer euch kaempfen.
Pass auf das du nicht verar*t wird und am Ende aufgrund deiner Gefuehle und Loyalitaet zur Melkkuh(finanziell) dekradiert wirst.

8)croco
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